Guten Morgen zusammen,
das neue Jahr ist zwar schon ein paar Tage alt, dennoch wünsche ich euch allen noch eine gesundes neues Jahr
. Ich bräuchte bitte eure Hilfe um ein besseres Verständnis zu bekommen.
Es geht um den Ablauf von einem T1-Versandverfahren. Was das bedeutet, weiß ich. Eine T1 wird zur Beförderung von Nichtunionsware innerhalb der EU verwendet.
Was mich interessieren würde, wäre der Ablauf zuvor. Damit meine ich, wer muss alles die Info haben, dass wir zugelassener Empfänger sind und Ware aus dem Drittland selbst verzollen können.
Wäre es sinnvoll diese Info bereits beim Lieferanten zu streuen, oder reicht es aus, wenn all unsere Spediteure eine Info (Mail, Brief) darüber bekommen?
Würde die Spedition uns auch vorab darüber informieren, dass eine T1-Anlieferung ansteht, oder stellen sie diese Ware dann einfach zu?
Ich frage deshalb, da unserer Zollverwahrplatz flächenmäßig etwas begrenzt ist
.
Wir haben momentan folgenden Fall vorliegen. Ein Spediteur aus der Schweiz hat unsere Ware erhalten und möchte nun eine Vorauszahlung von uns, bevor dieser die Ware zustellt. Dies würde wegfallen, wenn er die Ware mit T1 bei uns anliefert, richtig?
Das ATB ist dann sozusagen die nächste Stufe? Damit meine ich, dass der Spediteur bereits eine Anmeldung beim Zoll gemacht hat und nun für die Ware verantwortlich ist, richtig? D. h. auch, dass er für die anfallenden Kosten erstmal aufkommt.
Wenn ein solches Dokument erstellt wurde, kann man dies wieder stornieren?
Wer stellt ein ATB oder T1 bei der Seefracht und bei der Luftfracht aus? An wen müsste man sich da wenden?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Ich wünsche euch einen angenehmen Tag.
das neue Jahr ist zwar schon ein paar Tage alt, dennoch wünsche ich euch allen noch eine gesundes neues Jahr

Es geht um den Ablauf von einem T1-Versandverfahren. Was das bedeutet, weiß ich. Eine T1 wird zur Beförderung von Nichtunionsware innerhalb der EU verwendet.
Was mich interessieren würde, wäre der Ablauf zuvor. Damit meine ich, wer muss alles die Info haben, dass wir zugelassener Empfänger sind und Ware aus dem Drittland selbst verzollen können.
Wäre es sinnvoll diese Info bereits beim Lieferanten zu streuen, oder reicht es aus, wenn all unsere Spediteure eine Info (Mail, Brief) darüber bekommen?
Würde die Spedition uns auch vorab darüber informieren, dass eine T1-Anlieferung ansteht, oder stellen sie diese Ware dann einfach zu?
Ich frage deshalb, da unserer Zollverwahrplatz flächenmäßig etwas begrenzt ist

Wir haben momentan folgenden Fall vorliegen. Ein Spediteur aus der Schweiz hat unsere Ware erhalten und möchte nun eine Vorauszahlung von uns, bevor dieser die Ware zustellt. Dies würde wegfallen, wenn er die Ware mit T1 bei uns anliefert, richtig?
Das ATB ist dann sozusagen die nächste Stufe? Damit meine ich, dass der Spediteur bereits eine Anmeldung beim Zoll gemacht hat und nun für die Ware verantwortlich ist, richtig? D. h. auch, dass er für die anfallenden Kosten erstmal aufkommt.
Wenn ein solches Dokument erstellt wurde, kann man dies wieder stornieren?
Wer stellt ein ATB oder T1 bei der Seefracht und bei der Luftfracht aus? An wen müsste man sich da wenden?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Ich wünsche euch einen angenehmen Tag.