Habe da mal eine rechtliche Frage:
Sachverhalt:
Parkendes Fahrzeugung (PKW, Smart !! Eine Spitzenleistung mit dem Ei wirklich total dicht zu machen.) parkt mitten in der Zufahrt zur Laderampe. Laderampe und Zufahrt leicht als solche zu erkennen.
Dadurch kann Terminfracht , die bereits im Fahrzeug (LKW) ist, nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden.
Zweites, kleineres Fahrzeug (Kurierdienst) wird zur Ladungsübernahme herbeordert. Terminfracht wird dadurch rechtzeitig zugestellt.
Erstes Fahrzeug bleibt zur weiteren Ladungsaufnahme (wg. Größe + Gewicht der Ladung) vor Ort.
Frage:
Ist der Fahrer/Halter des PKW für die entstandenen Kosten haftbar zu machen ?
Sind nur die Kosten für das zweite Fahrzeug einforderbar, oder auch die Standzeit des ersten Fahrzeuges ?
Für Praxis-Erfahrungen wäre ich dankbar.
Lastesel
Sachverhalt:
Parkendes Fahrzeugung (PKW, Smart !! Eine Spitzenleistung mit dem Ei wirklich total dicht zu machen.) parkt mitten in der Zufahrt zur Laderampe. Laderampe und Zufahrt leicht als solche zu erkennen.
Dadurch kann Terminfracht , die bereits im Fahrzeug (LKW) ist, nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden.
Zweites, kleineres Fahrzeug (Kurierdienst) wird zur Ladungsübernahme herbeordert. Terminfracht wird dadurch rechtzeitig zugestellt.
Erstes Fahrzeug bleibt zur weiteren Ladungsaufnahme (wg. Größe + Gewicht der Ladung) vor Ort.
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Ist der Fahrer/Halter des PKW für die entstandenen Kosten haftbar zu machen ?
Sind nur die Kosten für das zweite Fahrzeug einforderbar, oder auch die Standzeit des ersten Fahrzeuges ?
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Aus Bayern ! Da wo Gott Urlaub macht.
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Die Mutter der Dummen ist immer schwanger !
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