Schaden wer ist schuldig??

    • @ xarrion

      Das Vorziehen des LKW geschah auf Anordnung des Verladers.


      Das ist unrelevant.
      Fährst du mit einem Sattelzug durch eine Unterführung mit 3,50 Metern Höhe, wenn dir jemand die Anweisung dazu gibt?
      Ist zwar ein überzogenes Beispiel, im Kern jedoch vergleichbar.

      Man muß einfach sein Hirn einschalten und nicht mit dem Fahrzeug mit ungesicherter Ladung losfahren, nur weil es jemand sagt.

      @ hermann

      Lasi zählt nur im öffentlichen Verkehrsraum wenn nicht anders von der Firma durch Aushang bekannt gegeben wird.


      Fährst du z.B. am Gelände einer Stahlbude mit ungesicherten Stahlbündel zum Büro, um die Papiere zu holen?
      Glaube kaum, dass du so aus der Halle rauskommst ;)
    • Original von T.T.P.
      @ xarrion

      Das Vorziehen des LKW geschah auf Anordnung des Verladers.


      Das ist unrelevant.
      Fährst du mit einem Sattelzug durch eine Unterführung mit 3,50 Metern Höhe, wenn dir jemand die Anweisung dazu gibt?
      Ist zwar ein überzogenes Beispiel, im Kern jedoch vergleichbar.


      Das ist eben doch relevant, da es auf dem Betriebsgelände der Verladers und auf dessen Anweisung geschah.
      Der Fahrer fungierte hier nur als Erfüllungsgehilfe.
      Somit gehört das Vorziehen des LKW zum Beladevorgang, und das Risiko liegt eindeutig beim Verlader.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von xarrion ()

    • Original von T.T.P.
      @ xarrion
      Fährst du mit einem Sattelzug durch eine Unterführung mit 3,50 Metern Höhe, wenn dir jemand die Anweisung dazu gibt?
      Ist zwar ein überzogenes Beispiel, im Kern jedoch vergleichbar.


      Natürlich nicht, weil ich mich dann bereits "in Fahrt" befinde und somit die volle Verantwortung für Fahrzeug und Ladung trage.

      Was hat das aber mit dem vorliegenden Fall zu tun? ?(
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Was hat das aber mit dem vorliegenden Fall zu tun?


      Ganz einfach. Weil der Fahrer nicht vorziehen hätte dürfen, auch wenn es der Verlader sagt.
      Wie bereits erwähnt, geschieht das tagtäglich. Ich selber würde natürlich auch vorziehen.
      Solange nichts passiert, ist alles in Ordnung.
      Aber wehe es geschieht was. Siehst ja nun am Frederöffner.

      Außerdem hat er geschrieben, dass die Sache nun erledigt ist.
      Allem Anschein nach wurde eine gütliche Einigung gefunden.
      Somit sollte das Thema für uns auch erledigt sein ;)
    • Original von T.T.P.
      Was hat das aber mit dem vorliegenden Fall zu tun?


      Ganz einfach. Weil der Fahrer nicht vorziehen hätte dürfen, auch wenn es der Verlader sagt.
      Wie bereits erwähnt, geschieht das tagtäglich. Ich selber würde natürlich auch vorziehen.
      Solange nichts passiert, ist alles in Ordnung.
      Aber wehe es geschieht was. Siehst ja nun am Frederöffner.

      Außerdem hat er geschrieben, dass die Sache nun erledigt ist.
      Allem Anschein nach wurde eine gütliche Einigung gefunden.
      Somit sollte das Thema für uns auch erledigt sein ;)



      aber wer hat denn jetzt recht :D :D :D :D :D :D :D :D :D

      ach scheiß egal trotzdem danke an alle :D :D
    • Genau so siehts aus ,"dem Verladepersonal ist Folge zu leisten" Ihr kennt doch den Spruch !!!!Oder??? Den Fahrer trifft in keinster Weise Schuld !!! Und würde dies auch von keinen Richter angehängt bekommen !!! Einfach mal Verladepersonal austauschen , soll Wunder vollbringen !!!

      PS: Mit so einer Firma weiter zu arbeiten , die Fehler Ihrer Lager"Assis" auf den Rücken der TU`s austragen wollen , nee Danke wäre wohl die letzte Fahrt !!! Aber jeden wie beliebt !! :D :D
    • Original von Europortal
      Hallo

      Bis der Fahrer die Papiere erhalten hat, ist der Ladevorgang nicht abgeschlossen.
      Somit muss man den Ablauf nicht diskutieren.
      Für den Verladevorgang haftet der Versender.
      Der LKW Fahrer handelt in dieser Zeit auf Risiko und Anweisung des Verladers.
      Notfalls Tachoscheibe beifügen


      Grüße


      Sehr geehrter Herr Admin , eigentlich haben sie recht ... allerdings ist das ein 2 SCHNEIDIGES Schwert , als erfahrener Kraftfahrer schaue ich lieber selbst nach ob alles fest ist , bzw.auch die Handbremse angezogen ist oder wäre . Ich denke da ist man trotzdem als Unternehmer bzw. Fahrer immer auf der sicheren Seite , leider ist das beim Beladen genauso wie bei der Ladungssicherung ... Der Fahrer bleibt leider immer das letzte Glied was die Hauptverantwortung für die Ladung mitträgt ; auch wenn der Verladevorgang noch nicht abgeschlossen ist .Ich denke das es dann vom Verlader schon von vornherein so ausgelegt wird , Meine Erfahrung !!
    • Jo Dieter,

      du hast vollkommend recht.
      Zumal sich hier im Fall der Fälle das Sprichwort bewahrheitet: Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel.
      Die Verladen, bzw. dessen Anwälte werden es schon versuchen so hinzudrehen, dass der Fahrer der Gelackmeierte ist :evil:
    • Original von gelöschter User 2
      Sehr geehrter Herr Admin , eigentlich haben sie recht ... allerdings ist das ein 2 SCHNEIDIGES Schwert , als erfahrener Kraftfahrer schaue ich lieber selbst nach ob alles fest ist , bzw.auch die Handbremse angezogen ist oder wäre . Ich denke da ist man trotzdem als Unternehmer bzw. Fahrer immer auf der sicheren Seite , leider ist das beim Beladen genauso wie bei der Ladungssicherung ... Der Fahrer bleibt leider immer das letzte Glied was die Hauptverantwortung für die Ladung mitträgt ; auch wenn der Verladevorgang noch nicht abgeschlossen ist .Ich denke das es dann vom Verlader schon von vornherein so ausgelegt wird , Meine Erfahrung !!


      Der Admin hat rein juristisch gesehen natürlich recht.
      Problematisch wird es jedoch, wenn sich der Fahrer allein auf die "Erfahrung" des Verladers verläßt.

      Ich beobachte grundsätzlich jeden Ladevorgang. Bevor ich losfahre kontrolliere ich natürlich auch die Spanngurte etc.
      Schließlich bin ich es, der in der Kontrolle wegen mangelhafter LaSi Probleme bekommt, bzw. wegen verrutschter Ladung aus der Kurve fliegt. An eine Vollbremsung bei nicht vorhandenem Formschluß bzw. verrutschender Ladung möchte ich gar nicht erst denken.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Original von xarrion
      An eine Vollbremsung bei nicht vorhandenem Formschluß bzw. verrutschender Ladung möchte ich gar nicht erst denken.


      In dem Fall würde Dir kurzeitig eine ganze Menge durch den Kopf gehen! ;)
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)