Limited

    • Hallo Jungs,

      eine Ltd. zu gründen ist nichts anderes wie eine GmbH. Ich kann mich in jedem Land mit einer Niederlassung ansiedeln. Man unterscheidet aber zwischen einer aktiven oder nicht aktiver Nederlassung. Bei einer nicht aktiven Niederlassung muß man in England versteuern. Bei einer aktiven Niederlassung unterlig man den Gesetzen des Landes wo man sich ansiedelt. Hier stellt sich nur die Frage wo ist es einfacher z.B. Aufwand und Kosten für die Verwaltung, steuerliche Abgaben usw.
      Die Limited hat aber einen großen Nachteil: Die Beschaffung von Geldern für Investitionen gestaltet sich schwierig. Dies verdanken die Inhaber einer Ltd. aber nur denn sogenanten Schwarzen Schafen.
      Ich selbst bin Inhaber einer Ltd. habe mich mit einer Niederlassung in den Niederlande angesiedelt. Ich mußte feststellen das es Länder gibt wo man dem Unternehmer egal welche Rechtsform das Unternehmen hat erst einmal hilft und nicht haufenweise Steine in den Weg wirft.
      Bin gerne bereit nähere Auskunft über das Leben als Inhaber einer Ltd. zu geben.

      Gruß Bernd
      e-mail: expoevent@web.de
    • Hallo Jungs,

      eine Ltd. zu gründen ist nichts anderes wie eine GmbH. Ich kann mich in jedem Land mit einer Niederlassung ansiedeln. Man unterscheidet aber zwischen einer aktiven oder nicht aktiver Nederlassung. Bei einer nicht aktiven Niederlassung muß man in England versteuern. Bei einer aktiven Niederlassung unterliegt man den Gesetzen des Landes wo man sich ansiedelt. Hier stellt sich nur die Frage wo ist es einfacher z.B. Aufwand und Kosten für die Verwaltung, steuerliche Abgaben usw.
      Die Limited hat aber einen großen Nachteil: Die Beschaffung von Geldern für Investitionen gestaltet sich schwierig. Dies verdanken die Inhaber einer Ltd. aber nur denn sogenanten Schwarzen Schafen.
      Ich selbst bin Inhaber einer Ltd. habe mich mit einer Niederlassung in den Niederlande angesiedelt. Ich mußte feststellen das es Länder gibt wo man dem Unternehmer egal welche Rechtsform das Unternehmen hat erst einmal hilft und nicht haufenweise Steine in den Weg wirft.
      Bin gerne bereit nähere Auskunft über das Leben als Inhaber einer Ltd. zu geben.

      Gruß Bernd
      e-mail: expoevent@web.de
    • Kann Expovent und anderen kritischen Stimmen nur Recht geben.

      Solange das Unternehmen seinen Sitz dort hat, wo die rechtsform Landsrecht ist, o.k.

      Nur bei Verwendung eine Spoo, Spc, SA, Ltd etc. in Deutschland oder anderen "Fremdländern" muss man sich nach dem Grund fragen.

      Der Grund liegt oft darin verborgen, das noch nicht mal 25.500 Euro GmbH Kapital verfügbar sind und die Haftung bei Ltd auf 500 begrenzt sind.

      Wer soll es der Wirtschaft, den Banken und Behörden verübeln, aufmerksam bis kritisch mit solchen Konstrukten umzugehen.

      Nachdem ich mein Lehr/leer- Geld bezahlt habe, habe ich kein Problem mehr mit solchen Konstrukten. Vorkasse und der Wagen rollt.

      Cheers, jimtonic
    • eine Frage an jimtronic

      das noch nicht mal 25.500 Euro GmbH Kapital verfügbar sind und die Haftung bei Ltd auf 500 begrenzt sind.

      Auf was ist die Haftung mit 500 begrenzt.

      Wenn ich mit einer Firma eine Geschäftsbeziehung eingehe gehört es zu meinen aufgaben Information über meinen neuen Partner einzuholen dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten.Diese Möglichkeiten sollte man auch ausnutzen.

      Im Prinzip unterligt eine Ltd genau den gleichen Vorschriften wie eine GmbH in Deutschland Der Unterschied liegt nur an den landesüblichen Gesetzen in dem Land wo die Ltd. ihren Sitz hat.

      Zur Frage der Haftung ist es doch egal ob ich mit 1 ooo ooo € als Ltd oder GmbH kaputt gehe. Wenn ich meine Supunternehmer richtig über den Tisch ziehen will fange ich beim Finanzamt an und führe das ganze bis zum Unternemer fort. In diesem Falle fällst du mit ein paar kleinen Transportrechnungen hinten runter.Wenn der Schaden aber unangemessen hoch ist muß ich dir leider sagen das dort eigene Fehler zugrunde liegen z.B. absprachen über Zahlungsziele, Skonto usw. Bei solchen sachen muß man leider an der Qualification des Unternehmers zweifeln.

      Gruß Bernd
    • Hallo Leute

      nur gegen Vorkasse ????????

      wie soll das funktioniren sitz in Holland, Fracht in München, TU in München?????

      Ich kann mir auch eine Regelung 50 50 vorstellen. Bankbestätigt

      Denn es gibt nicht nur Schwarze Schafe unter den Auftraggeber sondern auch unter den Auftragnehmer Transportpapiere werden nicht zurückgeschickt Auftrag wird nicht Ordentlich ausgeführt unpünktlich usw.

      Es ist ja nicht so das der TU der Engel in weiß ist. Ich bin der Meinung wenn man auf einer vernüpftigen Basis zusammenarbeiten will kann das bezahlen von Aufträgen mit einem Vernüpftigen Zahlungsziel z.B. 14 Tage mit 2% Skonto kein Problem sein. Denn auch ich bin bestrebt von meinem Kunden das geld so schnell wie möglich zu bekommen.

      Da ist es egal welche Rechtsform das Unternehmen hat.

      Mein Kunde hat genaue Vorstellungen wie der Auftrag von mir durchgeführt werden soll, genau so habe ich auch Anforderungen an meine TU. Der Lohn für eine Leistung ist die Bezahlung.

      Ich bin mir auch darüber im klaren das nicht jeder Unternehmer so denkt. Denn das Leben könnte so einfach sein.

      Man sollte nicht alle Unternehmer über einen Kamm ziehen und das ist unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.

      Gruß Bernd
    • Hallo Bernd,
      hast vollkommen recht. Vorkasse ist so eine Sache. Letztendlich hat der Auftraggeber ja auch das Risiko ob die Ware auch wirklich pünktlich und ordentlich geliefert wird. Das ist genau so wichtig wie das pünktliche bezahlen der Rechungen. Leider gibt es auf jeder Seite schwarze Schafe. Das beste ist, meiner Meinung nach, wenn man einen gewissen Pool an festen Auftraggebern hat. Das kann man sich darauf verlassen das Preis und Leistung in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Aber vorsicht. Nicht zu sehr an einen festen Auftraggeber binden.
      Viele Grüße und allzeit gute Fahrt. Gruß Gisela
    • Hallo Bernd und Gisela,

      Vorkasse ist schon o.k. bei unbekannten oder undurchsichtigen Auftraggebern. Per ebanking bekomme ich heutzutage aus Polen oder Holland Überweisungen binnen weniger Stunden herein. Den Leuten mujss ich das auch nicht lange erklären, die arbeiten andersherum genau so. Warum soll ich als unbekannter Auftargeber Kredit bekommen, warum soll ich irgendwem Kredit geben?

      Wenn die sich beim ersten Mal schon so zieren....

      Im Zweifelsfalle muss man auch mal "Nein" sagen können. deshalb bin ich seit 16 Jahren selbst und ständig und unabhängig.

      Zur Ltd. macht`s schon nen Unterschied mit welchem Haftungskapital gearbeitet wird. Ist keine Glaubenssache.

      Auf jedem Fall wünsche ich jedem ehrlichen Kollegen das Glück das er sicht verdient.

      Cheers,

      jimtonic
    • Original von Expoevent
      Hallo Jungs,

      eine Ltd. zu gründen ist nichts anderes wie eine GmbH. Ich kann mich in jedem Land mit einer Niederlassung ansiedeln. Man unterscheidet aber zwischen einer aktiven oder nicht aktiver Nederlassung. Bei einer nicht aktiven Niederlassung muß man in England versteuern. Bei einer aktiven Niederlassung unterlig man den Gesetzen des Landes wo man sich ansiedelt. Hier stellt sich nur die Frage wo ist es einfacher z.B. Aufwand und Kosten für die Verwaltung, steuerliche Abgaben usw.
      Die Limited hat aber einen großen Nachteil: Die Beschaffung von Geldern für Investitionen gestaltet sich schwierig. Dies verdanken die Inhaber einer Ltd. aber nur denn sogenanten Schwarzen Schafen.
      Ich selbst bin Inhaber einer Ltd. habe mich mit einer Niederlassung in den Niederlande angesiedelt. Ich mußte feststellen das es Länder gibt wo man dem Unternehmer egal welche Rechtsform das Unternehmen hat erst einmal hilft und nicht haufenweise Steine in den Weg wirft.
      Bin gerne bereit nähere Auskunft über das Leben als Inhaber einer Ltd. zu geben.

      Gruß Bernd
      e-mail: expoevent@web.de
    • Hallo ich bins Dennis bin neu in dem Forum,und wiel meine Firma in Niederlande Gründen,und brauch dringend deine Hilfe,habe echt ein Paar fragen ruf mich BITTE an und ich ruf zu rück Danke hier meine Tel:0172/7676464 fragen wie das geht im Ausland

      Original von Expoevent
      Hallo Jungs,

      eine Ltd. zu gründen ist nichts anderes wie eine GmbH. Ich kann mich in jedem Land mit einer Niederlassung ansiedeln. Man unterscheidet aber zwischen einer aktiven oder nicht aktiver Nederlassung. Bei einer nicht aktiven Niederlassung muß man in England versteuern. Bei einer aktiven Niederlassung unterlig man den Gesetzen des Landes wo man sich ansiedelt. Hier stellt sich nur die Frage wo ist es einfacher z.B. Aufwand und Kosten für die Verwaltung, steuerliche Abgaben usw.
      Die Limited hat aber einen großen Nachteil: Die Beschaffung von Geldern für Investitionen gestaltet sich schwierig. Dies verdanken die Inhaber einer Ltd. aber nur denn sogenanten Schwarzen Schafen.
      Ich selbst bin Inhaber einer Ltd. habe mich mit einer Niederlassung in den Niederlande angesiedelt. Ich mußte feststellen das es Länder gibt wo man dem Unternehmer egal welche Rechtsform das Unternehmen hat erst einmal hilft und nicht haufenweise Steine in den Weg wirft.
      Bin gerne bereit nähere Auskunft über das Leben als Inhaber einer Ltd. zu geben.

      Gruß Bernd
      e-mail: expoevent@web.de
    • Seatbelt,

      formal magst Du ja richtig liegen, dass alles gleich ist. faktisch ist die gelebte Erfahrung mit solchen Firmen, die in Deutschland gegründet werden und beschränkt nach ausländischem recht haften.

      Wenn Du es trotzdem versuchen willst, viel Glück.

      Nächstes Jahr gibt es in D auch schon die GmbH "light" mit 12.500 Euro Haftungskapital. Das kann man auch durch Fahrzeuge einbringen.....

      Cheers