@Simona
Nur,um das mal ins rechte Licht zu rücken bezgl 1100E.Gerechnet als Einzelner
Als AN-mit den bereits bekannten Krisenfolgen--sind 1100E immer noch besser als Regelsatz.Von 1100E kann man jedenfalls noch leben.
Ich setze nun als realen Vergleich(bitte nicht verallgemeinern!) einen TU dagegen.
Dieser hat definitiv seine Belastungen u Abgaben.Wenn dem 1100E im Monat bleiben,steckt der das auch erst mal weg.(wer gibt gleich sein Gewerbe auf?)
Beidem setz ich bewußt den Regelsatz vom AA dagegen.müßt 351E sein.
Nun rechne mal als Familie.mit Frau und 2 Kindern.Nun wirds für den TU zur Ermessensfrage.Evtl mit Insolvenzantrag.
Für den AN nicht,denn der kommt damit besser weg.
In beiden Beispielen übernimmt das AA die Versorgung aller im Haushalt lebenden Personen, KV, Miete,Strom,Müll und mit Glück GEZ,KFZ Vers muß berücksichtigt werden,ebenso wird der Erhalt der Leistungen an die Rente angerechnet,uva Kleinigkeiten.
Erkennst nun den Unterschied?
Der Preis dafür ist Freiheit im gesamten Leben.
Angegeben und offengelegtwerden muß alles,mit Nachweis.Darauf folgen staatliche Programme,die nicht ohne Grund gemachtwerden.
Da erübrigt sich doch jeder weitere Satz.
Ein Familienvater aber hat kaum Wahl,da er die Verantwortung nach dem BGB,SHG und StGb trägt.
Du siehst,man KANN und DARF garnicht von SICH ausgehen,und DIES auf ALLE projezieren.
PS:Sagtest DU nicht,Du hättest ne Firma gehabt...?...?
Grisu
Nur,um das mal ins rechte Licht zu rücken bezgl 1100E.Gerechnet als Einzelner
Als AN-mit den bereits bekannten Krisenfolgen--sind 1100E immer noch besser als Regelsatz.Von 1100E kann man jedenfalls noch leben.
Ich setze nun als realen Vergleich(bitte nicht verallgemeinern!) einen TU dagegen.
Dieser hat definitiv seine Belastungen u Abgaben.Wenn dem 1100E im Monat bleiben,steckt der das auch erst mal weg.(wer gibt gleich sein Gewerbe auf?)
Beidem setz ich bewußt den Regelsatz vom AA dagegen.müßt 351E sein.
Nun rechne mal als Familie.mit Frau und 2 Kindern.Nun wirds für den TU zur Ermessensfrage.Evtl mit Insolvenzantrag.
Für den AN nicht,denn der kommt damit besser weg.
In beiden Beispielen übernimmt das AA die Versorgung aller im Haushalt lebenden Personen, KV, Miete,Strom,Müll und mit Glück GEZ,KFZ Vers muß berücksichtigt werden,ebenso wird der Erhalt der Leistungen an die Rente angerechnet,uva Kleinigkeiten.
Erkennst nun den Unterschied?
Der Preis dafür ist Freiheit im gesamten Leben.
Angegeben und offengelegtwerden muß alles,mit Nachweis.Darauf folgen staatliche Programme,die nicht ohne Grund gemachtwerden.
Da erübrigt sich doch jeder weitere Satz.
Ein Familienvater aber hat kaum Wahl,da er die Verantwortung nach dem BGB,SHG und StGb trägt.
Du siehst,man KANN und DARF garnicht von SICH ausgehen,und DIES auf ALLE projezieren.
PS:Sagtest DU nicht,Du hättest ne Firma gehabt...?...?
Grisu
***Man muß mich nicht mögen,ich hab meine eigene Meinung***
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