Es muß nur noch der Anhänger vom TÜV abgenommen werden und vom Straßenverkehrsamt eingetragen werden.
Allerdings muss das Zugfahrzeug den erforderlichen Vorschriften genügen.
verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php
Allerdings muss das Zugfahrzeug den erforderlichen Vorschriften genügen.
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