Ein 56- jähriger Berufskraftfahrer, der Gefahrgut-Transporte durchführte und langjährig im Unternehmen tätig war, wurde mehrmals pro Jahr über das Alkoholverbot am Arbeitsplatz belehrt. Zudem befand sich auch im Arbeitsvertrag ein Klausel, in der ein stricktes Alkoholverbot normiert war.
Das Urteil lässt sich leider nicht pauschalieren.
Gefahrgut-Fahrer, regelmäßig wiederholende Belehrungen, bzw. schriftliche Weisungen, Arbeitsvertragklausel.
Glaub mir einfach, dass es nicht so leicht ist.
Ich hab schon eine derartige Kündigung um die Ohren bekommen.
Ich erzähl also keine Märchen, sondern Sachen aus dem realen Leben
