Rückführungskosten bei Schadensfall

    • Anzi schrieb:

      Davon ausgehend das im TA für den TU alles drin stand ....

      Wenn ich es richtig verstehe hat er den Schaden zu verantworten und nicht bestritten.
      Und hatte die Möglichkeit die Pal selber zurück zu bringen was er nicht wollte.

      Ich würde ihm die 150 in Rechnung stellen. "Böse" würden gleich verechnen.
      Alles richtig soweit, aber mit dem böse verrechnen bin ich vorsichtig geworden....so ein Mahnbescheid kostet heute kein Geld und kein Aufwand mehr und scheinbar gibt es in meinem Fall hier keine eindeutige Rechtslage.

      thommygera schrieb:





      Zitat von »writz«



      Hallo,

      ich habe den Schaden zuerst meiner Versicherung gemeldet, da ich ja als als eingetragener Frachtführer gegenüber meinem Kunden hafte.

      Daraufhin hat mir meine Versicherung eben geantwortet, dass Sie den TU für den Schaden an der Ware in Regress nehmen wird.


      Was hast Du denn für eine Versicherung ? Die können doch den TU erstmal in Regreß nehmen. Wenn dessen Versicherung dann ablehnt, muß man halt schauen. Aber von vornherein abzulehnen finde ich nicht richtig.

      Halte doch den TU selbst haftbar für die 155 Euro Fracht.

      Die Discounter verweigern immer die komplette Palette. Ich kenn das gar nicht anders.

      gruß thommy
      Meine Versicherung sagt einfach, dass es keinen Sinn macht den TU für die Rückfracht in Regress zu nehmen, da er dafür nicht haftet.

      Ich habe Ihm ja eh schon die Haftbarhaltungen geschrieben, klar ich werde Ihm wenn meine Versicherung verweigert auch mal pauschal die 155 € in Rechnung stellen. Wenn er die aber nicht bezahlt oder eine Aufrechnung nicht zustimmt wird es lustig.

      Mit den Discountern kenne ich das auch so, dass immer komplett AV ist. Ich habe bis jetzt aber zum Glück noch nie selbst in den sauren Apfel beißen müssen, also wenn AV, dann richtig und totalausfall oder halt kein Schaden
    • writz schrieb:

      TheLivingFool schrieb:

      Mal eine Frage am Rande: "Die letzte Palette" bezieht sich auf eine der Paletten, die ganz vorn im Fahrzeug standen? Ist in dem Fall sicher das der Fahrer/Frachtführer die Palette selbst geladen und dabei beschädigt hat? Oder während der Fahrt/des Entladens DURCH den Frachtführer der Schaden passiert sein kann??

      TheLivingFool schrieb:

      Mal eine Frage am Rande: "Die letzte Palette" bezieht sich auf eine der Paletten, die ganz vorn im Fahrzeug standen? Ist in dem Fall sicher das der Fahrer/Frachtführer die Palette selbst geladen und dabei beschädigt hat? Oder während der Fahrt/des Entladens DURCH den Frachtführer der Schaden passiert sein kann??

      Hallo,

      ja die Palette war direkt an der Stirnwand gestanden. Die ersten Paletten wurden längst gestellt, um den Formschluss zu erreichen. Der Frachtführer hat aber bei fünf Paletten die Ware ohne Kantenschutz abgesichert, obwohl dies im TA vermerkt wurde und die Ladestelle im CMR schon vermerkt hatte, das die Paletten mit Kantenschutz abzuspannen sind.

      Beim Nachspannen hat es dann die Folierung der ersten Palette gekostet und im laufe des Transports das Ding halb aufgerissen.

      Der Schaden an der Palette wird auch vom Frachtführer selbst nicht bestritten. Laut Aussage des Frachtführers hatte der Fahrer zuwenig Kantenschutz dabei und wollte an der Ladestelle keinen Kantenschoner kaufen














      writz schrieb:

      Anzi schrieb:

      Davon ausgehend das im TA für den TU alles drin stand ....

      Wenn ich es richtig verstehe hat er den Schaden zu verantworten und nicht bestritten.
      Und hatte die Möglichkeit die Pal selber zurück zu bringen was er nicht wollte.

      Ich würde ihm die 150 in Rechnung stellen. "Böse" würden gleich verechnen.
      Alles richtig soweit, aber mit dem böse verrechnen bin ich vorsichtig geworden....so ein Mahnbescheid kostet heute kein Geld und kein Aufwand mehr und scheinbar gibt es in meinem Fall hier keine eindeutige Rechtslage.

      thommygera schrieb:





      Zitat von »writz«



      Hallo,

      ich habe den Schaden zuerst meiner Versicherung gemeldet, da ich ja als als eingetragener Frachtführer gegenüber meinem Kunden hafte.

      Daraufhin hat mir meine Versicherung eben geantwortet, dass Sie den TU für den Schaden an der Ware in Regress nehmen wird.


      Was hast Du denn für eine Versicherung ? Die können doch den TU erstmal in Regreß nehmen. Wenn dessen Versicherung dann ablehnt, muß man halt schauen. Aber von vornherein abzulehnen finde ich nicht richtig.

      Halte doch den TU selbst haftbar für die 155 Euro Fracht.

      Die Discounter verweigern immer die komplette Palette. Ich kenn das gar nicht anders.

      gruß thommy
      Meine Versicherung sagt einfach, dass es keinen Sinn macht den TU für die Rückfracht in Regress zu nehmen, da er dafür nicht haftet.

      Ich habe Ihm ja eh schon die Haftbarhaltungen geschrieben, klar ich werde Ihm wenn meine Versicherung verweigert auch mal pauschal die 155 € in Rechnung stellen. Wenn er die aber nicht bezahlt oder eine Aufrechnung nicht zustimmt wird es lustig.

      Mit den Discountern kenne ich das auch so, dass immer komplett AV ist. Ich habe bis jetzt aber zum Glück noch nie selbst in den sauren Apfel beißen müssen, also wenn AV, dann richtig und totalausfall oder halt kein Schaden



      Eine Forderung im Mahnbescheid kann man bestreiten, dann muss der andere Klagen.

      Haftbarhaltung raus und Rechnung hinterher.

      Wenn es wirklich so klar ist wie geschildert dann hat er die volle Verantwortung für den Schaden.
      Für mich ist der Schaden ja schon Vorsatz, wenn er die Möglichkeit hatte Kantenschoner dazu zu kaufen. Er fährt los mit dem Wissen das nicht richtig gesichert ist. Dem gibt kein Richter recht.
      Auch wenn verrechnen im Grundsatz nicht ok ist, würde ich das in diesem Fall in Betracht ziehen.



      Macht ihr regelmäßig Geschäfte miteinander gibt es sicher auch noch andere akzeptable Lösungen.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.