Top schrieb:
Rechtssicherheit hast Du als Fernfahrer im Ausland leider nie. Ich musste mal meinen Zug in Liege in Belgien auslösen weil der Fahrer seinen Vornamen auf den Schaublättern abgekürzt hat mit R. statt Rudolf. Das wurde als Urkundenfälschung ausgelegt. Sie haben ihn gefragt wie lange er das schon macht und er hat gesagt seit mehr als 20 Jahren. Da meinte die Polizei sie werden das nicht für 20 Jahre rückwirkend ahnden sondern nur für ein Jahr und haben gerechnet 200 Arbeitstage je 250 Euro Strafe = 50.000 Euro. Weil er das nicht zahlen konnte wurde der Sattelzug abgeschleppt und der Fahrer am Strassenrand ausgesetzt. Ich konnte dann eine Woche später auf 10.000 Kaution runterhandeln + Kranwagenkosten + eine Woche Polizeiparkplatz. Das Verfahren läuft seit drei Jahren und ist noch völlig offen.Recht haben und Recht bekommen sind leider immer zweierlei. Auf der anderen Seite würde ich auch nicht zuviel auf die Geschichten der anderen Fahrer geben. Meist ist es nur ein Teil der Wahrheit. In Belgien trifft man z.B. sehr selten Polizei und mein Rudolf hatte den Polizeikontakt nur weil er auf dem Weg von Aachen nach Irun via Belgien und Frankreich zu blöd war auf dem Stadtring von Liege zu bleiben und stur nach Navi ins Zentrum der Stadt gefahren ist wo der dann in der Altstadt irgendwann in einer engen Gasse stecken geblieben ist nicht mehr zurück konnte und ein Verkehrschaos verursacht hat.PS: Nachdem ich dann den Sattelzug mit der eiligen Ladung ausgelöst hatte, war ich finanziell etwas angeschlagen und konnte seinen Lohn nicht pünklich zahlen. Er hat dann gekündigt, ist vors deutsche Arbeitsgericht gegangen und wie das da lief kann sich jeder Unternehmer denken. Das Problem im Ausland ist immer das Problem des Arbeitgebers dem das Fahrzeug gehört.









