Privatfahrten BAG

    • Privatfahrten BAG

      Hallo Leute,

      bräuchte einen Rat
      von Euch bei folgendem Problem.

      Wir sind ein kleiner Oldtimerclub (kein Club,
      eher ein loser
      Zusammenschluß, also kein eingetragener Verein oder so)

      mit ca 20 Mitgliedern, und wollen uns zusammen
      einen älteren

      Autotransporter kaufen, vermutlich einen Fiat
      Ducato mit
      Aufbau,

      Gewicht bis 3,5 Tonnen, zum Transport von einem
      Auto.

      Bisher fahren wir meistens mit unseren
      Wohnmobilen und
      Anhänger

      zu Treffen, würden das aber gerne mit diesem
      Autotransporter
      und

      Hänger machen.

      Hier bei uns gab es große Diskussionen was die
      rechtliche
      Seite betrifft.

      Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten
      betreffen ja nur
      gewerbliche Fahrten,

      wir sind aber privat. Wie weist man das nach ?
      Könnte ja
      jeder Autohändler einfach so sagen, er sei privat.

      Macht es Sinn, einen Verein eintragen zu lassen
      und den
      Wagen auf den verein zuzulassen ?

      Wenn wir mit Hänger fahren, müsste dann ein
      Tachograph
      eingebaut werden ? (oder muss das auch nur bei gewerblichen
      Fahrten sein ?)

      Noch haben wir den Wagen nicht gekauft, könnten
      als bei der
      Zulassung etc

      noch variieren, daher meine Frage hier im
      Forum.

      Gilt eigentlich das Sonntagsfahrverbot mit
      Hänger nur für
      gewerbliche Fahrten oder ausnahmslos, wenn mit Hänger und
      Zugfahrzeug als LKW
      bis 3,5 Tonnen eingetragen ?

      Gibt es sonst noch etwas zu beachten, an das
      wir im Moment
      vielleicht nicht gedacht haben ?

      Bei welcher Behörde könnte man sich da genau
      informieren ?

      BAG ? Ordnungsamt ?

      Bin Euch für jeden Tip dankbar.

      Viele Grüße
    • Auf den Verein zulassen, dann muss er eingetragen sein! Es muss ja ein Ansprechpartner da sein und das ist der Vorstand!

      Abgefahrene Reifen drauf und dann müsste man ja allen 20 Mitglieder einen Punkt verteilen wei ihr ja alle Haftbar seit!

      Den Nachweis erbringst du das dass Fahrzeug entweder zugelassen ist auf dich oder ein Kollege oder den Nachweis durch Brief oder Kaufvertrag!

      Tacho braucht ihr nicht, da es sich um Privatfahrten handelt!

      Allerdings um das Sonntagsfahrverbot kommt ihr nicht rum mit Anhänger!

      Aber vielleicht ist eure Behörde so gnädig und gibt euch eine Sondergen.!

      Nicht als Treffen sondern um Sportveranstalltungen

      Die Halter von den Klopphengsten fahren auch mit dem 7,5 to und Anhänger und haben eine Sondergen.

      Wer viel fragt, bekommt viel dumme Antworten!
    • für Messen, Events, Volksfeste, Sport- und kulturelle Veranstaltungen und dergl. gibt es einen Erlaß vom Verkehrsministerium, daß es sich bei Transporten für diese Veranstaltungen um einen "vordringlichen Bedarf" handelt und daß die Ämter solche Genehmigungen ohne große Nachfragen erteilen sollen. Mußt mal googeln. Da findet sich einiges drüber.

      Kosten für die Sonntagsgenehmigung sind von Amt zu Amt unterschiedlich und liegen zwischen 50 und 250 € für die Jahresgenehmigung und laß dir die Befreiung vom Ferienreiseverbot für LKW auch gleich mit ausstellen, grade bei uns ist in dieser Zeit ein Oldie-Treffen nach dem anderen.

      CU
      Roland
      Das meiste Geld wird man beim Bezahlen los.

      Wilhelm Busch
    • "...In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen...:"

      Quelle: wikipedia.de


      CU
      Roland
      Das meiste Geld wird man beim Bezahlen los.

      Wilhelm Busch
    • Thomma schrieb:

      Kommt darauf an, als was man sie zulässt. Als PKW (höhere Steuern) oder LKW.

      Ansonsten hast du Recht

      Seit wann kann man ein Fahrzeug mit einer Ladefläche als Pkw zu lassen?

      Ich kenne nur das man Transporter als Pkw-Kombi kann zulassen!

      Es müssen die verankerungspunkte für die Sitze da sein und keine Trennwand!

      Die Geländewagen als LKW ja aber dann kommt schon wieder das Fahrverbot mit Anhänger an Sonn und Feiertagen!

      @Kranz, die Empfehlung unbürokratisch Sondergenehmigungen aus zu stellen, da hält sich nicht jede Behörde dran!

      Das gab es auch für den Kombiverkehr und unsere haben nach langem hin und her als ich getroht habe wie andere die Zulassung im Vogelsberg zu machen welche ausgestellt und doppelt so viel kassiert wie Rosenheim!
    • wertt70 schrieb:

      Gilt eigentlich das Sonntagsfahrverbot mit
      Hänger nur für
      gewerbliche Fahrten oder ausnahmslos, wenn mit Hänger und
      Zugfahrzeug als LKW
      bis 3,5 Tonnen eingetragen ?

      Gibt es sonst noch etwas zu beachten, an das
      wir im Moment
      vielleicht nicht gedacht haben ?

      Bei welcher Behörde könnte man sich da genau
      informieren ?


      Frag beim Straßenverkehrsamt . Für LKW mir Anhänger gilt ein Genereles Sontagsfahrverbot sprich mit deinem Ortnungsamt . Ich hatte für meinen Rennwagen eine alte WB ausgemustert , LKW drunter aufenthaltraum , Betten und Transporter alles da . Beim Ortnungsamt angefragt , ganz kleinlaut , was haltet ihr davon wenn ich meine Karre so hin und hertransportiere , kein Thema geben sie nur an wann sie wohin wollen welche Straßen sie benutzen zahlen sie die gebühr und gut ist . Ich war wie von Donner gerührt , keine Probs. , nö warum , wenn die Taubenkasper ihre Vögel am Sonntag spazierenfahren können sie das mit dem Renner auch . Nur aufpassen die haben damals für jede Genehmigung 100 DM genommen , allso alles auf einmal einreichen kostet nur einmal :!: :!: :!:
    • NUr mal kurz zur Anmerkung,als Sonderfahrzeug eintragen lassen,dann ist es kein LKW,braucht keinen Fahrtenschreiber,und LKW Überholverbote gelten dannauch nicht dafür.
      Siehe Pferdetransporter,eine Bekannte von mir fährt mit nem 2546 Actros und Hänger zu den Turnieren.Anderer mit nem 700er Volvo,und auch mit 100 über die Bahn.
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.
    • Eine Sondergenehmigung für das Sonntagsfahrverbot bekommt man beim Straßenverkehrsamt.
      Die kostet um die 25 Euro und man kann sie gleich mitnehemen.Ist ziemlich unkompliziert als privatperson für Sportveranstaltungen.
      Habe früher eine Pick Up mit LKW Zulassung gehabt und einen Sonderanhänger für Sportzwecke(Pferdeanhänger).
      Das ist kein Problem.
      Über einen Verein ist unnötig kompliziert.
      Würde ich als Privatperson zulassen.