Guten Tag Zusammen,
ich habe einige Fragen zum Thema Verkehrsleiter. Ich möchte für mein Unternehmen die Güterkraftverkehrserlaubnis und dafür meine Tochter als Verkehrsleiterin einstellen (sie lernt gerade noch für die Prüfung). Momentan habe ich einen verantwortlichen Fuhrparkleiter. Ist es möglich die Verantwortlichkeiten im Arbeitsvertrag so zu regeln, dass die Verkehrsleiterin nur für die Fahrzeuge über 3,5t verantwortlich ist und der Fuhrparkleiter wie bisher für die restlichen Fahrzeuge bis 3,5t?
Und welches Gehalt wäre akzeptabel bei 5 Fahrzeugen über 3,5t?
Tut mir Leid, wenn es dumme Fragen sind
ich habe einige Fragen zum Thema Verkehrsleiter. Ich möchte für mein Unternehmen die Güterkraftverkehrserlaubnis und dafür meine Tochter als Verkehrsleiterin einstellen (sie lernt gerade noch für die Prüfung). Momentan habe ich einen verantwortlichen Fuhrparkleiter. Ist es möglich die Verantwortlichkeiten im Arbeitsvertrag so zu regeln, dass die Verkehrsleiterin nur für die Fahrzeuge über 3,5t verantwortlich ist und der Fuhrparkleiter wie bisher für die restlichen Fahrzeuge bis 3,5t?
Und welches Gehalt wäre akzeptabel bei 5 Fahrzeugen über 3,5t?
Tut mir Leid, wenn es dumme Fragen sind

