selbständiger Mietfahrer - HAFTUNG und REGRESS?

    • Original von T.T.P.
      gäääääääääääääääääääääääääääääääääähn

      Verstehe nicht, daß immer mehr Threads mit Dummgeschwafel zugemüllt werden.

      Gruß
      T.T.P.


      100% agree!!!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • mal wieder was zum Thema:
      wurde heute von einem potentiellen Kunden wegen Regulierung von Bagatellschäden durch eine Versicherung angesprochen. Er hat wohl mit einem anderen selbständigen Fahrer vereinbart, daß dieser bei selbstverschuldeten Kleinunfällen am/mit dem Fahrzeug von der Auftraggeber-Versicherung in Regreß genommen wird. Dieser hätte wohl eine Versicherung, die diese Schäden dann reguliert. Schadensregulierung bezieht sich nur auf das Fahrzeug, nicht die Ware!

      Normalerweise sind LKW heute vollkaskoversichert mit einer von Kunde zu Kunde unterschiedlichen SB, die sich normalerweise im Rahmen von ca. 1000 bis 5000 € bewegt.

      Meine Frage:
      welche Versicherungsart deckt solche Schäden ab?
      Haftpflicht kann es nicht sein, weil Fahrzeug von anderem Eigentümer ist.
      Betriebshaftpflicht kann es auch nicht sein
      Kaskoversicherung als Zusatz...gibt's das auch ohne Fahrzeug zu erschwinglichen Kosten?
    • @hurgler0815

      geben tut es die Versicherung, aber keiner rückt raus damit, wird wohl nicht
      gern abgeschlossen.

      Dürfte so was ähnliches sein, wie wenn man den Auflieger gestellt bekommt und
      immer umgesattelt wird. Muss man bei Rudoph in Ks haben.

      Gruss Grani
    • Guten Tag die Damen :P

      Es gibt Versicherungen für Personalleasingfirmen. Diese sind allerdings Sonderversicherungen die bei jeder Geselschaft unterschiedlich behandelt werden.


      Regelfall: Schaden durch eine Gemieteten Fahrer - Die Kasko Tritt ein wie bei
      Eigenem fahrer.

      Die Personalleasing Firma kommt mit ihrer eigenen Sonderversicherungen für die SB und die Folgekosten auf, die die Kasko nicht abdeckt.

      Jede Personalleasingagentur ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet und die Arbeitnehmerüberlassungsgenehmigung wird seit 01.01.2007 nur noch nach einreichen einer Bescheinigung über diese überreicht.

      Einzelne Mietfahrer (welche sowieso Gesetzeswiedrig diese Fahrerei ausführen) haften mit ihrem Namen bzw mit ihrem gesamten Firmen sowie Privat- Vermögen.

      p.s. Zu meiner bemerkung : ( sowieso gesetzeswiedrig), Ab dem 01.09.2007 werden BAG,Zoll,Polizei und die Gewerbeaufsichtsämter div. Firmen aufsuchen und div. kontrollen durchführen da nach dem GüKG keine Regelung bzw Außnahmen für die Fahrten ohne EU-lizenz gibt und diese Fahrten nach einem EU- weit rechtskräftigen Urteil vom 05.07.2007 Gesetzeswiedrig sind. das genannte Urteil soll im laufe der nächsten Wochen bekanntgegeben werden. Die Ferkehrsrundschau befasst sich seit einigen tagen intensiv mit diesem Thema. Einfach mal in den nächsten Ausgaben nachschauen.

      So hoffe Ihr hackt nicht gleich wieder auf mir rum, kann da ja auch nix für ;o)
      und im Grunde finde ich es auch gut so! kann ja nicht jeder machen was er will ;)


      Übrigens der Tagessatz für unsere Leihfahrer incl. Arbeitnehmerüberlassung und eingedeckter Vers. liegt derzeit bei 200€ all in(anfahrt ect.) also bei interesse einfach melden :]


      Grüße aus Ostfriesland, der Zweigniederlassung Kassel sowie Marburg
      wir sind überall 8)
      Man empfindet es oft als ungerecht, dass Menschen, die Stroh im Kopf haben, auch noch Geld wie Heu besitzen.
    • na endlich mal einer der den Großmäulern den Mund stopft.

      @carprommt

      das war bisher auch immer meine Meinung, aber ich war mir nicht sicher.

      Es kann nämlich nicht sein, als Gewerbetreibender auftreten und Haftung
      nö ist nicht.


      Ein schönes Wochenende ins original Össiland

      Gruß Hermann
    • Danke für das klare Statement!

      Wer sich als (zeitweiliger) Mietfahrer mit EU-Lizenz verdingt, scheint lt. Gesetz ein Mensch 2. Klasse gegenüber einem angestellten Kraftfahrer zu sein. Steuern und Abgaben werden genauso bezahlt...

      Den Regelfall sehe ich genauso...das Fahrzeug-Betriebsrisiko liegt erst einmal beim Auftraggeber. Warum der Mietfahrer allerdings auch bei geringer und mittlerer Fahrlässigkeit vvoll mit seinem Vermögen haften soll (und nicht nur für die SB), das ist mir nicht klar...und würde ich im Schadensfall auch vehement bestreiten.

      Wenn ein potentieller Auftraggeber keine VK für seine Fahrzeuge eingedeckt hat, gibt es bei mir auch keine Auftragsbestätigung.

      Mal sehen, was mir nächste Woche mein Versicherungsspezi mitteilt...
    • @hurgler 0815

      moin, ich sehe das ein bisschen anders. Gesetzt der Fall, Sie bestellen einen
      Handwerker der auf Rechnung (n.Nero) bei ihnen in der Wohnung arbeitet.
      Dabei geht was wertvolles zu Bruch. Jo jo spricht der Handwerker, hurgler du haben doch Versicherung.

      Oder Sie müssen was abladen beim Aldi oder sonst ein laden und fahren mit
      derAmeise irgend was zu Schrott, wer haftet doch nicht Betriebshaftpflicht vom
      Spedi.

      Unternehmer ist Unternehmer.

      Bis jetzt hat hier im Forum nur einer zu gegeben, das er gezahlt hat.

      Gruss Hermann
    • Moin, hurgler 0815

      Es gab in der letzten Zeit immer in der Presse zu lesen, Chaterway vom Mercedes
      mit Fahrer. Heute lese ich die Alpha-Direkt bietet jetzt auch Mietfahrzeuge mit
      Fahrer an. Das All-inclusive Paket umfast, Betriebshaftpflicht, Vollkassko,Spesen
      und Wegegeld für Fahrer und LKW.

      Hier ist jetzt die Frage, sind DB + Alpha bestellt als von der AG nach dem Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz. ?(
      Gibt es da Schlupflöcher.

      Gruss Hermann


      ps. Ich werde mal ein Angebot von mir zu kommen lassen
    • Original von Granitteufel
      @hurgler 0815

      Oder Sie müssen was abladen beim Aldi oder sonst ein laden und fahren mit
      derAmeise irgend was zu Schrott, wer haftet doch nicht Betriebshaftpflicht vom
      Spedi.

      Gruss Hermann


      Ich bezog meine Frage in erster Linie auf selbst verschuldete Bagatellschäden am Fahrzeug.
      Wenn ich beim ALDI oder einem anderen Laden beim Entladen etwas beschädige und/oder jemanden verletze, dann wird es kritisch. Als Fahrer (egal ob angestellt oder selbständig) sind diese Arbeiten bekanntermassen verboten. Und wenn mir der Lagermeister vom ALDI oder einem anderen sagt, daß ich die Ameise da hinten nehmen soll, dann werde ich Erfüllungsgehilfe....
      Habe vor Jahren einmal beim Entladen eine kpl. Pal. mit Milchprodukten aus Unachtsamkeit umgeworfen...da vom Empfänger vor Ort die Entladung durch mich als Fahrer angeordnet wurde, blieb er auch auf dem Schaden hängen.

      Ein Kumpel von mir wurde vor 2 Wochen bei Ladearbeiten auf seinem Kühltrailer (Doppelstockbalken setzen) von einem Staplerfahrer übersehen und gegen die bereits geladene Ware gedrückt und eingeklemmt. Fuß zertrümmert...als Selbstfahrer wochenlanger Ausfall vorgprogrammiert.
      Schuldfrage eindeutig...dennoch gibt es jetzt massive Probleme bei der Schadensabwicklung (Ausfall, Schmerzensgeld, Frage warum auf Ladefläche etc.)

      Solch einen eigentlich glasklaren Fall versuchen sowohl Schadenverursacher wie auch BG und Versicherung umzudrehen...

      Selbst mit einer entsprechenden Zusatzversicherung wird es immer wieder versucht werden....