Sonntags Fahrverbot

    • dann darfst aber nicht auf der a1 zw bremen und hamburg langfahren. da werden regelmäßig zur urlaubszeit die WoMo's und gespanne rausgewunken, gewichts, achs- und stützlastkontrolle. und glaub mir, da ist ein second-hand-mega-store ein schei...dreck gegen, was die leute wegschmeißen müssen, weil zum teil wirklich hoffnungslos überladen. mancher hat glück und muß nur umverteilen oder wasser ablassen, aber bis jetzt sind immer etliche mulden für rotkreuz voll geworden...
      Gruß

      Matze
    • Original von Kühltaxi
      Trotzdem würde ich ein 3,5-t-Womo nehmen, Überladung bis 20 % gibt ja keine Punkte. Für 200 Kilo mehr handele ich mir nicht so viele Nachteile ein.



      jo die Strafe ist ja nicht schlimm. Aber was wirfst du dann raus. Entladen wird
      dann bis auf null. Frau, Kinder (Enkel).
      Mann kommt eher 10 mal in eine Gewichtskontrolle wie eine Geschwindigkeitskontrolle.

      Wenn ich dann sehe was die Bayern immer dabei haben an Bier.

      Als am Irschenberg das Überholverbot noch war für LKW und dann einen
      Ducato mit 72 PS ?( ?(. Und vor allem im Winter in Kaprun nachts 15 minus, keine
      Change das der ansprang.
    • Deutschland ist denke ich jedem klar.

      Für Österreich gilt für Lkw sowie für Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 to. zulässigem Gesamtgewicht ein Fahrverbot zwischen Samstag 15.00 Uhr und Sonntag 22.00 Uhr.
      Der Beginn am Samstag kann bei Ferienregelungen streckenweise auf 8.00 Uhr vorverlegt werden.

      Das generelle Wochenendfahrverbot besteht für:

      Lastkraftwagen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sattelkraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht.
      Für LKW mit Anhänger, wenn entweder der LKW, oder der damit gezogene Anhänger mehr ein zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 to. hat.


      In der Schweiz gilt ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für Lkw über 3,5 to. zul. Gesamtgewicht von 0.00 bis 24.00 Uhr, sowie LKW-Sattelzüge mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 5,0 to. im gesamten Straßennetz!
      Ferner gilt auch für LKW über 3,5 t0. ein Nachtfahrverbot in der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr.
      Zusätzlich gibt es ein Fahrverbot während der Ferienzeit von Anfang Juli bis Ende August. Ausnahmen gibt es vom Bundesamt für Polizeiwesen oder durch den Kanton, in dem die Einfahrt erfolgt, wo dann die Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.


      Frankreich - An Sonn- und Feiertagen für alle LKW über 7,5 t0. im gesamten Staßennetz ein Fahrverbot, das am Samstag bzw. am Vorfeiertag um 22.00 Uhr beginnt und am Sonn- und/oder Feiertag um 22.00 Uhr endet.
      Für Gefahrguttransporte gelten abweichende Regelungen.
      Zusätzliche Fahrverbote auf bestimmten Streckenabschnitten sind möglich.


      In Andorra ist der Transitverkehr nach Frankreich vor und an französischen Fahrverbotstagen verboten.
      In Belgien ist an Sonntagen der Transitverkehr nach Frankreich und Deutschland, in Luxemburg an Wochenenden der Transitverkehr nach Frankreich, Deutschland und Belgien untersagt!
      In Spanien können in der Ferienzeit aufgrund der zu erwartenden Verkehrsdichte regionale Fahrverbote ausgespochen werden.
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!