Palette beim Enladen umgefallen. Wer ist Schuld???

    • RE: Schnittstellenkontrolle

      Moonlight26 schrieb:

      Ich kann dazu leider nicht helfen aber ich hätte dazu eine Frage. Wie aussagekräftig wäre in dem Fall den eine ordnungsgemäße Schnittstellenkontrolle? Wenns nach dem Beladen zu einer ordnungsgemäßen Quittierung kam wäre er dann aus dem Schneider? Als nächstes geht die Verantwortung an den fahrer oder?


      Vor dem Ausladen war aber auch noch alles in Ordnung. Der Fahrer ist nur für die verkehrssichere Beförderung zuständig, also z.B. für Ladungssicherung, Abfahrtskontrolle etc..

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Am besten die Versandbedingungen des Versenders nachfragen. Die meisten übertragen die Entladung in ihren Bedingungen dem Empfänger, abgesehen von den Discountern. In dem Fall geht die Haftung mit abgabe der Frachtpapiere auf den Empfänger über. Es sei denn die Entladung durch den Spediteur ist vereinbart.

      90 % der Versender haben solche Klauseln in ihren AGB's.

      Ansonsten müßte der Absender ja einen Mietstapler zum Empfänger senden, falls dem sein Gerät defekt ist oder der keine Lust hatt abzuladen. Das Kostenrisiko geht kein Versender ein. In dem Fall trägt die HGB nicht mehr.