Rückführungskosten bei Schadensfall

    • Rückführungskosten bei Schadensfall

      Moin,

      ich bin etwas ratlos bei folgendem Vorfall:

      Unternehmer von mir beliefert Kunde in Spanien mit 20 Paletten.

      Empfänger enlädt 19 Paletten und verweigert sich aufgrund eines Schadens die letzte Palette abzuladen.

      Es werden Bilder gemacht und es ist erkennbar, dass die hälte der Ware auf der letzen Palette unbeschädigt ist, der andere Rest aber komplett eingedrückt wurde.


      Ich informiere meinen Kunden über den Sachverhalt und er teilt mir mit, dass wir entweder die Palette vernichten sollen. Dann würden uns ein Schaden von 872 € in Rechnung gestellt werden oder wir sollen die Palette zurückführen und es wird eine Schadensminderung durchgeführt.

      Der Unternehmer weigert sich die Palette nach Deutschland zu bringen, da er bedingt durch seine Rückladung keinen Platz hat.

      Ich organisiere daraufhin die Rückführung der Palette zu 155 €.


      Mein Kunde schickt mir daraufhin eine Rechnung über 270 € für den beschädigten Teil der Ware.

      Ich melde den schaden in Höhe von 155 € + 270 € an meine Versicherung und bitte den Frachtführer in Regress zu nehmen.

      Die Versicherung teilt mir mit, dass die Rückführungskosten nicht gedeckt werden, da es sich um einen neuen Transport handelt.

      Es wäre das Problem meines Kunden, wenn der Empfänger sich weigert die intakte Ware der beschädigten Palette abzusetzen und anzunehmen.


      Ich bin darüber sehr erstaunt, aber kann auf keinen Fall meinem Kunden erklären, dass ich die Rückführung der Palette durch Ihn bezahlt haben möchte, wenn man Frachtführer diese beschädigt hat.


      Habt Ihr mir dazu etwas Input ?
    • Mal eine Frage am Rande: "Die letzte Palette" bezieht sich auf eine der Paletten, die ganz vorn im Fahrzeug standen? Ist in dem Fall sicher das der Fahrer/Frachtführer die Palette selbst geladen und dabei beschädigt hat? Oder während der Fahrt/des Entladens DURCH den Frachtführer der Schaden passiert sein kann??
      Schweigen bedeutet nicht immer Zustimmung.
      Manchmal hat man nur keine Lust mit Idioten zu diskutieren.
    • TheLivingFool schrieb:

      Mal eine Frage am Rande: "Die letzte Palette" bezieht sich auf eine der Paletten, die ganz vorn im Fahrzeug standen? Ist in dem Fall sicher das der Fahrer/Frachtführer die Palette selbst geladen und dabei beschädigt hat? Oder während der Fahrt/des Entladens DURCH den Frachtführer der Schaden passiert sein kann??

      TheLivingFool schrieb:

      Mal eine Frage am Rande: "Die letzte Palette" bezieht sich auf eine der Paletten, die ganz vorn im Fahrzeug standen? Ist in dem Fall sicher das der Fahrer/Frachtführer die Palette selbst geladen und dabei beschädigt hat? Oder während der Fahrt/des Entladens DURCH den Frachtführer der Schaden passiert sein kann??

      Hallo,

      ja die Palette war direkt an der Stirnwand gestanden. Die ersten Paletten wurden längst gestellt, um den Formschluss zu erreichen. Der Frachtführer hat aber bei fünf Paletten die Ware ohne Kantenschutz abgesichert, obwohl dies im TA vermerkt wurde und die Ladestelle im CMR schon vermerkt hatte, das die Paletten mit Kantenschutz abzuspannen sind.

      Beim Nachspannen hat es dann die Folierung der ersten Palette gekostet und im laufe des Transports das Ding halb aufgerissen.

      Der Schaden an der Palette wird auch vom Frachtführer selbst nicht bestritten. Laut Aussage des Frachtführers hatte der Fahrer zuwenig Kantenschutz dabei und wollte an der Ladestelle keinen Kantenschoner kaufen
    • vielleicht hilft die das:

      § 432 HGB
      Ersatz sonstiger Kosten

      Haftet der Frachtführer wegen Verlust oder Beschädigung, so hat er über den nach den §§ 429 bis 431 zu leistenden Ersatz hinaus die Fracht, öffentliche Abgaben und sonstige Kosten aus Anlaß der Beförderung des Gutes zu erstatten, im Fall der Beschädigung jedoch nur in dem nach § 429 Abs. 2 zu ermittelnden Wertverhältnis. Weiteren Schaden hat er nicht zu ersetzen.


      Quelle: dejure.org
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • colonia40 schrieb:

      vielleicht hilft die das:

      § 432
      Ersatz sonstiger Kosten

      Haftet der Frachtführer wegen Verlust oder Beschädigung, so hat er über den nach den §§ 429 bis 431 zu leistenden Ersatz hinaus die Fracht, öffentliche Abgaben und sonstige Kosten aus Anlaß der Beförderung des Gutes zu erstatten, im Fall der Beschädigung jedoch nur in dem nach § 429 Abs. 2 zu ermittelnden Wertverhältnis. Weiteren Schaden hat er nicht zu ersetzen.


      Quelle: dejure.org

      Gilt das auch für CMR? In der CMR ist dieser fall ja nicht geregelt und wenn es nicht in den CMR geregelt ist, gilt ja nationales Recht...da würde ich Dir dann zustimmen.

      Aber das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass die Versicherung sich selbst nicht mit Deutschem Recht auskennt.
    • ne das hilft nicht, da dem Frachtführer nur die anteilige Fracht zusteht (in diesem Fall 19/20tel) und das nicht durch die Frachtführerhaftpflicht gedeckt ist

      also nehm ihm doch erstmal ein zwanzigstel der Fracht ab :D

      da alle Beteiligten eines Schadens eine Schadensminderungspflicht haben und die Frachtkosten plausibel zur Minderung beigetragen haben, würde ich auf dieser Schiene fahren

      gruß thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      ne das hilft nicht, da dem Frachtführer nur die anteilige Fracht zusteht (in diesem Fall 19/20tel) und das nicht durch die Frachtführerhaftpflicht gedeckt ist

      also nehm ihm doch erstmal ein zwanzigstel der Fracht ab :D

      da alle Beteiligten eines Schadens eine Schadensminderungspflicht haben und die Frachtkosten plausibel zur Minderung beigetragen haben, würde ich auf dieser Schiene fahren

      gruß thommy

      Genau so habe ich auch argumentiert.

      Die Versicherung hat dann geantwortet :

      Transportschaden v. 05.12.2013 AS-XXXXXXXX

      Sehr geehrter Herr XXXX,

      wie bereits zuvor mitgeteilt, haben wir unter den oben angegebenen Schadennummer bereits reguliert.

      Für Frachtkosten aus Anlaß des Schadens haften Sie nicht, sodaß wir diese nicht übernehmen können.

      Sie haften nur für den tatsächlich entstandenen Schaden, 23 Transporteinheiten zu ins. 270 €.

      Sie können daher nicht für die Rückführung der intakten Transporteinheiten haftbar gemacht werden.
    • naja ... es wurde ja beschädigte und intakte Ware zurück geführt und damit der Schaden halbiert

      hat Dir das eigentlich Deine Versicherung oder die des Frachtführers mitgeteilt ? bin grad noch nicht so richtig schlau geworden.

      gruß thommy
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    • Hallo,

      ich habe den Schaden zuerst meiner Versicherung gemeldet, da ich ja als als eingetragener Frachtführer gegenüber meinem Kunden hafte.

      Daraufhin hat mir meine Versicherung eben geantwortet, dass Sie den TU für den Schaden an der Ware in Regress nehmen wird.

      Für die Rückführungskosten jedoch nicht, da diese eben nicht berechtigt wären.

      Ich habe ja auch auf Schadensminderung gepocht, die Versicherung aber gibt an, dass es nicht das Problem des TU sein kann ,wenn der Aldi eine Palette mit 200 Trays ablehnt, aufdenen aber 180 intakte Trays sind.

      Sie argumentiert, dass der Aldi die intakte Ware auf der Palette hätte annehmen müssen und die defekte Ware in den Besitz der Versicherung übergeht. Wenn der Aldi nur vollständige Paletten akzeptiert, dann wäre dies das Problem des Warenverkäufers, aber nicht des Spediteurs.........


      In diesem Fall habe ich die 155 € selbst bezahlt, aber ich habe schon des öfteren mal bei Kaufland und Co eine Annahmeverweigerung gehabt und durfte dann weil der Auftraggeber nicht zahlen wollte wegen 20 Packungen Chips die Palette durch die Welt karren
    • Davon ausgehend das im TA für den TU alles drin stand ....

      Wenn ich es richtig verstehe hat er den Schaden zu verantworten und nicht bestritten.
      Und hatte die Möglichkeit die Pal selber zurück zu bringen was er nicht wollte.

      Ich würde ihm die 150 in Rechnung stellen. "Böse" würden gleich verechnen.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • writz schrieb:

      Hallo,

      ich habe den Schaden zuerst meiner Versicherung gemeldet, da ich ja als als eingetragener Frachtführer gegenüber meinem Kunden hafte.

      Daraufhin hat mir meine Versicherung eben geantwortet, dass Sie den TU für den Schaden an der Ware in Regress nehmen wird.


      Was hast Du denn für eine Versicherung ? Die können doch den TU erstmal in Regreß nehmen. Wenn dessen Versicherung dann ablehnt, muß man halt schauen. Aber von vornherein abzulehnen finde ich nicht richtig.

      Halte doch den TU selbst haftbar für die 155 Euro Fracht.

      Die Discounter verweigern immer die komplette Palette. Ich kenn das gar nicht anders.

      gruß thommy
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