Hört sich ja dramatisch an. Ich hab von dieser Genehmigung auch nur am Rande mal was gehört und hab mich mal ein wenig Gegoogelt. Dabei bin ich hier rauf gestossen :
CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten. In Österreich, Italien und Griechenland gilt allerdings nur eine beschränkte Anzahl der erteilten Genehmigungen.
Soweit für Österreich gültige Genehmigungen zur Verfügung stehen, werden diese ausschließlich an diejenigen Unternehmer erteilt, denen bisher keine oder maximal eine CEMT-Genehmigung mit Berechtigung für Österreich erteilt worden ist. Alle CEMT-Genehmigungen, die in Österreich gelten, werden ausschließlich für "EURO3sichere" Fahrzeuge erteilt.
Im Verfahren zur Wiedererteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen müssen die Antragsteller mindestens 12 Beförderungen im Bewertungszeitraum nachweisen, bei denen der Be- oder Entladeort in einem CEMT-Mitgliedstaat liegt, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt.
CEMT-Genehmigungen, die auch in Österreich gültig sind, werden nur dann wieder erteilt, wenn der bisherige Inhaber mit seiner Genehmigung mindestens 72 ansonsten ökopunktpflichtige Transitfahrten durch Österreich durchgeführt hat.
Im Neuerteilungsverfahren ist für Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz grundsätzlich eine hohe Anzahl von Verkehrsverbindungen zwischen CEMT-Mitgliedstaaten, von denen in mindestens einem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt, mit jeweils wenigstens sechs genehmigungspflichtigen Beförderungen entscheidend.
Der Bewertungszeitraum sowohl für das Wieder- als auch für das Neuerteilungsverfahren erstreckt sich vom 01. September des Vorjahres bis zum 31. August des laufenden Jahres.
Für die Erteilung einer CEMT-Genehmigung wird eine Gebühr von 127,00 € erhoben.
Quelle : bag.bund.de/default.htm?/presse/2003-13.htm
Frage ich mich nur was ist für die BAG eine hohe Anzahl ?????
CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten. In Österreich, Italien und Griechenland gilt allerdings nur eine beschränkte Anzahl der erteilten Genehmigungen.
Soweit für Österreich gültige Genehmigungen zur Verfügung stehen, werden diese ausschließlich an diejenigen Unternehmer erteilt, denen bisher keine oder maximal eine CEMT-Genehmigung mit Berechtigung für Österreich erteilt worden ist. Alle CEMT-Genehmigungen, die in Österreich gelten, werden ausschließlich für "EURO3sichere" Fahrzeuge erteilt.
Im Verfahren zur Wiedererteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen müssen die Antragsteller mindestens 12 Beförderungen im Bewertungszeitraum nachweisen, bei denen der Be- oder Entladeort in einem CEMT-Mitgliedstaat liegt, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt.
CEMT-Genehmigungen, die auch in Österreich gültig sind, werden nur dann wieder erteilt, wenn der bisherige Inhaber mit seiner Genehmigung mindestens 72 ansonsten ökopunktpflichtige Transitfahrten durch Österreich durchgeführt hat.
Im Neuerteilungsverfahren ist für Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz grundsätzlich eine hohe Anzahl von Verkehrsverbindungen zwischen CEMT-Mitgliedstaaten, von denen in mindestens einem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt, mit jeweils wenigstens sechs genehmigungspflichtigen Beförderungen entscheidend.
Der Bewertungszeitraum sowohl für das Wieder- als auch für das Neuerteilungsverfahren erstreckt sich vom 01. September des Vorjahres bis zum 31. August des laufenden Jahres.
Für die Erteilung einer CEMT-Genehmigung wird eine Gebühr von 127,00 € erhoben.
Quelle : bag.bund.de/default.htm?/presse/2003-13.htm
Frage ich mich nur was ist für die BAG eine hohe Anzahl ?????