Hallo Leute,
bräuchte einen Rat
von Euch bei folgendem Problem.
Wir sind ein kleiner Oldtimerclub (kein Club,
eher ein loser
Zusammenschluß, also kein eingetragener Verein oder so)
mit ca 20 Mitgliedern, und wollen uns zusammen
einen älteren
Autotransporter kaufen, vermutlich einen Fiat
Ducato mit
Aufbau,
Gewicht bis 3,5 Tonnen, zum Transport von einem
Auto.
Bisher fahren wir meistens mit unseren
Wohnmobilen und
Anhänger
zu Treffen, würden das aber gerne mit diesem
Autotransporter
und
Hänger machen.
Hier bei uns gab es große Diskussionen was die
rechtliche
Seite betrifft.
Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten
betreffen ja nur
gewerbliche Fahrten,
wir sind aber privat. Wie weist man das nach ?
Könnte ja
jeder Autohändler einfach so sagen, er sei privat.
Macht es Sinn, einen Verein eintragen zu lassen
und den
Wagen auf den verein zuzulassen ?
Wenn wir mit Hänger fahren, müsste dann ein
Tachograph
eingebaut werden ? (oder muss das auch nur bei gewerblichen
Fahrten sein ?)
Noch haben wir den Wagen nicht gekauft, könnten
als bei der
Zulassung etc
noch variieren, daher meine Frage hier im
Forum.
Gilt eigentlich das Sonntagsfahrverbot mit
Hänger nur für
gewerbliche Fahrten oder ausnahmslos, wenn mit Hänger und
Zugfahrzeug als LKW
bis 3,5 Tonnen eingetragen ?
Gibt es sonst noch etwas zu beachten, an das
wir im Moment
vielleicht nicht gedacht haben ?
Bei welcher Behörde könnte man sich da genau
informieren ?
BAG ? Ordnungsamt ?
Bin Euch für jeden Tip dankbar.
Viele Grüße
bräuchte einen Rat
von Euch bei folgendem Problem.
Wir sind ein kleiner Oldtimerclub (kein Club,
eher ein loser
Zusammenschluß, also kein eingetragener Verein oder so)
mit ca 20 Mitgliedern, und wollen uns zusammen
einen älteren
Autotransporter kaufen, vermutlich einen Fiat
Ducato mit
Aufbau,
Gewicht bis 3,5 Tonnen, zum Transport von einem
Auto.
Bisher fahren wir meistens mit unseren
Wohnmobilen und
Anhänger
zu Treffen, würden das aber gerne mit diesem
Autotransporter
und
Hänger machen.
Hier bei uns gab es große Diskussionen was die
rechtliche
Seite betrifft.
Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten
betreffen ja nur
gewerbliche Fahrten,
wir sind aber privat. Wie weist man das nach ?
Könnte ja
jeder Autohändler einfach so sagen, er sei privat.
Macht es Sinn, einen Verein eintragen zu lassen
und den
Wagen auf den verein zuzulassen ?
Wenn wir mit Hänger fahren, müsste dann ein
Tachograph
eingebaut werden ? (oder muss das auch nur bei gewerblichen
Fahrten sein ?)
Noch haben wir den Wagen nicht gekauft, könnten
als bei der
Zulassung etc
noch variieren, daher meine Frage hier im
Forum.
Gilt eigentlich das Sonntagsfahrverbot mit
Hänger nur für
gewerbliche Fahrten oder ausnahmslos, wenn mit Hänger und
Zugfahrzeug als LKW
bis 3,5 Tonnen eingetragen ?
Gibt es sonst noch etwas zu beachten, an das
wir im Moment
vielleicht nicht gedacht haben ?
Bei welcher Behörde könnte man sich da genau
informieren ?
BAG ? Ordnungsamt ?
Bin Euch für jeden Tip dankbar.
Viele Grüße