Überführung von Zugmaschienen per roter Nummer: BAG???

    • Überführung von Zugmaschienen per roter Nummer: BAG???

      Hallo liebe Forumsgemeinde,

      ich hab da mal eine Frage.

      Wie ist das wenn man als selbstständiger auf Rechnung für eine Firma, z.B. VOLVO Trucks neue und gebrauchte Zugmaschienen per eigener, roter Nummer von Händler zu Händler oder von Händler zu Kunde überführt, mit der Fahrerkarte???

      Man sagte mir ich brauche keine, da ich nicht am Güterverkehr teil nehme und da in den neuen Trucks keine Geräte installiert sind.

      Das Gleiche gilt für gebrauchte LKW, die Geräte sind vom Vorbesitzer und inaktiv.

      Hat jemand einen Plan davon wo das steht, also in welchem Gesetz?

      Vielen Dank.
    • Im Besitz einer Fahrerkarte muss jeder Lkw-Fahrer sein, der ein Fahrzeug für den gewerblichen Transport von Personen bzw. Gütern mit einem digitalen Tachographen fährt - und der ist für alle Neuzulassungen seit Mai 2006 Pflicht. Einzige Ausnahme: Bei Test- bzw. Überführungsfahrten benötigen Werkstätten keine Fahrerkarte.


      quelle: TÜV-SÜD-Gruppe

      noch fragen? ist eigentlich ziemlich eindeutig! doch generell sei zu solchen ´nicht explizit geregelten´ sachverhalten der verordnung mal anzuraten, die zuständige behörde zu kontaktieren. (BAG) diese sind zur auskunft verpflichtet, am besten schriftlich - erspart u. U. jede menge ärger, wenn ein planloser oder wildgewordener beamter zu plötzlichen ahndungsversuchen übergeht!
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      theoretisch ist die welt da draußen praktisch ganz gut

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von globehans ()

    • Original von Terrabyte
      Hallo,
      danke dir.
      Aber wo steht das?

      Und wie ist das bei gebrauchten, nicht zugelassenen LKW?

      Also es geht hier nur um das Überführen von Zugmaschienen, nie mit Anhänger oder Auflieger etc..


      Wo das steht! Kannst du jede Werkstatt anrufen die Neufahrzeuge ausliefert.
      Habe mich gerade darüber mit dem Meister von Volvo unterhalten.

      Der Unternehmer muß das extra zahlen wenn der Digi inst. wird ist nicht im Neupreis mit drin.

      Desweiteren kannst du das im 561/2006 nach lesen.

      Ich habe vor 2 Jahren schon mehr darüber geschrieben auch mit Quellangabe, aber keine Lust zu suchen.
    • Original von Terrabyte
      Aber die BAG ist dennoch der Meinung ich müsse eine Fahrerkarte benutzen und will auch noch eine Bescheinigung über nachweisfreie Tage.

      Beides kann ich nicht bringen und nun wollen die knapp 1700 Euro Bußgeld haben.




      Nimm einen RA der Ahnung hat von dieser Sachebei der Summe und laß diese Affen in das offene Messer laufen.

      Die BAG ist die Behörde die Sache auf nimmt und Strafen tun je nach Bundesland die Behörden von der Arbeitssicherheit. Bei Ausländern macht es die BAG.

      Wenn der Unternehmer den Fahrer beauftragt fahre den LKW in die Werkstatt dann braucht der Fahrer eine Karte. Beauftrag die Werkstatt den Fahrer dann nicht, oder Fahrer mach mal eine Probefahrt ob daie probs fort sind.
    • Ich hab den 561/2006 auch schon durch.

      Demnach ( Artikel 2 (1) ) gehöre ich bei einer Überführungsfahrt nicht zu dem Personenkreis auf dein diese EG Verordnung überhaupt Anwendung findet wenn ich recht lese.

      Die scheinen das irgendwie nicht zu raffen.

      Ja bei VOLVO meinten die auch ist alles quatsch, die BAG Leute seinen einfach doof.

      Aber die genauen § könne die mir auch nicht nennen.

      grrmpf ?(
    • Aber die genauen § könne die mir auch nicht nennen.


      daran liegt´s ja: DEN genauen § gibt es nicht! wie schon gesagt, es gibt in den regelungen gewisse grauzonen... frag mal beim daimler nach - die nehmen alle vorschriften ganz genau, dürften also auch dazu was wissen!
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      theoretisch ist die welt da draußen praktisch ganz gut
    • RE: Überführung von Zugmaschienen per roter Nummer: BAG???

      Original von Terrabyte
      Hallo liebe Forumsgemeinde,
      ich hab da mal eine Frage.
      Wie ist das wenn man als selbstständiger auf Rechnung für eine Firma, z.B. VOLVO Trucks neue und gebrauchte Zugmaschienen per eigener, roter Nummer von Händler zu Händler oder von Händler zu Kunde überführt, mit der Fahrerkarte???
      Man sagte mir ich brauche keine, da ich nicht am Güterverkehr teil nehme und da in den neuen Trucks keine Geräte installiert sind.
      Das Gleiche gilt für gebrauchte LKW, die Geräte sind vom Vorbesitzer und inaktiv.
      Hat jemand einen Plan davon wo das steht, also in welchem Gesetz?
      Vielen Dank.


      Moin

      Die rechtliche Lage ist wie folgt.
      Du überführst gewerblich die Fahrzeuge auf eigene Rechnung und bist selbst keine Werkstatt, d.h. das du entweder eine Diagrammscheibe einlegen oder eine Fahrerkarte bei der Überführung stecken mußt ( Ausgenommen Neufahrzeuge ohne Kontrollgerät ).
      Es gibt keinen § der dich von dessen Benutzung befreit.
      Eine Bescheinigung über Arbeitsfreie Tage kannst du dir als Unternehmer selbst ausstellen, damit ist die eine Sache dann erstmal vom Tisch.
      Mit der Tatsache das du nicht am Güterverkehr teilnimmst hat das alles nichts zu tun, sondern damit, das du es gewerblich tust.

      Bürokraten schreiben es so :
      Im Besitz einer Fahrerkarte muss jeder Lkw-Fahrer sein, der ein Fahrzeug für den gewerblichen Transport von Personen bzw. Gütern mit einem digitalen Tachographen fährt - und der ist für alle Neuzulassungen seit Mai 2006 Pflicht. Einzige Ausnahme: Bei Test- bzw. Überführungsfahrten benötigen Werkstätten keine Fahrerkarte.

      Eine Einfache Lösung ist :
      Du meldest ein 2. Gewerbe oder Nebengewerbe an und titulierst diese dann z.B. "Werkstatt für Überführungen" oder Mietwerkstatt oder du träst im Überführungsauftrag folgendes ein :
      Lt. Nr. 561/2006 Kapitel 1 Artikel 3 Punkt g)
      Fahrzeugüberführung im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten.
      (denn dort steht nichts von Werkstatt oder änlichem )

      Anträge für Ausnahmegenemigungen ( Freistellung von der Benutzung eines Kontrollgerätes ) kann man lt. folgendem Link stellen.

      http://www.bag.bund.de/cln_009/nn_47782/SharedDocs/FAQ/DE/Kontroellgeraete/Kontrollgeraete__02.html

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