Standzeiten/Ersatzfahrz. durch Falschparker

    • Standzeiten/Ersatzfahrz. durch Falschparker

      Habe da mal eine rechtliche Frage:

      Sachverhalt:

      Parkendes Fahrzeugung (PKW, Smart !! Eine Spitzenleistung mit dem Ei wirklich total dicht zu machen.) parkt mitten in der Zufahrt zur Laderampe. Laderampe und Zufahrt leicht als solche zu erkennen.

      Dadurch kann Terminfracht , die bereits im Fahrzeug (LKW) ist, nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden.

      Zweites, kleineres Fahrzeug (Kurierdienst) wird zur Ladungsübernahme herbeordert. Terminfracht wird dadurch rechtzeitig zugestellt.

      Erstes Fahrzeug bleibt zur weiteren Ladungsaufnahme (wg. Größe + Gewicht der Ladung) vor Ort.

      Frage:

      Ist der Fahrer/Halter des PKW für die entstandenen Kosten haftbar zu machen ?
      Sind nur die Kosten für das zweite Fahrzeug einforderbar, oder auch die Standzeit des ersten Fahrzeuges ?

      Für Praxis-Erfahrungen wäre ich dankbar.

      Lastesel
      Lastesel

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    • RE: Standzeiten/Ersatzfahrz. durch Falschparker

      Der Sachverhalt wäre ganz einfach gewesen: der "Eigentümer" der Einfahrt hätte die Polizei rufen müssen. Die wiederum hätten einen Abschleppdienst geholt und man hätte zustellen können. In Düsseldorf dauert sowas keine 20 Minuten.

      Meiner Meinung nach muß der Empfänger im von Ihnen geschilderten Fall für die Mehrkosten aufkommen, da er dafür sorgen muß, daß die Rampe erreichbar ist.
    • Hallo,
      jeden Schaden, den Du aufgrund eines Fehlverhalten Dritter Nachweisen kannst und auch musst, kannst dem Verursacher In Rechnung stellen. Erfahrungsgemäß wird sich dieser mit Händen und Füßen dagegen wären, und der Rechtsweg ist langwierig und teuer.
      In einem etwas älteren Fall stand ein PKW im eingeschrängen Halteverbot und ein Telekran (3,5m Breit) konnte seine von der Polizei vorgeschriebene Strecke nicht fahren. Nach drei Stunden wurde das Fahrzeug abgeschleppt. Kostenpunkt für den Falschparker: Neben dem Knölchen und dem Abschleppwagen noch 2100,00DM Standgeld für den Kranwagen (erfolgreich eingeklagt) sowie die Kosten für die wartenden Monteure, über deren Erfolg habe ich keine Kenntnis. Kann halt teuer werden, daß Falschparken....
      Andreas