Lenkzeiten

    • Original von Kühltaxi
      Mir fehlt hier allerdings auch die praktische Erfahrung mit Kontrollorganen in dieser Richtung, von mir wollte glücklicherweise mit Solo-3,5-Tonner noch nie jemand Tachoscheiben oder Tageskontrollblätter sehen.


      Mich haben zwei grüne in Augsburg an ner Tanke kontrolliert und wollten die Tageskontrollblätter sehen...
      -Als er sie in den Händen hielt wusste er nicht wie man die Dinger liest...
      -Dann nach Ladung gefragt - Antwort Luftfracht, Zollgut, also war auch nix mit kontrollieren.
      - Dann wollten die meine Transportlizenz sehen.....
      Die wussten nicht, dass ich als TU bis 3,5t keine brauche.

      Diese Kontrolle war recht witzig aber hat mich ca. 30min gekostet.
      Das waren 2 ganz junge Polizisten und hatten von nix irgendeine Ahnung.
      Ich habe nachgefragt ob ich irgendwie aufgefallen wäre, da sagte der eine :
      " Nein, nur eine allgemeine Verkehrskontrolle."


      Zum Glück hab ich keinen Fahrtenschreiber drin- aber die Lenk- und Ruhezeiten dokumentiere ich täglich...

      Gruß Mac-M
    • Original von Kurier
      @Kühltaxi
      Und wie erklärst du dem Kontollbeamten das dir von den 28 Wochentagen der 20. und 21. fehlen?

      Kurier


      :D Ganz einfach auf der EU- oder der deutschen Urlaubsbescheinigung

      EU = 15. 0 ein vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder der FPersV ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat.
      Deutsch = 16. 0 aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt hat.

      Ankreuzen!
    • @all

      ..mir stellt sich da die Frage,wie das gehandhabt wird,da doch geplant ist,das Strafen bzw Ordungswidrigkeiten,die Im Ausland EU begangen worden sind,nun auch in D geahndet werden sollen...??

      Beides liegt da ja eng zusammen(Lenkzeit)

      Soweit ich weiß,ist grenzüberschreitend die Sozialvorschrift einzuhalten ab 2,8t.
      So hat man mirs beigebracht.Gilt da nicht die Buchführungspflicht..
      Strike

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von strike ()

    • Das ganze ist ziemlich verwirrend, keiner weiss etwas genaues. Nicht mal die Kontrollbehörde, wie von mac-m geschildert. Und dann noch die Schilderung von strike, der ich zustimme. Um das alles aus dem Wege zu gehen, fahre ich im Ausland nach deutschen Vorschriften. So gehe ich bei einer Kontrolle alle Unanehmlichkeiten aus dem Weg.
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben
    • Wie oft soll ich denn noch sagen, daß die Fahrpersonalverordnung für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t nur in Deutschland gilt. Im Ausland kann man gar keinen Verstoß dagegen begehen, und Aufzeichnungen darüber kann auch keiner verlangen. Wenn Polizei und BAG bei einer Kontrolle was anderes erzählen wollen, ist das Humbug und hat vor keinem Gericht Bestand! Sonst müßten ja auch alle Ausländer, die mit ihren 3,5-Tonnern nach Deutschland kommen, für ihre Auslandszeiten Nachweise haben. Warscheinlich hat von denen ja kaum einer Aufzeichnungen für Deutschland.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • kühltaxi, im ausland wird aber die dummheit bestraft :D schade in d noch nicht.

      montag hier in italien im fahrvot brenner-modena 25 führerscheine entzogen.

      1 italiener, 4 polen und jetzt rate wo die anderen her kamen, nicht von den usa.
    • So,bearbeitet,sorry...

      www.gefahrgut-guetertransport.de/sozialvorschrift.htm

      Auszug:
      Grundsätzlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften auf alle gewerblichen Personen-und Güterbeförderungen mit Fahrzeug bzw. Fahrzeugkombinationen,deren zulässiges Gesamtgewicht(einschl.Anhänger)über 2,8t(innerstaatlich)bzw 3,5t(grenzüberschreitend,beträgt,anzuwenden.

      Das wird wohl so stimmen


      Lg strike

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von strike ()

    • RE: @kühltaxi

      Die deutschen Behörden können ja viel erzählen und schreiben, aber sie haben schlicht und einfach keine Befugnis, nationales deutsches Recht, das nicht auch gleichzeitig EU-Recht ist, für die Beurteilung von Sachverhalten, die sich auf dem Boden anderer EU-Staaten ereignet haben, heranzuziehen und durchzusetzen, auch nicht bei deutschen Staatsbürgern und nach deren Rückkehr nach Deutschland.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Hast dich ja nur verlesen, aber dieser Irrglaube von "lückenlosem Nachweis" für 3,5-Tonner wird leider von der BAG immer wieder wider besseren Wissens absichtlich verbreitet, um die Leute "jeck" zu machen. Fahrten im Ausland und Privatfahrten mit dem 3,5-Tonner sind "out of scope" und haben von den Kontrollorganen so bewertet zu werden, also de facto als Pause. Auch muß ich denen nicht in irgendeiner Art "beweisen", daß ich im Ausland oder privat unterwegs war, die Beweislast liegt bei denen!
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • @Kühltaxi,

      glaube es mir, Ausländische Sprinterfahrer werden auch in Deutschland von der BAG zu Kasse gebeten wegen Lenkzeitenüberschreitungen. In Deutschland wirst du nicht zu Kasse gebeten für das was du im Ausland verbockt hast, stimmt so wie du es schreibst, aber im Ausland muß man seine Lenkzeitnachweise dabei haben um jeglichen Ärger aus dem Weg zu gehen. Nationales Recht hat immer Vorrang!

      Beispiel Frankreich: wenn du kontrolliert wirst und hast nichts dabei zahlst du erstmal oder du bleibst stehen, und zwar solange bist du zahlst oder die Sache vor Gericht verhandelt wird. Da greift nationales Recht. Danach kannst du gerne vors deutsche Gericht ziehen und Klage erheben gegen die französichen Kontrollorgane. Das ist so kompliziert und dauert Jahre und das wissen die franzosen. Die rechnen einfach damit das von 1000 wo sie anhalten nur einer danach diesen Weg auch geht.

      Ich war am Dienstag mit Gefahrgut in Spanien, Warntafel offen. An der ersten Mautstelle in Frankreich: Kontrolle! Alles war in Ordnung nur eins nicht und jetzt halte dich gut fest: die Batterien von de Taschenlampe waren nicht in der Lampe drin. Das ist in Frankreich ein Vergehen der Klasse 5 und kostet läppische ---------1500Euro-------
      Also zahlen und weiterfahren oder stehen bleiben bis man einen Gerichtstermin bekommt. Für was meinst du wohl habe ich mich entschieden?
      a.l.