Mietfahrer/EU-Lizenz

    • kleiner Tipp.

      Immer gewären lassen. Ein Kollege hat schon die Sozialversicherungsbeträge
      nach gezahlt. :P

      Ich frage mich immer warum haben die Zeitarbeitsfirmen immer eine Gen. der
      Bundesagentur für Arbeit. Gerade im Transportgewerbe.

      Bei Zeitarbeitsfirmen meine ich auch Zeitarbeitsfirmen und nicht Möchtegerne.

      Deshalb bei Firmen wo keine Erlaubnis vorliegt, die Höhe der Sozi. abstreichen.
      Irgend wann kommt die Prüfung und der vermeindliche billige Fahrer wird ein
      Reinfall. ?(

      Und wir alle zahlen irgend wann diese Leute mit unseren Steuergeldern.

      Vor Jahren stand ein Spendentopf in Trava. Warum, Kutscher großes Geld beim
      Schweden verdient, aber statt sich vernünftigt zu versichern, Geld verbrasst.
      Dann ein Unfall und Erwerbslos, und die Mäuse kamen aus dem Brotschrank und
      hatten Tränen in den Augen. :D


      Grani
    • Deshalb bei Firmen wo keine Erlaubnis vorliegt, die Höhe der Sozi. abstreichen.
      Irgend wann kommt die Prüfung und der vermeindliche billige Fahrer wird ein
      Reinfall.

      Grade Deshalb möchte ich vor dem Einsatz eines Mietfahrers alle Bedingungen und Risiken abklären .
      Werde morgen bei den Behörden nachfragen .

      Hier tun sich zuviele Wiedersprüche auf .

      Gruß Charlie
    • Moin

      Ich habe jetzt mal folgendes rausbekommen.

      Der "Mietfahrer" darf im Frachtbrief nicht als Frachtführer auftauchen, sonst benötigt er eine EU Lizenz.
      Solange er also als Dienstleister, nur die fahrerische Tätigkeit ausübt, ist er kein Transportunternehmen im Sinne des GüKG und somit trifft in Beziehung EU Lizenz dieses nicht auf Ihn zu.

      Für die Sozialabgaben ( Scheinselbständigkeit usw. ) ist der "Mietfahrer" ja selbst verantwortlich und demnach rechtlich nicht Sache des Auftraggebers.
      Wobei man sich dennoch absichern sollte, da ja auch Unwahrheiten verbreitet werden könnten.

      Bangbuex
      Transportberatung Nord
      Fachbetrieb für Speditionsdienstleistungen
      Holger Baedt
      Plöner Strasse 23
      24601 Wankendorf
      Tel.: 04326 / 289261
      Fax : 04326 / 2880825
      D2 : 0160 / 92756784
      http://Drive-Time.eu
      info@Drive-Time.eu

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bangbuex ()

    • Original von Bangbuex
      Moin

      Ich habe jetzt mal folgendes rausbekommen.

      Der "Mietfahrer" darf im Frachtbrief nicht als Frachtführer auftauchen, sonst benötigt er eine EU Lizenz.
      Solange er also als Dienstleister, nur die fahrerische Tätigkeit ausübt, ist er kein Transportunternehmen im Sinne des GüKG und somit trifft in Beziehung EU Lizenz dieses nicht auf Ihn zu.

      Für die Sozialabgaben ( Scheinselbständigkeit usw. ) ist der "Mietfahrer" ja selbst verantwortlich und demnach rechtlich nicht Sache des Auftraggebers.
      Wobei man sich dennoch absichern sollte, da ja auch Unwahrheiten verbreitet werden könnten.

      Bangbuex



      100% agree!

      Zur EU-Lizenz: wenn vom Mietfahrer ein LKW des auftraggebenden TU angemietet wird, besteht EU-Lizenzpflicht sowie im nationalen Bereich die Pflicht einer entsprechenden Erlaubnis, da dann der Mietfahrer als TU tätig wird. Nicht vergessen: Güterschadensversicherungpflicht!
      Frachtbriefpflicht besteht nur noch bei TIR- und CMR-Transporten, nicht jedoch national.

      wenn Mietfahrer nur als Fahrer tätig wird, dann wird keine EU-Lizenz oder nationale Erlaubnis benötigt.

      Zu Sozialabgaben: wenn es so wäre, daß Sozialabgaben nachgezahlt werden müssten, dann dürfte es überhaupt keine selbständigen Mitarbeiter mehr geben!
      Diese gibt es jedoch in vielen Branchen (z.B. Freiberufler, Gastronomie, LEH..)
      Wenn ein Auftraggeber nach einer Betriebsprüfung nachzahlen muss, dann haben entweder er oder der Mietfahrer einen Fehler gemacht......

      Zur Absicherung: Bestätigung der Sozialversicherung einholen, daß man nicht scheinselbständig ist...und dies auch in entsprechenden Vertragsunterlagen aufführen. Ansonsten dazu noch Kopie Gewerbeanmeldung des Mietfahrers abheften......
    • Hallo,
      also ich habe am Montag bei der Industrie und Handelskammer angerufen .
      Dort sagte man mir das ein ein selbständiger Fahrer ( ein Man Unternehmen ) eine EU-Lizenz braucht weil er nach dem Gesetz Güter befördert .


      Ausnahmen gibt es nur für Leiharbeitsfirmen ( moderne Sklaven Händler ) die entsprechende Genehmigungen haben .

      Für selbständige Fahrer ohne Lizenz könnte es bei einer genauen Kontrolle für Fahrer und Auftraggeber wohl sehr teuer werden .

      Ich finde das Gut so denn anders herum würden viele große Spediteure selbsständige Fahrer anheuern und bis aufs Blut ausbeuten, und das ohne jede soziale Absicherung und Verantwortung.

      Wir werden jedenfalls nur Fahrer festeinstellen oder als angemeldet Aushilfe beschätigen .


      Gruß Charlie
    • Moin

      Genau das ist es was ich bemägel.
      Wieder eine Meinung !

      Zitat :
      "Dort sagte man mir das ein ein selbständiger Fahrer ( ein Man Unternehmen ) eine EU-Lizenz braucht weil er nach dem Gesetz Güter befördert ."

      Wo ist das gesetzlich verankert ???

      Meinungen zählen nicht sonder nur Gesetze !

      Bangbuex
      Transportberatung Nord
      Fachbetrieb für Speditionsdienstleistungen
      Holger Baedt
      Plöner Strasse 23
      24601 Wankendorf
      Tel.: 04326 / 289261
      Fax : 04326 / 2880825
      D2 : 0160 / 92756784
      http://Drive-Time.eu
      info@Drive-Time.eu
    • Original von Charlie
      Hallo,
      also ich habe am Montag bei der Industrie und Handelskammer angerufen .
      Dort sagte man mir das ein ein selbständiger Fahrer ( ein Man Unternehmen ) eine EU-Lizenz braucht weil er nach dem Gesetz Güter befördert .


      Ausnahmen gibt es nur für Leiharbeitsfirmen ( moderne Sklaven Händler ) die entsprechende Genehmigungen haben .

      Für selbständige Fahrer ohne Lizenz könnte es bei einer genauen Kontrolle für Fahrer und Auftraggeber wohl sehr teuer werden .

      Ich finde das Gut so denn anders herum würden viele große Spediteure selbsständige Fahrer anheuern und bis aufs Blut ausbeuten, und das ohne jede soziale Absicherung und Verantwortung.

      Wir werden jedenfalls nur Fahrer festeinstellen oder als angemeldet Aushilfe beschätigen .


      Gruß Charlie



      Hallo Charlie,

      ihre Reaktion verstehe ich, aber...

      Ein TU benbötiugt für genehmigungspflichtige Transporte im nationalen Bereich nur die firmenbezogene Erlaubnis, EU-Lizenz wird nur im int. Verkehr benötigt...somit ist die Aussage der IHK bereits hier völliger Quatsch! Nicht jeder TU benötigt eine EU-Lizenz....
      Haftung nach CMR und KVO ist dann wahrscheinlich für diese IHK ebenfalls dieselbe....



      EDIT:
      hier noch Links, die die Aussagen von Charlie unterstützen. Merke: was Krankenkassen und Sozialversicherungsträger ablehnen, wird von anderen Behörden gebilligt....unglaublich!!

      ihk-nordwestfalen.de/verkehr_logistik/selbst_Kraft.php

      stuttgart.ihk24.de/servicemark…staendige_Kraftfahrer.jsp

      für mich ist diese Ansicht der Sozialkassen eindeutig ein Berufsverbot!!! Es werden Steuern bezahlt, man ist privat versichert....und das schürt den Neid!
      Abhilfe: Gewebeanmeldung erweitern....

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von hurgler0815 ()

    • @hurgler0815

      dem ist nichts mehr hinzu zufügen, ausser das der Unternehmer der den Selbständigen Fahrer einsetzt die Sozialbeträge nach zahlen muß.

      Das hat aber nichts mit Neid zu tun, wer will dann noch den Rentnern die Rente
      zahlen. Noch schlimmer wer zahlt den Selbstständigen Fahrern dann mal die
      Rente, bei 110-150 € Tagessatz, oder glauben Sie da bleibt was übrig.

      Neidisch konnten nur damals die Beitragszahler sein, als der erste Rentner die
      Rente bekam und keinen Pfennig eingezahlt hatte. Sowie die überwiegende
      Teil Rentner in Ostdeutschland.


      Grani
    • In dieser Gesetzgebungsansicht stecken so viele Widersprüche drin (Haftung!)...das sollte das oberste Verfassungsgericht einmal überprüfen!

      Jeder Selbständige ist gesetzlich verpflichtet, sich sozial abzuischern...nach einer neuesten Schätzung gibt es in D ca. 3 Millionen, die da nicht tun (gewollt oder ungewollt)...was passiert nun mit denjenigen, die seit Jahr und Tag sich selbst versichern und für ihre Altersvorsorge vorsorgen?

      Die Sozialkassen und -gerichte unterstellen mit dieser Haltung, daß ein Selbständiger entweder moralisch nicht willens ist, die Beiträge für deine private Altersvorsorge zu leisten, oder daß er zu 'dumm' ist, vernünftig zu kalkulieren...und daß er das Wort 'NEIN' natürlich auch nicht kennt.

      Die meisten Selbständigen IN ALLEN Branchen sind in die Organisation ihrer Auftraggeber terminlich (z.B. Projektplanung, Arbeitszeiten im Werk, Vorgaben der Auftraggeber) eingebunden, sodaß das Argument der Sozialkassen lächerlich und zum Kotzen ist! Lieber arbeitslos und im sozialen Sicherungsnetz stranden (das die Sozialkassen erst einmal ja nicht bezahlen müssen)....das ist wohl die Ansicht der 'Eggschperten'.....

      Nach der Logik der Sopzalgerichte muss also jeder Besitzer einer EU-Lizenz ein zum Auftrag passendes Fahrzeug besitzen/mieten.....warum werden dann EU-Lizenzen auch ohne Fuhrpark erteilt/verlängert?

      Aufgrund dieser Rechtslage müssen die Preise für selbständige Fahrer/Unternehmer für kurzfristige/langfristige Aushilfsaktionen drastisch angehoben werden.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hurgler0815 ()

    • @hurgler 0815

      Aufgrund dieser Rechtslage müssen die Preise für selbständige Fahrer/Unternehmer für kurzfristige/langfristige Aushilfsaktionen drastisch angehoben werden.....

      Da haben Sie vollkommen Recht.
      Aber die Selbständige Fahrer und Selbstfahrende Unternehmen haben möchten,
      haben ja was anderes im Sinn. Ich sag nur Dummping.
      Hab gestern bei der AG gefunden. Kraftfahrer 6 Jahre bei Spedition gefahren.
      Dann selbstständiger Fahrer 10 Monate, jetzt arbeitslos.

      Grani
    • in der aktuellen VR ist ab S. 51 ein großer Bericht über Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit zu lesen (kann das leider hier nicht reinkopieren).

      Wenn ich da die Ausführungen und Urteile zum selbständigen Kraftfahrer lese....kein Wort von Lizenz etc., dafür z.B. foilgender Satz: Auch ein Frachtführer, der nur für einen Auftraggeber fährt, ist als selbständig anzusehen, wenn er auch auf eigene Rechnung fahren kann und für die Arbeit kein Zeitkorsett bekommt.

      Totaler Widerspruch zu den Aussagen der IHK!

      Artikel wurde von einem Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Arbeitsrecht verfasst