Rechtsfragen zum Verkehr innerhalb der EU

    • Rechtsfragen zum Verkehr innerhalb der EU

      Hallo Leute, ich bin neu hier.
      Hab da mal ein paar Fragen. ?(
      Also zuerst einmal, wir sind ein junges Unternehmen und quasi spezialisiert auf Sonder- und Expressfahrten mit Kleintransportern bis 3,5t (keine Anhänger).
      Neben bereits bestehenden Kontakten zu Speditionen welche unsere Kapazitäten bislang ausschliesslich zu Innerdeutschen Verkehr nutzen, habe ich mittlerweise zunehmend Anfragen zu internationalem Expressverkehr.
      Nun meine Fragen:
      Wie verhält es sich mit der Rechnungsstellung, wenn die auftraggebene Spedition ihren Sitz im Ausland (EU) hat?
      Für was und bei welchen Fahrten brauche ich den CMR- Brief, wie bekomme ich den?
      Welche Voraussetzungen brauche ich um ihn zu bekommen?

      So das wars ersteinmal. Es fällt mir aber sicher nochwas ein.

      Ich hoffe ihr könnt mir da mal etwas auf die Sprünge helfen.

      Ach übrigens wie ich merke sind hier ja viele recht witzig drauf, trotzdem wünsche ich mir zumindest bei dieser Sache nur ernstgemeinte und hilfreiche Antworten.

      Zum witzeln kommen wir dann später *grins* :D

      MFG patchwork8
    • Für was und bei welchen Fahrten brauche ich den CMR- Brief, wie bekomme ich den?


      Bei Fahrten mit grenzübetritt

      Kannste als Pdf Vorlage von mir kriegen schick mir deine E-mail adresse per PN sende ich dir zu !!

      Ansonsten kannst die auch blanko kaufen einfach tante Google streicheln :D :D

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Bei jeder EU Fahrt und wenn dein Auftraggeber im Ausland sitzt sowiso. CMR sollte meißt der Absender ausfüllen aber zu 90% darfst du das eh selber machen. Bekommst du bei SVG etc. etc. oder im Internet als PDF gratis oder zum Bezahlen.
      Rechnung machst genauso wie mit Auftraggebern in D. Sollange die im EU Raum wohnen. GR.
    • Rechnung machst genauso wie mit Auftraggebern in D. Sollange die im EU Raum wohnen


      Falsch :P

      Transportrechnungen an ausländische Kunden sind Umsatzsteuerbefreit. Um die Umsatzsteuerbefreiung zu erlangen, muss folgendes auf der Rechnung sein:

      Genaue Adresse des Rechnungs- und Leistungsempfänger
      Leistungsdatum
      Rechnungsdatum
      Rechnungsnummer
      Genaue Ladestelle und Entladestelle, also z.B. Transport 5 Paletten von DE-10115 Berlin nach FR-62000 Calais
      Genaue Adresse des Rechnungssteller
      UST-ID-Nr. vom Rechnungs-Leistungsempfänger
      UST-ID-Nr. vom Rechnungssteller

      Im Prinzip musst Du die UST-ID-Nr. von dem Auslandskunden überprüfen. Das kann man auf der Seite vom Bundeszentralamt für Steuern online machen, danach erhält man ein Bestätigungsschreiben vom Bundeszentralamt für Steuern, dass die UST-ID-Nr stimmt. Das ist kostenlos.

      Tut man dies nicht und bei einer Steuerprüfung stellt sich heraus, dass es die Auslandsfirma nicht gibt bzw. diese keine UST-ID-Nr. hat oder die angegebene UST-ID-Nr. falsch ist, haftet der Rechnungssteller für die Umsatzsteuer und muss diese an das Finanzamt inkl. Zinsen zahlen ohne die Umsatzsteuer vom Rechnungsempfänger bekommen zu haben.

      Solltest Du noch keine UST-ID-Nr. haben, kannst Du die ohne große Mühe beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen, einfach anrufen.

      Dann gibts noch den Fall bei Transporten in Drittländer, also nicht EU-Länder (Dazu zählen auch die Freihäfen, die ja steuerlich behandelt werden wie Drittländer). Transporte von und in Drittländer und Freihäfen sind allgemein Umsatzsteuerbefreit, auch wenn der Transport für deutsche Firmen durchgeführt wird.

      Der letzte Fall ist, dass man z.B. für Ausländische Kunden einen Transport innerhalb Deutschlands oder so macht. Da muss auf der Rechnung vermerkt sein, dass die Sache unter dem "Reverse Charge" Verfahren läuft, dann ist die Sache ebenfalls Umsatzsteuerbefreit.

      CMR-Brief brauchst Du bei jedem Transport, der über die deutschen Grenzen hinausgeht. Wenn Du keinen ausgefüllten (!) CMR mitführst, kann das bei Polizeikontrollen einiges an Strafe kosten.
      CMR bekommst Du im Internet etc. Kannst Dir aber auch eine Drucken lassen mit Firmenadresse usw. Sieht ganz nett aus :D
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Original von KoNi
      Rechnung machst genauso wie mit Auftraggebern in D. Sollange die im EU Raum wohnen


      Falsch :P

      Transportrechnungen an ausländische Kunden sind Umsatzsteuerbefreit. Um die Umsatzsteuerbefreiung zu erlangen, muss folgendes auf der Rechnung sein:

      Genaue Adresse des Rechnungs- und Leistungsempfänger
      Leistungsdatum
      Rechnungsdatum
      Rechnungsnummer
      Genaue Ladestelle und Entladestelle, also z.B. Transport 5 Paletten von DE-10115 Berlin nach FR-62000 Calais
      Genaue Adresse des Rechnungssteller
      UST-ID-Nr. vom Rechnungs-Leistungsempfänger
      UST-ID-Nr. vom Rechnungssteller

      Im Prinzip musst Du die UST-ID-Nr. von dem Auslandskunden überprüfen. Das kann man auf der Seite vom Bundeszentralamt für Steuern online machen, danach erhält man ein Bestätigungsschreiben vom Bundeszentralamt für Steuern, dass die UST-ID-Nr stimmt. Das ist kostenlos.

      Tut man dies nicht und bei einer Steuerprüfung stellt sich heraus, dass es die Auslandsfirma nicht gibt bzw. diese keine UST-ID-Nr. hat oder die angegebene UST-ID-Nr. falsch ist, haftet der Rechnungssteller für die Umsatzsteuer und muss diese an das Finanzamt inkl. Zinsen zahlen ohne die Umsatzsteuer vom Rechnungsempfänger bekommen zu haben.

      Solltest Du noch keine UST-ID-Nr. haben, kannst Du die ohne große Mühe beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen, einfach anrufen.

      Dann gibts noch den Fall bei Transporten in Drittländer, also nicht EU-Länder (Dazu zählen auch die Freihäfen, die ja steuerlich behandelt werden wie Drittländer). Transporte von und in Drittländer und Freihäfen sind allgemein Umsatzsteuerbefreit, auch wenn der Transport für deutsche Firmen durchgeführt wird.

      Der letzte Fall ist, dass man z.B. für Ausländische Kunden einen Transport innerhalb Deutschlands oder so macht. Da muss auf der Rechnung vermerkt sein, dass die Sache unter dem "Reverse Charge" Verfahren läuft, dann ist die Sache ebenfalls Umsatzsteuerbefreit.

      CMR-Brief brauchst Du bei jedem Transport, der über die deutschen Grenzen hinausgeht. Wenn Du keinen ausgefüllten (!) CMR mitführst, kann das bei Polizeikontrollen einiges an Strafe kosten.
      CMR bekommst Du im Internet etc. Kannst Dir aber auch eine Drucken lassen mit Firmenadresse usw. Sieht ganz nett aus :D


      gut erklärt:)