Rechnung Feuerwehr

    • Um zum Thema zurückzukommen.....
      hab mich damit abgefunden,zahlen zu müssen.
      Deckt sich allerdings nicht mit meinem Rechtsempfinden,dass der
      Geschädigte zur Kasse gebeten wird.
      Rufe ich die Cops an,weil bei mir eingebrochen wurde,brauche ich den
      Einsatz ja auch nicht bezahlen.
      In der Nachbarschaft meiner Firma ist eine AWO-Behindertenwerkstatt.
      Dort erscheint zuweilen dreimal am Tag die Feuerwehr,weil jemand
      aufs Knöpfchen drückt,und Fehlalarm auslöst.
      Glaube nicht,dass die AWO dafür ne Rechnung bekommt.
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      Stichwort:" notleidende Spediteure".
    • Original von Transco
      Deckt sich allerdings nicht mit meinem Rechtsempfinden,dass der
      Geschädigte zur Kasse gebeten wird.


      In dem Fall der Umweltschädigung durch auslaufendes Benzin sehe ich das schwierig. Es ist mein Auto und ich habe es auf der Strasse, parkplatz etc. offen (ungesichertes gelände) abgestellt. Das mir benzin geklaut wird provoziere ich in einigen gebieten ja förmlich. Und diese gefahr war mir bekannt als ich den LKW gekauft habe. Entweder sichern oder...... andererseits muss ich mich als Steuerzahler irgendwo auf die Polizei verlassen können. Wenn die nicht in der Lage sind für Recht und Ordnung zu sorgen dann ..........
      Die Täter werden wohl nie geschnappt.

      Irgendwer muss zahlen, wenns der Geschädigte nicht tut muss der Steuerzahler herhalten, also ist der Geschädigte auch mit im Boot.
    • @Transco

      Das mit dem Rechtsempfinden geht mir genauso ist aber leider in vielen Fällen so. Wenn Du z.B. einen Kunden hast der nicht zahlt und Du klagst gegen den und bekommst Recht dann kann Dir folgendes passieren: Der Kunde gibt eine E.V. ab und Du kannst Dein Geld abschreiben, aber es kommt noch dicker. Du mußt für sämtliche Gerichtskosten aufkommen obwohl Du vor Gericht gewonnen hast weil es das Zweitschuldnerprinzip gibt. Der wo das Verfahren angefangen hat muß das Gericht bezahlen, wenn der Unterlegene nicht zahlt.