Restalkohol

    • Schon ein paar und die meisten gingen nicht gerade zu meiner Zufriedenheit aus!

      Aber so gesehen ist es eh Latex, innerhalb Probezeit = fristgerechte Kündigung ( waren das nicht 2 Wochen?) ohne Angabe von Gründen. Da braucht dann auch kein Arbeitsgericht bemüht werden.
      Ausserdem wer Morgens mit 0,7 Restalohol beim Kunden aufschlägt, der hat es nicht anders verdient.
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Original von W4chund
      Schon ein paar und die meisten gingen nicht gerade zu meiner Zufriedenheit aus!

      Aber so gesehen ist es eh Latex, innerhalb Probezeit = fristgerechte Kündigung ( waren das nicht 2 Wochen?) ohne Angabe von Gründen. Da braucht dann auch kein Arbeitsgericht bemüht werden.
      Ausserdem wer Morgens mit 0,7 Restalohol beim Kunden aufschlägt, der hat es nicht anders verdient.


      Also morgens noch 0,7 Promille, noch dazu bei einem Berufskraftfahrer, ist schon ein starkes Stück.

      Da der Fahrer aber noch in der Probezeit ist, sollte eine Kündigung kein Problem sein. Anrechnung von Resturlaub, falls nicht vorhanden eben Freistellung von der Arbeitsleistung. Schon ist er vom Hof.
      Null Problemo. :)
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Original von T.T.P.
      Ein 56- jähriger Berufskraftfahrer, der Gefahrgut-Transporte durchführte und langjährig im Unternehmen tätig war, wurde mehrmals pro Jahr über das Alkoholverbot am Arbeitsplatz belehrt. Zudem befand sich auch im Arbeitsvertrag ein Klausel, in der ein stricktes Alkoholverbot normiert war.


      Das Urteil lässt sich leider nicht pauschalieren.
      Gefahrgut-Fahrer, regelmäßig wiederholende Belehrungen, bzw. schriftliche Weisungen, Arbeitsvertragklausel.

      Glaub mir einfach, dass es nicht so leicht ist.
      Ich hab schon eine derartige Kündigung um die Ohren bekommen.
      Ich erzähl also keine Märchen, sondern Sachen aus dem realen Leben :P


      Königlich-Bayrisches Arbeitsgericht?

      Es ist sogar relativ einfach, derartigen Fahrern zu kündigen; sogar ohne Einhaltung einer Frist. Unter Fristeinhaltung ist es überhaupt kein Problem.
      Hat sogar vor dem Arbeitsgericht Bestand.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • @ hallo F8889,
      hab mir das alles durchgelesen, bin am überlegen:

      wie lange ist die probezeit bei euch?
      wieviele schäden hat er/sie in dieser zeit gemacht?
      wie oft ist er/sie unangenehm aufgefallen,
      touren verbrezt,
      zu hoher spritverbrauch usw.

      danach würde ich urteilen.
      vielleicht!!!!! war es ein einmaliger ausrutschter der nicht so oft vorkommt, alle jahre wieder.

      was hat der fahrer dazu gesagt warum???

      hat er vielleicht nen alten kollegen getroffen??

      dann bliebe immer noch die tatsache zu klären, dass mit restalk keiner ans steuer darf.

      also abmahnung.
      hast du aber das gefühl das der bursche aus den poren riecht, dann kündigung und resturlaub oder sonstige tätigkeiten, aber nich hinters steuer.
      l.g. sabine29
    • Wenn es ein guter Fahrer ist, nimmt man ihn sich zur Brust und sagt ihm die passende Worte!!! Sollte er das dann nicht lassen muß er gehen!

      Ist er nicht das gelbe vom Ei trennt man sich, fertig ab!

      Wenn ich das Gerichtsurteil lese vom cargohans, sträuben sich die Nackenhaare!

      Wo steht 0,00 Promille bei Gefahrguttransporte und gleich noch einer hinter her, wo steht 80 km/h bei Gefahrgut auf der BAB?

      Letzter war die Frage eines Polizisten von 50 Spezialausgebildeten Lasi Kontrolleuren!

      Beides sind nur innerbetrieblichen Regeln!!

      Ich würde wetten und auch gewinnen, das von 10 LKW Unfällen 9 Fachidioten es sind und einer mit Restalc.

      Also die Fachidioten von der Straße und wir haben 9 von 10 Unfälle weniger!!
    • Manche wissen das ich als Fahrer Angefangen habe.

      Da fuhr ich eines Morgens Los.

      Die Geschichte ist Wahr.

      A2 richtung Dortmund hoehe GT Raus gewinkt.

      Kontrole. Papiere OK. Polizist Schnuperte am Meinem Mund und Roch meinen Wick Blau.

      Er Meinte ob ich was Dagegen Haette einmal ins Geraet zu Pusten.
      Ich Pustette und das Geraett zeigte 1,1 Pro.

      " Herr Milonas meinen sie nicht auch das am Fruehen morgen 1,1 Viel zu Viel sind?"

      " Herr Polizist. Haben sie Heute schon Alkohol Genossen?"

      "Was soll die Frage? Was Reden sie denn da?"

      " Herr Polizist , wenn sie Nichts Getrungen Haben, dann tun sie mir doch den Gefallen und Pusten sie mal rein."

      Daruf wurde er Stutzig und er Pustette.
      Da Staunten wir alle als das Geraet 1,4 Pro anzeigte.

      " Herr Polizist, meinen sie nicht auch das am Fruehen Morgen 1,4 Pro doch etwas mehr als meine zuviele 1,1 sind?"

      " Herr Milonas, bitte um Entschuldigung und wuenschen Ihnen eine Gute weiterfahrt."

      Haette ich am Abend zu Vor etwas Getrungen Haette ich mir dieses nicht erlauben Koennen und vieleicht waere ich sogar heute noch in Flensburg als Alkoholiker abgestempelt.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Da war bestimmt noch "Restluft" vom Vorabend im Gerät! :D :D
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Da muss aber ein Verdacht bestehen, sonst ist nix mit Blutprobe. Besonders wenn kein alkohol gefunden wird, dann zahlt den test der Polizeibeamte oder Polizei.

      Also immer hoeflich Fragen, haben sie Alkohol Getrunken? Hauchen sie mich mal an!
      Und Schoen die Zunge am gaumen und Chhhh sagen. Da komt nix Raus.Und wenn mann noch laessig durch die gegend guckt,nach dem man Ausgestiegen ist, Lassen die einen auch in Ruhe ein Bierchen mehr Trinken.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
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      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Vor paar Wochen war eine Sendung am Fernsehen mit dem Videowagen.

      Nach kurzen Gespräch das er schnell gefahren sei, haben was getrunken.

      Nein, das ist der Frostschutz von der Scheibenwaschanlage.

      Müdes lächeln von der Polizei, sind sie einverstanden mit einem Atemtest, selbstverständlich. Null hatte er, sie sind nicht der erste der meinte das ich was getrunken hätte.