Verkehrsleiter: Verantwortlichkeit und Gehalt

    • Verkehrsleiter: Verantwortlichkeit und Gehalt

      Guten Tag Zusammen,

      ich habe einige Fragen zum Thema Verkehrsleiter. Ich möchte für mein Unternehmen die Güterkraftverkehrserlaubnis und dafür meine Tochter als Verkehrsleiterin einstellen (sie lernt gerade noch für die Prüfung). Momentan habe ich einen verantwortlichen Fuhrparkleiter. Ist es möglich die Verantwortlichkeiten im Arbeitsvertrag so zu regeln, dass die Verkehrsleiterin nur für die Fahrzeuge über 3,5t verantwortlich ist und der Fuhrparkleiter wie bisher für die restlichen Fahrzeuge bis 3,5t?
      Und welches Gehalt wäre akzeptabel bei 5 Fahrzeugen über 3,5t?

      Tut mir Leid, wenn es dumme Fragen sind :D :whistling:
    • Hallo @kleintransporte_g.h. ,
      wir alle in der Branche zahlen ja den Spitzensteuersatz, von daher würde ich schon ein sehr üppiges Gehalt deiner Tochter zahlen. Sie freut sich und du bezahlst weniger Steuern. Ob sie es verdient was sie dann verdient musst Du selbst beurteilen !

      PS: warum machst Du nicht die Prüfung zum Verkehrsleiter ?
    • Kipper-Spedition schrieb:




      PS: warum machst Du nicht die Prüfung zum Verkehrsleiter ?
      Die Frage selbst offenbart doch schon, das es dafür nicht reicht. Sorry, aber man muß auch mal unangenehme Wahrheiten aussprechen.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Diverse Beiträge, diverser IHKs in Deutschland sagen, dem Verkehrsleiter steht das Einkommen eines Geschäftsführers zu, da nur der Verkehrsleiter die Verantwortung für Fuhrpark, Instandhaltungsmanagement, techn. Überwachung der Fahrzeuge, Überwachung von Lenk-und Ruhezeiten, Dispo von Fahrzeugen und Personal trägt.

      Zu deutsch: der Inhaber und GF ist nur zum Schön sein und Repräsentieren da, der VL macht den Rest !
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    • kleintransporte_g.h. schrieb:

      Guten Tag Zusammen,

      ich habe einige Fragen zum Thema Verkehrsleiter. Ich möchte für mein Unternehmen die Güterkraftverkehrserlaubnis und dafür meine Tochter als Verkehrsleiterin einstellen (sie lernt gerade noch für die Prüfung). Momentan habe ich einen verantwortlichen Fuhrparkleiter.


      OK
      Ist es möglich die Verantwortlichkeiten im Arbeitsvertrag so zu regeln, dass die Verkehrsleiterin nur für die Fahrzeuge über 3,5t verantwortlich ist und der Fuhrparkleiter wie bisher für die restlichen Fahrzeuge bis 3,5t?
      Ja, das ist möglich. Vergiss bitte nicht die Meldung an das BAG, kostet sonst viel Geld

      Und welches Gehalt wäre akzeptabel bei 5 Fahrzeugen über 3,5t?


      siehe meinen vorherigen Beitrag also 100% deines



      Tut mir Leid, wenn es dumme Fragen sind :D :whistling:


      is schon ok




      schlimmer is, dass ich als Mod geantwortet habe. passiert selten
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