Lenkzeit in 24 Stunden

    • Top schrieb:

      Rechtssicherheit hast Du als Fernfahrer im Ausland leider nie. Ich musste mal meinen Zug in Liege in Belgien auslösen weil der Fahrer seinen Vornamen auf den Schaublättern abgekürzt hat mit R. statt Rudolf. Das wurde als Urkundenfälschung ausgelegt. Sie haben ihn gefragt wie lange er das schon macht und er hat gesagt seit mehr als 20 Jahren. Da meinte die Polizei sie werden das nicht für 20 Jahre rückwirkend ahnden sondern nur für ein Jahr und haben gerechnet 200 Arbeitstage je 250 Euro Strafe = 50.000 Euro. Weil er das nicht zahlen konnte wurde der Sattelzug abgeschleppt und der Fahrer am Strassenrand ausgesetzt. Ich konnte dann eine Woche später auf 10.000 Kaution runterhandeln + Kranwagenkosten + eine Woche Polizeiparkplatz. Das Verfahren läuft seit drei Jahren und ist noch völlig offen.Recht haben und Recht bekommen sind leider immer zweierlei. Auf der anderen Seite würde ich auch nicht zuviel auf die Geschichten der anderen Fahrer geben. Meist ist es nur ein Teil der Wahrheit. In Belgien trifft man z.B. sehr selten Polizei und mein Rudolf hatte den Polizeikontakt nur weil er auf dem Weg von Aachen nach Irun via Belgien und Frankreich zu blöd war auf dem Stadtring von Liege zu bleiben und stur nach Navi ins Zentrum der Stadt gefahren ist wo der dann in der Altstadt irgendwann in einer engen Gasse stecken geblieben ist nicht mehr zurück konnte und ein Verkehrschaos verursacht hat.PS: Nachdem ich dann den Sattelzug mit der eiligen Ladung ausgelöst hatte, war ich finanziell etwas angeschlagen und konnte seinen Lohn nicht pünklich zahlen. Er hat dann gekündigt, ist vors deutsche Arbeitsgericht gegangen und wie das da lief kann sich jeder Unternehmer denken. Das Problem im Ausland ist immer das Problem des Arbeitgebers dem das Fahrzeug gehört.
      Wie bescheuert muss man als Fahrer eigentlich sein ?( ?( ?( , um soetwas bei einer Polizeikontrolle überhaupt von sich zu geben ??????? - Bei uns im Fahrerhandbuch , steht extra für die ganz doofen drin , Reden sie bei Kontrollen nicht zu viel - und antworten sie auch nur dann , wenn sie gefragt werden ...., und bei so einer Frage hätte ich überhaupt keine Antwort gegeben .... ,. auch im Ausland nicht ..., oder hätte gesagt das es mir aus Versehen passiert ist .... :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: - und wenn ich nach Aachen möchte .... , dann bleibe ich auf der Autobahn - gerade in Belgien
      :cursing: :cursing: :cursing: :cursing:
    • Ribs schrieb:

      Auch bei uns ist es so: Wenn ich So., 22:00 Uhr beginne, muss ich bis spät. Mo., 22:00 uhr meine vorgeschriebene Pause einhalten. Hat uns zumindest der zuständige Herr vom Gewerbeaufsichtsamt erzählt. :D
      Genau so , und am besten 5 Min. vorher angefangen .... , damit man dann mit 9 h 5 Min. auf 24 h herauskommt .... , dann sehen die guten dann doch lieber ....
    • gelöschter User 2 schrieb:

      [Wie bescheuert muss man als Fahrer eigentlich sein ?( ?( ?( , um soetwas bei einer Polizeikontrolle überhaupt von sich zu geben ??????? - Bei uns im Fahrerhandbuch , steht extra für die ganz doofen drin , Reden sie bei Kontrollen nicht zu viel - und antworten sie auch nur dann , wenn sie gefragt werden ...., und bei so einer Frage hätte ich überhaupt keine Antwort gegeben .... ,. auch im Ausland nicht ..., oder hätte gesagt das es mir aus Versehen passiert ist .... :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: - und wenn ich nach Aachen möchte .... , dann bleibe ich auf der Autobahn - gerade in Belgien
      :cursing: :cursing: :cursing: :cursing:


      Tja, da fällt einem wirklich nichts mehr ein.
      Kein normaler Mensch erzählt den Grünen/Blauen mehr, als unbedingt nötig. :whistling:
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • konkret sagt es der deutsche arbeitsschutz aus

      Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Der Arbeitnehmer kann jedoch bis zu maximal 10 Stunden täglich beschäftigt werden, wenn die mehr gearbeitete Zeit innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Kalenderwochen (Tarifverträge oder auf Basis von Tarifverträgen geschlossene Betriebsvereinbarungen können den Ausgleichszeitraum abweichend regeln) wieder ausgeglichen wird, so dass durchschnittlich wieder ein 8-Stunden-Tag vorliegt



      der schluchti kassiert wenn mehr als 10 std. in 24 std gefahren sind und italiener soviel die summe haben manche nie im norditalien verkehr an fracht. :P :P

      die software ist eu gleich und so wirft sie es nicht aus.
    • Mister T. schrieb:

      Wenn ich abends 22:00 losfahre nach 7 Std Fahrzeit 9 Std.Pause mache,beginnt dann einer neuer 24 Std.Zeitraum (Lenkzeit) beginnt der erst abends um 22:00?

      Ich hatte bisher bei Kontrollen noch keine Probs deswegen,jetzt habe ich gehört ,ich könnte normalerweise nur bis 22:00

      die restlichen 2-3 Std fahren und erst ab 22.00 wieder eine neue 9er oder 10er Schicht?? :huh:
      übrigens hatten wir schon mal dieses Thema : Anfängerfrage zu Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeit
    • ;( Tägliche Lenkzeiten

      ist die Summe der Lenkzeiten zwischen dem Ende einer täglichen Ruhezeit U N D dem Beginn der darauf folgenden

      täglichen Ruhezeit O D E R zwischen einer täglichen und wöchentlichen Ruhezeit.

      am besten im lkw mitführen in diversen landessprachen

      vielleicht empfiehlt sich auch ein definitionskurs bei der VHS.

      oder tick ich nicht richtig???
    • gelöschter User 2 schrieb:

      Mister T. schrieb:

      Wenn ich abends 22:00 losfahre nach 7 Std Fahrzeit 9 Std.Pause mache,beginnt dann einer neuer 24 Std.Zeitraum (Lenkzeit) beginnt der erst abends um 22:00?

      Ich hatte bisher bei Kontrollen noch keine Probs deswegen,jetzt habe ich gehört ,ich könnte normalerweise nur bis 22:00

      die restlichen 2-3 Std fahren und erst ab 22.00 wieder eine neue 9er oder 10er Schicht?? :huh:
      übrigens hatten wir schon mal dieses Thema : Anfängerfrage zu Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeit
      Sorry Papi ;( :D :D
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Mister T. schrieb:

      gelöschter User 2 schrieb:

      Mister T. schrieb:

      Wenn ich abends 22:00 losfahre nach 7 Std Fahrzeit 9 Std.Pause mache,beginnt dann einer neuer 24 Std.Zeitraum (Lenkzeit) beginnt der erst abends um 22:00?

      Ich hatte bisher bei Kontrollen noch keine Probs deswegen,jetzt habe ich gehört ,ich könnte normalerweise nur bis 22:00

      die restlichen 2-3 Std fahren und erst ab 22.00 wieder eine neue 9er oder 10er Schicht?? :huh:
      übrigens hatten wir schon mal dieses Thema : Anfängerfrage zu Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeit
      Sorry Papi ;( :D :D
      Bitte , gern geschehen .... Mein Sohn :D :D :D - Mir war das nämlich noch irgendwie in Erinnerung , das Koni krampfhaft versuchte einen " Dölmer " das beizubringen .... , und ich mir nur so gedacht habe .... , so blöd kann doch keiner sein - oder versucht der nur Antworten für seine Doktorarbeit zu bekommen :whistling:

      "andere Bezeichnung für Idiot, Depp "
    • Da es auch hier im Forum,wie auch im richtigen Leben unterschiedliche Meinungen,bezüglich der Lenkzeit in 24 Std.gibt.

      Habe ich per E-Mail mich an dÌe BAG gewandt mit der Frage.

      Über die Antwort werde ich berichten!
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Die BAG wird dir schreiben was sabine auch geschrieben hat!!!

      BAG kontroliert nur das Fahrpersonalgesetz weitere Befugnisse hat sie nicht!
      ArbGZ macht das Gerwerbeaufsichtisamt!

      Drausen bei Kontrollen bei Polizei und BAG alles in Butter und bei einer Firmenkontrolle hagel es die Bußgelder von vom !ArbGZ


      Siehe aus anderem Forum!

      Bisher war ich immer der Meinung, unabhängig vom Fahrpersonalgesetz, welches die Lenk-u. Ruhezeiten regelt, dürfe man laut EU-Arbeitszeitgesetz, nur max. 10 Stunden am Tag arbeiten. Das hieße, wenn man seine 10h Lenkzeit voll ausnutzt und dann noch Be-od. Entladetätigkeiten hat, wäre man schon über den 10 Stunden. Also habe ich meine tägl. Ladezeiten addiert und habe dann noch so viel gelenkt, bis 10h insgesamt erreicht waren. Um das alles etwas effektiver zu gestalten, habe ich auch mal an einer Ladestelle, das Gerät auf Pause gestellt.

      Gestern hatte ich nun, seit ewiger Zeit mal wieder, BAG-Kontrolle. Nach dem Auslesen meiner Karte, meinte der Beamte: Alles in Ordnung, ich würde alles richtig machen und das würde er nur selten erleben.

      Daraufhin habe ich das Thema Arbeitszeitgesetz mal angesprochen. Er meinte, das würde garnicht kontrolliert. Sie würden nur nach dem Fahrpersonalgesetz kontrollieren.

      Laut ArbGZ Paragraf 21a Absatz 4 :

      Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

      ...und so einen langen Zeitraum könnten sie garnicht kontrollieren.



      Das heißt für mich, ich kann 2mal/Woche meine 10h Lenkzeit ausnutzen und trotzdem noch Ladetätigkeiten durchführen, natürlich im Rahmen der 13h bzw. 15h Schichtzeit.
    • Hallo Herr

      wie von Ihnen bereits richtig angenommen beginnt nach der vollständigen Ruhezeit (reduziert oder regelmäßig) ein neuer 24-Std.-Zeitraum. In diesem 24-Std.-Zeitraum können Sie wieder eine zulässige Lenkzeit von 9 bzw. 10 Std. leisten.

      Mfg Siegfried Pomplun



      Das ist die Antwort vom BAG!

      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D