Versandfahren T1 und ATB-Nummer

    • Versandfahren T1 und ATB-Nummer

      Guten Morgen zusammen,

      das neue Jahr ist zwar schon ein paar Tage alt, dennoch wünsche ich euch allen noch eine gesundes neues Jahr :) . Ich bräuchte bitte eure Hilfe um ein besseres Verständnis zu bekommen.

      Es geht um den Ablauf von einem T1-Versandverfahren. Was das bedeutet, weiß ich. Eine T1 wird zur Beförderung von Nichtunionsware innerhalb der EU verwendet.
      Was mich interessieren würde, wäre der Ablauf zuvor. Damit meine ich, wer muss alles die Info haben, dass wir zugelassener Empfänger sind und Ware aus dem Drittland selbst verzollen können.
      Wäre es sinnvoll diese Info bereits beim Lieferanten zu streuen, oder reicht es aus, wenn all unsere Spediteure eine Info (Mail, Brief) darüber bekommen?
      Würde die Spedition uns auch vorab darüber informieren, dass eine T1-Anlieferung ansteht, oder stellen sie diese Ware dann einfach zu?
      Ich frage deshalb, da unserer Zollverwahrplatz flächenmäßig etwas begrenzt ist :D .

      Wir haben momentan folgenden Fall vorliegen. Ein Spediteur aus der Schweiz hat unsere Ware erhalten und möchte nun eine Vorauszahlung von uns, bevor dieser die Ware zustellt. Dies würde wegfallen, wenn er die Ware mit T1 bei uns anliefert, richtig?

      Das ATB ist dann sozusagen die nächste Stufe? Damit meine ich, dass der Spediteur bereits eine Anmeldung beim Zoll gemacht hat und nun für die Ware verantwortlich ist, richtig? D. h. auch, dass er für die anfallenden Kosten erstmal aufkommt.
      Wenn ein solches Dokument erstellt wurde, kann man dies wieder stornieren?

      Wer stellt ein ATB oder T1 bei der Seefracht und bei der Luftfracht aus? An wen müsste man sich da wenden?

      Vielen Dank für eure Unterstützung.
      Ich wünsche euch einen angenehmen Tag.
    • NCTS T1 Verfahren und AT/B Nummer sind nicht unbedingt miteinander verknüpft.
      Bei (vor) Ankunft einer Sendung aus einem Drittland im See-/Flughafen macht der Carrier (Reeder, Airline) eine summarische (=pauschale) Anmeldung beim Zoll.
      Damit ist die Sendung zollseitig grundsätzlich registriert, es wird eine ATB-Nummer in ATLAS generiert.
      Der nächste Akteur, der die weitere zollmäßige Behandlung übernimmt (Sped. oder Importeur, falls er den Zoll selbst macht), verknüpft dann seine Anmeldung mit der ATB-Nummer.
      Das kann jedes Zollverfahren sein: Anmeldung für Abfertigung zum freien Verkehr, Zollgutversandverfahren NCTS/T1 oder irgendein anderes Zollverfahren.

      Cryingfreegirl schrieb:

      Das ATB ist dann sozusagen die nächste Stufe?
      Nö, unter Umständen ist das eine Vorstufe zum T1 Verfahren

      Cryingfreegirl schrieb:

      Es geht um den Ablauf von einem T1-Versandverfahren. Was das bedeutet, weiß ich. Eine T1 wird zur Beförderung von Nichtunionsware innerhalb der EU verwendet.
      Was mich interessieren würde, wäre der Ablauf zuvor. Damit meine ich, wer muss alles die Info haben, dass wir zugelassener Empfänger sind und Ware aus dem Drittland selbst verzollen können.
      Wäre es sinnvoll diese Info bereits beim Lieferanten zu streuen, oder reicht es aus, wenn all unsere Spediteure eine Info (Mail, Brief) darüber bekommen?
      Kommt darauf an, wer den Transport organisiert.
      Bei DAP etc. muss es der Lieferant wissen, der dann wiederum seinen Sped. anweist.
      Bei EXW/FCA/FOB oder CPT Ankunftshafen etc. beauftragt ihr den Sped. für die relevante Strecke, der Ball liegt bei euch.

      Cryingfreegirl schrieb:

      Würde die Spedition uns auch vorab darüber informieren, dass eine T1-Anlieferung ansteht, oder stellen sie diese Ware dann einfach zu?
      In der Regel ja, aber verlassen würde ich mich darauf nicht.

      Cryingfreegirl schrieb:

      Wir haben momentan folgenden Fall vorliegen. Ein Spediteur aus der Schweiz hat unsere Ware erhalten und möchte nun eine Vorauszahlung von uns, bevor dieser die Ware zustellt. Dies würde wegfallen, wenn er die Ware mit T1 bei uns anliefert, richtig?
      Jein, als Hauptverpflichteter im T1-Versandverfahren bürgt der Sped. gegenüber dem Zoll für die Einfuhrabgaben im Falle der Nichterledigung.
    • Cryingfreegirl schrieb:

      Was mich interessieren würde, wäre der Ablauf zuvor. Damit meine ich, wer muss alles die Info haben, dass wir zugelassener Empfänger sind und Ware aus dem Drittland selbst verzollen können.
      Wäre es sinnvoll diese Info bereits beim Lieferanten zu streuen, oder reicht es aus, wenn all unsere Spediteure eine Info (Mail, Brief) darüber bekomme.
      Hängt vom Land ab wirklich, fast jedes land hat sein eigenes verfahren, soger in einen Land ist es manchmal unterschiedlich . Ich würde es generell immer wissen wollen, wer die Verzollung macht und ob der Empfänger zugelassen ist, da in den Meisten länder wenn es es nicht ist musst der Lkw zum Spedition und eventuell Zollamt um die Ware zu verzollen.

      Wenn der Zoll dann suchmeldung rausgibt, musst du es nachweisen können , dass der Lkw am Zollamt war oder dass der Empfänger es gewusst hat , dass die Ware unverzollt ist, deswegen nicht um beispiel BASF keine ware an noch dass Sie den Verzollungsnachweiss bekommen.

      Schweiz ist speziell, du kannst mit einen T1 über die grenze gehen, aber die Sendung muss mann einfuhrverzollen. Hat der Empfänger dafür ein ZAZ konto kann man es direkt belasten, hat der es nicht müsste man den von den Spedition nehmen, normalaweise wenn es über 5000 CHF ist , dann verlangen die Speditionen vorauskasse. T1 direkt zusellung geht nur bei einen handvoll firmen, da die meisten keine Verzollungen selber durchführen können

      ZAZ Konto ist für MWST und Zollabgaben, beim Zoll.
    • Cryingfreegirl schrieb:

      Wir haben momentan folgenden Fall vorliegen. Ein Spediteur aus der Schweiz hat unsere Ware erhalten und möchte nun eine Vorauszahlung von uns, bevor dieser die Ware zustellt. Dies würde wegfallen, wenn er die Ware mit T1 bei uns anliefert, richtig?
      PS wenn ohne verzollung in der Schweiz abgeladen, wird verfällt der Ursprung der Ware EUR1, etc. Dann muss mann höhere abgaben zahlen, also ob es nicht von der EU kommen würde.