Haben Disponenten nur einen Kopf zum Rechnen und kein Verantwortungsgefühl?
Da bietet doch eine große Spedition aus Osnabrück eine Sonderfahrt (1 Palette) von
Lemgo nach Lissabon (2455 km) an, mit einer Laufzeit von 24 Stunden.
Auf meine Frage wie das funktionieren soll, kam kurz und knapp: "Mit 2
Fahrern".
Meiner Meinung ist das trotzdem nicht zu schaffen. Auch nicht wenn man mit 130 km/h über die Bahn rauscht.
Sowas sind doch Kamikazeaufträge!
Können diese Disponenten nicht nach:
Verordnung (EG) Nr. 561/2006
KAPITEL III
HAFTUNG VON VERKEHRSUNTERNEHMEN
Artikel 10
(4) Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter,
Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen
stellen sicher, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne
nicht gegen diese Verordnung verstoßen.
Oder nach § 20a Fahrpersonal Vorschriften
zur Verantwortung herangezogen werden?
Da bietet doch eine große Spedition aus Osnabrück eine Sonderfahrt (1 Palette) von
Lemgo nach Lissabon (2455 km) an, mit einer Laufzeit von 24 Stunden.
Auf meine Frage wie das funktionieren soll, kam kurz und knapp: "Mit 2
Fahrern".
Meiner Meinung ist das trotzdem nicht zu schaffen. Auch nicht wenn man mit 130 km/h über die Bahn rauscht.
Sowas sind doch Kamikazeaufträge!
Können diese Disponenten nicht nach:
Verordnung (EG) Nr. 561/2006
KAPITEL III
HAFTUNG VON VERKEHRSUNTERNEHMEN
Artikel 10
(4) Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter,
Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen
stellen sicher, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne
nicht gegen diese Verordnung verstoßen.
Oder nach § 20a Fahrpersonal Vorschriften
zur Verantwortung herangezogen werden?
UND IMMER GENÜGEND ASPHALT UNTER DEN RÄDERN
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cmr ()