Sonntags Fahrverbot

    • RE: Sonntags Fahrverbot

      Herr Langenfeld,
      meines Wissens nach gilt das Wochenendfahrverbot nur ab 7,5 to. zGG., somit also nicht für Bus + Hänger.

      Das Wochenendfahrverbot ist ein „Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ für LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz verordnet. Es wird auch z. T. in Frankreich, Italien, Luxemburg, Rumänien, Polen, Liechtenstein, Griechenland, Slowenien, Tschechien, Ungarn angewendet. Die nationalen LKW-Sonn- und Feiertagsfahrverbote sind innerhalb der Europäischen Union heftig umstritten und sind seit 1999 immer wieder auf der Tagesordnung des EU-Ministerrats.

      Vielleicht hilft es.

      Michaelsen
    • Hallo ktl24

      In Deutschland ist für Bus + Hänger auf jeden Fall Fahrverbot weil die Regelung sich auch auf Fahrzeuge mit Hänger bezieht.


      Einfache Lösung: Den Bus als Pkw anmelden, dann darf man auch sonntags mit Anhänger fahren ;)

      Gruß
      T.T.P.
    • @T.T.P.

      Wissen heisst nicht glauben, oder Glauben nicht wissen. :D

      @Alle


      In D. LKW Fahrverbot.
      Es dürfen fahren LKW bis 7,5 ohne Anhänger. Sattelzugmaschien ob 2 oder 4
      Achsen mit 12-36 to Zulässigem Gesamtgewicht.

      Aber beim Bus mit Anhänger, da kommt es drauf an, was in dem Fahrzeugschein
      steht. PKW-Kombi darf fahren. Lkw oder Kastenwagen darf nicht, fällt unter
      LKW, egal ob 2,8 to oder 3,5 usw.

      Die schönen Allradfahrzeuge Landrover usw. mit Zulassung LKW wegen Steuer
      darf am Sonntag nicht mit Anhänger fahren.

      Jetzt nicht gleich monieren Sattelzugmaschiene aber nur 7,5 to, erst lesen. :D


      Grüsse Grani
    • Original von Granitteufel
      @T.T.P.








      Aber beim Bus mit Anhänger, da kommt es drauf an, was in dem Fahrzeugschein
      steht. PKW-Kombi darf fahren. Lkw oder Kastenwagen darf nicht, fällt unter
      LKW, egal ob 2,8 to oder 3,5 usw.

      Die schönen Allradfahrzeuge Landrover usw. mit Zulassung LKW wegen Steuer
      darf am Sonntag nicht mit Anhänger fahren.




      Grüsse Grani



      Mittlerweile sehen viele Gerichte das Sonntagsfahrverbot bereits dann als verletzt an, wenn ein solcher als Pkw zugelassener Sprinter mit Anhänger eindeutig zur Güterbeförderung verwendet wird. Die Zulassungsart stellt also auch keinen unbedingt sicheren Schutz mehr dar.

      (Zitat aus einem anderen Forum)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kurier ()

    • Kann ich nicht nach voll ziehen.

      Gesetz heißt Fahrverbot für LKW.

      Um eine PKW Kombi Zulassung zu erhalten, war doch immer, es mußten Seitenscheiben und die Verankerrungen für die Sitze vorhanden sein. So war
      es 1982, kann sich geändert haben.

      Eine SZM ist auch keine Sattelzugmaschiene, da kann kein Gericht was ändern.
      Für Zugmaschien gibt es kein Fahrverbot.
    • @ kurier

      Mittlerweile sehen viele Gerichte das Sonntagsfahrverbot bereits dann als verletzt an, wenn ein solcher als Pkw zugelassener Sprinter mit Anhänger eindeutig zur Güterbeförderung verwendet wird.


      Das ist mir neu. Der Einsatzzweck ist bezugnehmend auf das Sonntagsfahrverbot unrelevant.
      Es kommt darauf an, als was der Bus im Kfz-Brief eingetragen ist, sprich Lkw oder Pkw.
      Bei letzterem hatte ich noch nie Probleme, wenn das Fahrzeug sonntags mit Hänger unterwegs war.
      Der Fahrer wurde zwar vermehrt kontrolliert, doch unsere freundlichen Beamten schickten ihn stets sofort weiter, als sie einen Blick in den Kfz-Schein warfen.

      Gruß
      T.T.P.