Termingut

    • Hallo Forums-Kollegen,

      folgender Fall hat sich gestern zugetragen und ich bitte um Hilfe bei der Klärung.

      Ich habe am Mittwoch einen Transportauftrag erteilt über eine Sendung im Sammelgut in die Niederlande. Telefonisch war der 29.05., also Montag danach, als Liefertermin abgesprochen, wenn nötig mit Zustellsonderfahrt ab dem Empfangsdepot in Holland.

      Schriftliche Terminvorgabe im Auftrag war ebenfalls der 29.05.06, ausserdem habe ich um kurze Rückbestätigung gebeten.

      Leider hat weder die Zustellung noch die schriftliche Bestätigung geklappt, und nun sollen wir für eine Sonderfahrt ab dem Versanddepot 385,00 € zahlen, da ja der Termin nicht zugesagt worden sei. Die haben nämlich die Sendung gar nicht erst auf den Sammelgut-LKW nach NL verladen – die Sendung wäre zu spät im Eingang gewesen (Abholung Freitag gegen 15 Uhr hier, angebliche Abfahrt des Sammlers um 15.30 Uhr).
      Laut meiner Kollegin, die diese Transporte früher organisiert hat, war sonst die Abholung immer um die Uhrzeit freitags und die Verladung sowie Zustellung nach NL hat dann auch noch geklappt.

      Meine Frage ist nun: hat der Spediteur mit der stillschweigenden Annahme des Auftrags auch den Termin bestätigt? Oder stehe ich dumm da, weil ich keine schriftliche Bestätigung habe?

      Gruß,
      LSS
      Wer nur einen Hammer kennt, für den sieht jedes Problem wie ein Nagel aus.
      ___________________
      85567 Grafing
      lynette.scavo@gmx.de
    • RE: Termingut

      Wenn der Termin nicht geklappt hat, müssen Sie meiner Meinung nach den normalen Stückguttarif bezahlen. Extrafahrt ab Versannddepot nur, wenn Sie diesem zugestimmt haben. Sollte der Termin mit der Extrafahrt ab Versanddepot geklappt haben müssten Sie den Stückguttarif nach Depot NL + Sonderfahrt für die Zustellung bezahlen.

      sorry hab das falsch gelesen. Wenn der Termin tel. klar vereinbart war, muss der Spediteur die Extrafahrt berappen. Wenn Sie regelmässig mit diesem arbeiten, und er nie eine Auftragsbestätigung macht, ist der Auftrag stillschweigend akzeptiert worden (müsste Gewohnheitsrecht sein).

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von JocSti ()

    • RE: Termingut

      Hallo LSS,

      Es komplitziert weil eine reihe von abläufen im spiel waren.
      Es solte beim herholen der ware schon geklärt werden, das der Vorlauf bis
      spätestens ( genánte zeit ) im eingang ist. Dan haftet nähmlich der einsamler wo die ADSp gelten.
      Ist der Urversänder daran schuld das das Fahrzeug nicht Zeitig beladen wurde
      so trift ihm die schuld.
      Beim Hauptlauf gilt das CMR wo keine verspätungs schäden zu zahlen sind.
      Ausnahmen
      Jedeglich 1 Fracht wird gezahlt wen es später wird als einen " ordentlichen frachtführer" uzuordnen ist.
      Oder es wurde im CMR Frachtbrief eine Lieferinteresse deklariert. dann ist die hoehe des angegebenen betrages fällig.
      Was die Auftrgsnahme betrift, es sind schon deswegen Musterprotzesse geführt worden.
      Klares urteil: Der Auftragnehmer ist verpflichtet mitzuteilen wenn er nicht annehmen kann. Erfolgt keine Absage so gilt es als angenommen und einverstanden.
      Kleine info nebenbei.
      Auch per e-Mail gilt: Wenn ein unternehmer ein elektrinische adresse des Unternehmens hat ist er verpflichtet seine Post zu prüfen.
      Es ist keine Entlastung zu sagen man habe die e-Mail nicht aufgemacht.

      Gruß
      K. Milonas


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • also aus Erfahrung:

      der Unternehmer haette der Terminvorgabe definitiv widersprechen muessen.
      Ansonsten gilt der von dir geschickte Transportauftrag....
      die Frage ist nur, ob auf dem Auftrag eine Abrechnungsvorgabe bzw. Transportart angegeben wurde.

      Steht dort STUECKGUT und TERMIN 29.5. hat der Frachtfuehrer die Pflicht dem Transportauftrag zu widersprechen...

      mf
    • Guten Morgen,

      danke für Eure Antworten.

      Die Sendung wurde nicht zu spät verladen, sondern vom Auftragnehmer zu spät abgeholt.
      Im Auftrag steht nicht ausdrücklich Stückgut, lediglich der Fixpreis und die Terminvorgabe.

      Was mich auch sehr stört:
      Die haben einfach aus der Zustellsonderfahrt ab Depot NL eine komplette Sonderfahrt gemacht, so was würde man auch nicht kennen.
      Warum wurde mir das dann nicht schon am Telefon gesagt?

      Ich melde mich wieder sobald es neues gibt,

      Gruß,
      LSS
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    • Original von Mario-Liebert Spedition
      Um es vorweg zu nehmen, ich stimme euch in der Frage voll zu aber es ist in Deutschland ein Unterschied Recht zu haben und Recht zu bekommen!


      nicht nur in Deutschland, aber in diesem Fall wird er auch Recht bekommen....
      wenn er zu einem Anwalt geht, der auf Transportrecht spezialisiert ist, dann wird dieser ihm jede Menge Referenzfaelle geben.... die Frage ist nur, ob die Anwaltskosten nicht die Kosten für die Sonderfahrt übersteigen, da die Wahrscheinlichkeit einer aussergerichtlichen Einigung dann recht hoch ist....
    • Ja, das ist wahr ( mfausfs)

      Aber eine gegenfrage.
      Im falle eines erfolges für LSS, werden die anwalts kosten nicht erstattet?
      So viel ich weis, werden die bei der erstzforderungen mit einbezogen.


      Konstadinos Milonas
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    • das ist korrekt.... nur:

      bei einer Schadenssumme vom 400Eur wird sicher keine der Parteien auf einen Prozess gehen sondern nach dem ersten Briefwechsel der Anwaelte einen Vergleich anstreben....

      dieser beinhaltet auch eine Teilung der Anwaltskosten (wg. dem Unentschieden)

      ich persoenlich würde mit der Firma jedoch nochmal ein Gespräch suchen um eine Lösung zu finden, wie z.B.:

      Teilung der SOFA Kosten oder ähnliches...

      Wenn es ein guter Frachtführer ist, und du ein guter Kunde... ist die Wahrscheinlichkeit einer Einigung recht hoch...
    • Hallo zusammen,

      ich möchte es gar nicht erst soweit kommen lassen und versuche halt, möglichst viele und vor allem treffende Gegenargumente zu sammeln.

      Vielleicht kann ich ja so schon etwas bewirken - allerdings ist besagter Spediteur ein bissi größer als wir, hätte also auch was das finanzielle Betrifft den größeren Rückhalt.

      Gruß und Dank,
      LSS
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