Moonlight26 schrieb:
Ich kann dazu leider nicht helfen aber ich hätte dazu eine Frage. Wie aussagekräftig wäre in dem Fall den eine ordnungsgemäße Schnittstellenkontrolle? Wenns nach dem Beladen zu einer ordnungsgemäßen Quittierung kam wäre er dann aus dem Schneider? Als nächstes geht die Verantwortung an den fahrer oder?
Vor dem Ausladen war aber auch noch alles in Ordnung. Der Fahrer ist nur für die verkehrssichere Beförderung zuständig, also z.B. für Ladungssicherung, Abfahrtskontrolle etc..
mfg thommy
Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
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