Suchergebnisse

Suchergebnisse 101-120 von insgesamt 1.000. Es gibt noch weitere Suchergebnisse, bitte verfeinern Sie Ihre Suche.

  • Artikel 1 hast Recht Artikel 4 ist die Ausnahme und Artikel 5 ist eine Konkretisierung gebietsfremde = NON-EU also Drittstaatler die möglicherweise Kandidaten sind siehe Artikel 2 Abstaz 4 EU = Gebiet so ist hier die aktuelle Auslegung der EU-Rechtsprechung

  • Du darfst Artikel 1 Absatz 4 nicht vergessen. Dieser bezieht sich auf Drittstaatler und und nur auf innerstaatliche Transporte nach Kapitel 3 (Kabotage) hier nochmal: Zitat: „ (4) Diese Verordnung gilt für den innerstaatlichen Güterkraftverkehr, der von einem gebietsfremden Verkehrsunternehmer gemäß Kapitel III zeitweilig durchgeführt wird.“ Weiter sind Drittstaatler nicht genannt.

  • Fall A, kostet dicke Geld und sollte normalerweise stehenbleiben und auf passendes Fahrzeug umgeladen werden.........so würde es bei mir laufen, aber ich glaube, die BAG lässt nach dem kassieren weiterfahren Fall B, kann man derzeit nix machen

  • Zitat von Ahnungslos 3.0: „Hatte mittlerweile ebenfalls eine Kommunikation mit der BAG.Reaktionsgeschwindigkeit und Kompetenzeindruck: positiv! Auch da die klare Aussage: Kabotage oder innergemeinschaftliche Transporte mit Drittlands-Fahrzeugen aus Nicht-EU/EWR-Staaten sind illegal. Eine theoretische Ausnahme wäre innerhalb EU (nicht Kabotage!) mit CEMT-Genehmigung beschränkt auf ganz wenige Fahrten. Dass im 3,5to Geschäft jemand überhaupt eine der ganz wenigen CEMT-Genehmigungen hat, diese dann…

  • @da_Prommi kannst Du mir Bitte das Antwortschreiben des bald "BALM"e weiterleiten? hast ja ein paar meiner Mailaddis oder gerne auch per WA. Danke

  • Naja, wenigstens bei Kabotage plus den Mitführpflichten der Lieferscheine ab beladener Einfahrt kriegt man se. Und da se das Schwindelblatt ja auch führen müssen....... Und 28+1 nachweisen .......

  • Du hast da ne Kontrollpflicht sonst bist DU beim Bußgeld mit dran. kostet den gleichen Regelsatz. Dran sind das Transportunternehmen, das verladende Unternehmen und jeder Auftraggeber

  • hatten wir hier noch nicht, deswegen haben wir uns da noch keinen Kopf gemacht. Richtig ist aber, die EU-Vorschrift gilt nur für EU-Staaten. Falsch ist aber, das wir nach den Gesetzen von Serbien kontrollieren müssen. Mehr kann ich aber erstmal nicht sagen, da ich die nächsten 2 Wochen damit nix zu tun habe

  • das interessante ist ja, dass der Gesetzgeber nur von Erbe oder Erwerbs-/Geschäftsunfähigkeit spricht. Also ein Interessantes Thema. Mich würde da mal der wirkliche weitere Verlauf interessieren.

  • so sollte es normalerweise sein, da die EU-Lizenz bzw. die GüKG-Genehmigung an den Verkehrsleiter gebunden sind. steht alles im § 3 GüKG ich denke mal, wenn die Firma "ohne VL" mitspielt, gewährt die Erlaubnisbehörde sogar eine Übergangsfrist. Ausnahme, diese Firma hat versucht den VL in seiner Tätigkeit zu behindern und es wurde der Genehmigungsbehörde so bekannt.

  • das schöne an der Sache ist, das versendende Unternehmen bekommt seine Anzeige (1800€) Kontrollpflicht der mitzuführenden Dokumente (Originale) das vermittelnde Unternehmen bekommt seine Anzeige (1800€) also auch der SOFA-Spediteur Kontrollpflicht der mitzuführenden Dokumente (Originale) der Transporteur bekommt seine Anzeige (Kleintransporter 1250€ und die richtigen LKW 2500€, pro nachgewisener Fahrt) ein Grund mehr, für viele Behörden wieder ne Sicherheitsleistung zu kassieren und die Weiterfa…

  • du kannst auch mal bei der SBO nachfragen. Ich weiß aber nicht, welche deren Häfen für Getreide geeignet sind. Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH aber vlt können die Kontakt zu Kähnen vermitteln. Ansonsten gibt es nahe Magdeburg am Mittellandkanal ein Getreideterminal an der B71/Mittellandkanal. siehe Magdeburger Getreide GmbH hast Du schon mal über BigBags und Bahntransport nachgedacht ?

  • Der Aufdruck kleiner, gleich 3,5t. muss drauf sein bzw ist vorgeschrieben

  • also es gibt so einige, welche mit der kleinen Lizenz, aber auch mit der großen rumfahren. Aber auch noch so einige ohne. Mittlerweile hatten wir alle Sicherungsketten in Gebrauch. Ach so, BAG nimmt 1250 fahrlässig und 2500 vorsätzlich und natürlich stehenbleiben bis Lizenz da und Geld weg

  • siehe Link Informationen zum Verfahren - Bundesamt für Güterverkehr Pauschal 50 k davon im ersten Jahr 21700€ im 2. Jahr 15200€ im 3. Jahr 13100€ Zitat: „ aus dem Link: Wie hoch ist die Förderung? Dreijährige Ausbildung: Bei dreijährigen betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum/zur Berufskraftfahrer:in werden als zuwendungsfähige Kosten pauschal 50.000 Euro anerkannt. Davon entfallen bei einer dreijährigen Berufsausbildung 21.700 Euro auf das erste Ausbildungsjahr, 15.200 Euro auf das zweite A…

  • ob das Ablegen der Prüfung ohne Anhänger möglich bzw zulässig ist, kann Dir eigentlich nur die IHK sagen. Meiner Meinung nach dürfte das kein Problem sein da bis auf das Fahren mit Anhänger alles auch am Solo-Fahrzeug möglich ist. Bei meinem Jüngsten in der Klasse waren Lehrlinge der hiesigen Stadtreinigung. Die fahren auch Solofahrzeuge. Andererseits frage ich mich manchmal, warum die Chefs das mit dem Führerschein so in die Länge ziehen. Zumal es Fördermittel des BAG gibt und die sind im 1. LJ…

  • wobei das "ALB-Schild" meist an der Stirnwand rechts unten angeklebt ist. richtige RAhmennummern habe ich auch schon am Untergurt des Rahmenlängsträgers, im Bereich des Schwanenhalses gefunden. Bei Koffer-SANH ohne durchgehenden Rahmen befindet sich die Fahrgestellnummer regelmäßig vor der A-Achse rechts am Steg. Bei solchen SANH übernimmt der Kofferboden eine tragende Funktion und wenn das Holz morsch ist ..................

  • Zitat von thommygera: „@Daeumling wie kommt Kuhscheiße aufs Dach. Sagt Dir mein 8jähriger “ da brauchst keinen 8jährigen dafür Kot von oben: Bauarbeiter wirft Tüte mit seinem Stuhl darin aus einem Kran, das hat Konsequenzen | TAG24

  • Die Geschichte mit der Zollschnur war für laden in der Türkei gedacht und von da wird viel gefahren. u.a. auch mit der Fähre nach Italien und dann intermodal nach Deutschland

  • ich sags mal einfach so, 1.Kies sollte ja in der Mulde nix zurücklassen, 2.auch Kies muss man mittlerweile abdecken und der Kunde in GR will ja die komplette Ladung haben und nicht nur 70% also was machen. Kippmulde mit Schiebeplane nehmen, den Planenbauer Ösen für die Zollschnur anbringen lassen, gleiches an die Mulde und deren Klappe, danach beim Zoll abnehmen lassen. ( Kosten kenne ich aber keine ) und dann auf der Rücktour was an Palettenware mitbringen. Oder wie ich bei uns am Zoll oft sehe…