Hallöle,
wie ist das wenn ein sogenannter schwerer Verstoss der auf der Fahrerkarte festgehalten ist, in Deutschland von der BAG oder Polizei geahndet wurde. Kann man für den selben Verstoß danach auch noch in anderen Ländern. z.B. Frankreich, zur Verantwortung gezogen werden, oder ist die Geschichte dann generell erledigt? Wie ist die Rechtslage bzw. wie sind die Erfahrungen?
Lohnt sich ggfl. eine Selbstanzeige bei der BAG, um die Sache gegenüber den in Frankreich hohen Strafen in Deutschland vergleichsweise günstig aus der Welt zu schaffen?
MfG
wie ist das wenn ein sogenannter schwerer Verstoss der auf der Fahrerkarte festgehalten ist, in Deutschland von der BAG oder Polizei geahndet wurde. Kann man für den selben Verstoß danach auch noch in anderen Ländern. z.B. Frankreich, zur Verantwortung gezogen werden, oder ist die Geschichte dann generell erledigt? Wie ist die Rechtslage bzw. wie sind die Erfahrungen?
Lohnt sich ggfl. eine Selbstanzeige bei der BAG, um die Sache gegenüber den in Frankreich hohen Strafen in Deutschland vergleichsweise günstig aus der Welt zu schaffen?
MfG
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* Fanclub Franz Meersdonk *
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