Hallo,
ich habe einen Kunden, der immer nur unsere Rechnungen bezahlt, wenn die unterschriebenen Ablieferbelege bzw. CMRs vorliegen.
Da es ja sehr mühsam ist, diese immer anzufordern und zu besorgen und wir auch mit dem Kunden dies nicht ausschliesslich vereinbart haben, würde mich mal sehr die rechtliche Lage dazu interessieren.
Meine Fragen sind:
Ist man als Spediteur verpflichtet, immer automatisch den Abliefernachweis bzw. CMR zu erbringen oder muss man dies nur auf Anforderung des Auftraggebers machen?
Gibt es irgendwo eine rechtliche Grundlage, zum Nachlesen solch einer Klausel? (z.B. in CMR oder ADSp verankert?)
Gilt die Transportdienstleistung auch als erfüllt, wenn man auch ohne Abliefernachweis dem Auftraggeber den Transprt in Rechnung stellt und sein Kunde (Empfänger) auch nichts reklamiert und ist dieser dann trotzdem zur Zahlung verpflichtet?
Vielen Dank vorab
ich habe einen Kunden, der immer nur unsere Rechnungen bezahlt, wenn die unterschriebenen Ablieferbelege bzw. CMRs vorliegen.
Da es ja sehr mühsam ist, diese immer anzufordern und zu besorgen und wir auch mit dem Kunden dies nicht ausschliesslich vereinbart haben, würde mich mal sehr die rechtliche Lage dazu interessieren.
Meine Fragen sind:
Ist man als Spediteur verpflichtet, immer automatisch den Abliefernachweis bzw. CMR zu erbringen oder muss man dies nur auf Anforderung des Auftraggebers machen?
Gibt es irgendwo eine rechtliche Grundlage, zum Nachlesen solch einer Klausel? (z.B. in CMR oder ADSp verankert?)
Gilt die Transportdienstleistung auch als erfüllt, wenn man auch ohne Abliefernachweis dem Auftraggeber den Transprt in Rechnung stellt und sein Kunde (Empfänger) auch nichts reklamiert und ist dieser dann trotzdem zur Zahlung verpflichtet?
Vielen Dank vorab
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