Lenkzeiten

    • Gibt es eine Seite wo man nachlesen kann welche Lenk -und Ruhezeiten im Transporterbereich in der EU gelten? Die neue Regelung gilt ja erst ab 3,5To...

      Interessant wäre auch eine Seite wo man nachlesen kann was EU weit geplant ist.

      Danke.
      a.l.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ktl24 ()

    • habe jetzt mal ne frage.....

      es ist ja ein EU Verordnung und gilt für Fahrzeuge ab 3,5 t ...warum muss Deutschland immer eigene "Brötchen backen" ?

      in D ist ja immer noch Lenkzeit einhaltung ab 2,8 t, oder habe ich was verpasst?

      Wie soll man die Lenkzeiten einhalten, wenn man z.B. nach Spanien fährt?

      Ab D grenze kann ich ja dann fahren so lange ich will, aber wie ist es wenn man sich auf dem Heimweg macht?
      Sollte man kurz vor der D grenze eine Pause von 9 stunden einlegen?

      Danke...
    • In Deutschland ist es nun mal so, das man bei gewerblichen Fahrten von 2,8 bis 3,5 to als Lenkzeitnachweis ein Fahrtenblatt ausfüllen und mitführen muss. Über 3,5 to ist ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben. Solle bei den Fahrzeugen von 2,8 to bis 3,5 to eine AHK vorhanden sein, ist ebenfalls ein Fahrtenschreiber vorhanden, da man ja die Möglichkeit hat, mit Anhänger über 3,5 to zu kommen. Bei den Gewichten reden wir vom Zulässigen Gesamtgewicht. Ich sehe das so, das die deutschen Verordnungen im Bereich 2,8 to bis 3,5 to auch im Ausland einzuhalten sind, da der Nachweis lückenlos vorzulegen ist. Bei einer Kontrolle in Deutschland, nach einer Auslandsfahrt, ist man sonst etwas in Erklärungsnot.
      @mcthomy
      9 Stunden sind für mich auch nicht verständlich. Es gelten die Lenkzeitverordnungen: 9 Std LZ ( 2x 10 Std / Woche ) - jeweils 45 Min Pause nach 4,5 Std LZ. Und dann 11 Std Ruhezeit. Und dann gibt es noch die Ausnahme regelungen.
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben
    • Original von mcthomy
      habe jetzt mal ne frage.....

      es ist ja ein EU Verordnung und gilt für Fahrzeuge ab 3,5 t ...warum muss Deutschland immer eigene "Brötchen backen" ?

      in D ist ja immer noch Lenkzeit Einhaltung ab 2,8 t, oder habe ich was verpasst?

      Wie soll man die Lenkzeiten einhalten, wenn man z.B. nach Spanien fährt?

      Ab D grenze kann ich ja dann fahren so lange ich will, aber wie ist es wenn man sich auf dem Heimweg macht?
      Sollte man kurz vor der D grenze eine Pause von 9 Stunden einlegen?

      Danke...


      Du hast nichts verpasst.

      2,8-3,5to greift AZO in D und diese gibt es im Ausland nicht.

      Es gibt auch nur bei der Urlaubsbescheinigung in D das keine anderweitigen
      Arbeiten geleistet worden sind. in der EU gilt noch, war zu keinem Fahrtdienst der nicht
      unter die Reglung fällt eingesetzt. Also 8 Std Büro und dann 10 Std. LKW oder Transporter.
    • mit 9 stunden habe ich eigentlich die reduzierte tägliche ruhezeit gemeint, was 3x die Woche erlaubt ist. (habe nicht jeden tag lange strecken)

      @fbl
      "Ich sehe das so, das die deutschen Verordnungen im Bereich 2,8 to bis 3,5 to auch im Ausland einzuhalten sind, da der Nachweis lückenlos vorzulegen ist. Bei einer Kontrolle in Deutschland, nach einer Auslandsfahrt, ist man sonst etwas in Erklärungsnot."

      ...hmm? EU Verordnung ist ja ab 3,5 t. ...D ist ab 2,8 t...nachweis lückenlos ist klar, aber wenn ich jetzt z.b. nach spanien fahre, dann muss ich doch ab F grenze mich ja nicht mehr an die deutsche Lenkzeiten halten...oder?(EU verordnung)

      BAG kann mich doch nicht dafür bestrafen wenn ich im EU ausland die lenkzeiten nicht eingehalten habe, weil ich es ja mit mein Sprinter ja gar nicht muss....

      also ehrlich ich blicke da nicht durch... was soll dann diese EU verordnung? für irgendwas bestraft werden was eh erlaubt ist im EU ausland?
    • @mcthomy
      Das ist halt die Problematik: Wie willst du einen Tag später, in einer Kontrolle erklären, das du am Vortag im Ausland warst. Die Papiere von dieser Tour, als Nachweis, hast du dann nicht mehr bei dir. Gibt nur Diskussionen und eventuellen Ärger.
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben
    • Original von fbl
      Ich sehe das so, das die deutschen Verordnungen im Bereich 2,8 to bis 3,5 to auch im Ausland einzuhalten sind, da der Nachweis lückenlos vorzulegen ist. Bei einer Kontrolle in Deutschland, nach einer Auslandsfahrt, ist man sonst etwas in Erklärungsnot.

      Das sehe ich aber anders. Die Fahrpersonalverordnung im Bereich zwischen 2,8 und 3,5 t ist ein rein deutsches Gesetz, das nur auf deutschem Boden gilt, und zwar offiziell für Deutsche und Ausländer. Für Lenkzeiten mit diesen Fahrzeugen im Ausland, egal ob deutsch oder ausländisch, können deutsche Behörden im Gegensatz zu Fahrzeugen über 3,5 t, die durch EU-Recht reglementiert sind, keinen Nachweis verlangen. Sollte ein Polizist oder BAGler anderer Meinung sein und ein Bußgeld verhängen wollen, wird dies vor keinem Gericht Bestand haben, weil schlicht und einfach eine Rechtsgrundlage fehlt.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • @ kühltaxi

      so sehe ich das auch...... allerdings weiß ich immer noch nicht wie man in der praxis mein Beispiel umsetzen soll.

      also z.B. fahrt ins EU ausland... sobald ich im Ausland bin nichts mit Lenkzeitgesetze....Tachoscheibe dann raus?(fahrtenschreiber drin wegen AHK) oder nicht?
      dann mach ich mich auf dem Heimweg...muss ich nun ab deutsche Grenze wieder an die Lenkzeiten halten (tachoscheibe wieder rein?) oder schon vorher mit Ruhezeit einhaltung?
    • Also ich würde außerhalb Deutschlands grundsätzlich ohne Scheibe fahren und auch keine extra Pause von 9 Stunden für die deutschen Kontrollorgane vor der Grenze machen, einfach fahren bis zur Grenze und dann Scheibe rein. Was ich außerhalb Deutschlands gemacht habe geht die deutschen Kontrollorgane in diesem Fall einfach nichts an, da es schlichtweg keine EU-Lenkzeitvorschriften für 3,5-Tonner gibt, und wenn die mir irgendwas nicht glauben, müssen die es mir nachweisen und nicht ich ihnen das Gegenteil! Mir fehlt hier allerdings auch die praktische Erfahrung mit Kontrollorganen in dieser Richtung, von mir wollte glücklicherweise mit Solo-3,5-Tonner noch nie jemand Tachoscheiben oder Tageskontrollblätter sehen.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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