Alles richtig soweit, aber mit dem böse verrechnen bin ich vorsichtig geworden....so ein Mahnbescheid kostet heute kein Geld und kein Aufwand mehr und scheinbar gibt es in meinem Fall hier keine eindeutige Rechtslage.Anzi schrieb:
Davon ausgehend das im TA für den TU alles drin stand ....
Wenn ich es richtig verstehe hat er den Schaden zu verantworten und nicht bestritten.
Und hatte die Möglichkeit die Pal selber zurück zu bringen was er nicht wollte.
Ich würde ihm die 150 in Rechnung stellen. "Böse" würden gleich verechnen.
thommygera schrieb:
Zitat von »writz«
Hallo,
ich habe den Schaden zuerst meiner Versicherung gemeldet, da ich ja als als eingetragener Frachtführer gegenüber meinem Kunden hafte.
Daraufhin hat mir meine Versicherung eben geantwortet, dass Sie den TU für den Schaden an der Ware in Regress nehmen wird.
Was hast Du denn für eine Versicherung ? Die können doch den TU erstmal in Regreß nehmen. Wenn dessen Versicherung dann ablehnt, muß man halt schauen. Aber von vornherein abzulehnen finde ich nicht richtig.
Halte doch den TU selbst haftbar für die 155 Euro Fracht.
Die Discounter verweigern immer die komplette Palette. Ich kenn das gar nicht anders.
gruß thommy
Ich habe Ihm ja eh schon die Haftbarhaltungen geschrieben, klar ich werde Ihm wenn meine Versicherung verweigert auch mal pauschal die 155 € in Rechnung stellen. Wenn er die aber nicht bezahlt oder eine Aufrechnung nicht zustimmt wird es lustig.
Mit den Discountern kenne ich das auch so, dass immer komplett AV ist. Ich habe bis jetzt aber zum Glück noch nie selbst in den sauren Apfel beißen müssen, also wenn AV, dann richtig und totalausfall oder halt kein Schaden