Isegrim schrieb:
Werde mal amFreitag einen RA danach fragen,ist ein ganz pfiffiger,macht den ATG Lehrgang mit in MS.
Nach der Beschreibung,steht mit Geräten,das heist aber nicht das das Material mit den geräten zusammen umgesetzt werden muss![]()
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,iss immer so eine Stichelfrage von mir,wenn ich mal in einer Kontrolle komme
,zu 99,9 % bin ich meistens sauber,man kommt aus den Brüchen ja nicht mehr über 40,8 raus!!!!! vereinzelnte lassen noch bis 41,9 raus,
Definition Kombiverkehr
... denke aber mal die Fragestellung war hier nicht was wir so ab und an den Kontrollbeamten alles erzählen in der Hoffnung das die uns das dann auch glauben, sondern es ging eher um die rechtliche Lage

... da muss ich immer an eine Situation bei Bayer in Krefeld denken. Kommt ein Fahrer an den Schalter und erzählt den Jungs von der Abfertigung ganz stolz das er mit dem absetzbaren Silocontainer nach Italien muss, Kombiverkehr auf Achse halt. Der Abfertiger stutzt, und sagt "Moment, 30 Tonnen netto, dann bist Du doch deutlich über 40 Tonnen"
Jaja, sagt der Fahrer, ist doch Kombiverkehr. Der Abfertiger die Tour gecancelt weil das Fahrzeug für den angegebenen Transportweg (30 Tonnen netto auf Achse nach Italien) und für die zu verladende Menge nicht die nötige Nutzlast hatte.
Ich zum Fahrer: "Jung, da hast Du hier aber jetzt was zum besten gegeben was Du bestimmt für Dich behalten solltest, aber das wird Dir Dein Chef bestimmt gleich persönlich noch erklären".
Die Abfertiger hatten ihren Spass und haben sich einen gegrinst, und de arme Jung fiel es dann wie Schuppen aus den Haaren das er da wohl ein wenigviel erzählt hatte.
Zum Thema grünes K, diese Fahrzeuge dürfen nur im Kombiverkehr eingesetzt werden und sind steuerbefreit - Ausnahmen bestätigen die Regel, ich kenn einen Containerkutscher der mittlerweile jede Menge Fahrzeuge im Baustellenverkehr unterm Kipper einsetzt, auch mit grüner Nummer - ich kenne nur die Ausnahme, nicht die Regel dafür
