Lenk- und Ruhezeiten VO (EG) 561/2006

    • Original von Kühltaxi
      Bis 7,5 t zGG gab's laut meinem alten Bußgeldkatalog erst bei über 20 % Punkte. Kann aber sein, daß das jetzt strenger ist.


      Das kann ich auch nicht sagen, ist nicht meine Gewichtsklasse... 8) :D
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Habe nochmal nachgeschlagen.
      Kfz bis 7,5 t und Anhänger bis 2 t zGG:
      Verwarnung über 5 %, Bußgeld mit Punkten über 20 %.
      Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t zGG:
      Verwarnung über 2 %, Bußgeld mit Punkten über 5 %.
      Ohne Gewähr, da Katalog 17 Jahre alt ist, fast vom Anfang meiner beruflichen Kraftfahrerlaufbahn.
      Deshalb auch keine Beträge, da noch in Mark. :D
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Original von Kühltaxi
      Hallo Apo,

      Müßte so gerade noch gehen, meines Wissens ist immer noch zwei mal die Woche zehn Stunden Lenkzeit erlaubt. Aber ich dachte, beim Milchwagen sei es egal, hatten wir hier doch schonmal.


      Hallo Andreas,
      bei den Milchsammelwagen ist es auch egal, da diese Linie fahren & Landwirtschaftlich angemeldet sind.
      Aber ich fahre auch mit Sattelzügen mit Tankauflieger regulären Transport von Milchwerk zu Milchwerk - also gewerblich.



      Original von Kühltaxi
      Sonst gibt's nächstes Mal Buttermilch! Zunge raus großes Grinsen
      PS: Dieses eklige Zeug trinkt meine Mutter (die aber komischerweise keine normale Milch mag). Ich könnte mich nur bek.....


      Du sprichst mir aus der Seele - vor allem hab ich schon mehrfach dieses Zeug zu Müllermilch bei Augsburg gefahren...


      Und nochmal zum Thema "Sonstige Arbeitszeit"
      Meine Be- und Entladetätigkeit ist ja nur Schlauch anschließen, Hähne auf und Pumpe einschalten - dauert je nach Ladung zwischen 40 Minuten und 1,5 Stunden.
      Und in dieser Zeit hab ich eig. nichts zu tun, außer regelmäßig nachzuschauen wie voll meine Tanks sind.



      Original von TransportLogistik
      Was die Überschreitung des Gesamtgewichtes angeht,
      schau mal im BKatV nach.
      Unter den Nummern 198 & 199 (Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen) wirst Du fündig!
      2% - 5% liegen im Verwarnbereich. Alles was über 41.XXX geht ist schon heikel und mit hohen Geldbußen und Punkten im KBA zu verzeichnen.


      hmmm, 2-5% hat es sehr schnell, vor allem bei Flüssigkeiten - wie soll man abschätzen ob in der dritten Kammer 2000l oder schon 2500l drin sind? schwierige sache.
    • hallo apo, wenn du die zeit für's anschließen der schläuche als sonstige arbeitszeit nimmst, was ja mit sicherheit ein paar minuten in anspruch nimmt und dann kurz vorm/nach pumpe einschalten auf pause stellst, wirst du keine probleme bekommen denke ich. fakt ist nur, das dir kein scharfer grüner glauben wird, das sich dein auto von selbst ablädt, wenn du nur lenk- und pausenzeit drauf hast. und zur füllmenge, habt ihr keine durchlauf-uhren an den anschlüssen? woher wißt ihr, wieviel ihr fahrt? grade bei flüssigkeiten kann ich mir das nicht vorstellen, das keiner weiß, wieviel da wirklich drin ist...
      Gruß

      Matze
    • Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs unter Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts oder der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen bei Kfz bis 7,5 t.





      mehr als 20%
      50
      •••
      B


      mehr als 25%
      75
      •••
      B


      mehr als 30%
      125
      •••
      B


      Inbetriebnahme bei Kfz über 7,5 t sowie Kfz mit Anhänger über 2 t.





      mehr als 5%
      50

      B


      mehr als 10%
      60

      B


      mehr als 15%
      75

      B


      mehr als 20%
      100
      •••
      B


      mehr als 25%
      150
      •••
      B


      mehr als 30%
      200
      •••
      B


      Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme bei Kfz über 7,5 t sowie Kfz mit Anhänger über 2 t.





      mehr als 5%
      75

      B


      mehr als 10%
      125
      •••
      B


      mehr als 15%
      150
      •••
      B


      mehr als 20%
      200
      •••
      B


      mehr als 25%
      225
      •••
      B


      Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder über das Um- und Entladen bei Überlasten verstoßen
      50

      B


      Zulässige Stützlast beim Mitführen eines einachsigen Anhängers um mehr als 50 % über- oder unterschritten
      40

      B
    • Original von Locke1973
      hmm ich denke da sollte ich nochmal nachhaken da ich wegen der toleranz wie gesagt andere informationen habe. die strafe zahlt eh der chef is alles klar aber übernimmt der auch die punkte als belgier? ;)

      also momentan hab ich gesamt 44,3 to ich denke das würde dann teuer werden wenn die angaben stimmen


      @ Locke,

      nachhaken kannst Du selbstverständlich, aber die BKatV ist maßgebend und der wird bei dir keine Ausnahme machen! ;)
      Wenn Dir Dein Cheffe die Strafe zahlt, lobe den Herrn, aber dennoch kann er dIr die Punkte nicht abnehmen - im Gegenteil, er bekommt obendrein auch noch welche für das zulassen, anordnen oder dulden.

      Denk mal drüber nach!

      P.s.: Die Angaben stimmen und sind auf dem aktuellen Stand.


      @ Granitteufel,

      sag ich doch! 8)
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • @butjenter



      flüssigkeiten im tank sowie feste güter im silo oder in loser schüttung werden in 99% der fälle gewogen. deshalb hat auch praktisch jedes chemische werk, jede molkerei, jeder tierfutterproduzent etc. eine brückenwaage. nach liter wird ausser bei heizöl oder tankstellenbelieferung eigentlich nirgends abgerechnet, selbst flüssiggas und die milchlieferung vom bauern wird nach gewicht bezahlt.
    • leider, zitat ist nicht gekommen, deutsches system ist wohl doch zu kompliziert für pannonischen tieflandbewohner.

      egal, es ging um
      und zur füllmenge, habt ihr keine durchlauf-uhren an den anschlüssen? woher wißt ihr, wieviel ihr fahrt? grade bei flüssigkeiten kann ich mir das nicht vorstellen, das keiner weiß, wieviel da wirklich drin ist...

      und jetzt gute nacht an alle
    • @Ösi

      das machen die letzten Deutschen dann, wenn wir in Deutschland so wunderbare
      LKW Kontrollstellen haben wie ihr, und dann Schwertransportbegleitung, Abladen+Einlagern+wieder Aufladen plus Strafe 1000 € aufwärts haben. :D :D

      Das wenigste sind 2 Monometer, eins an Zugmaschiene und ein am anhänger oder
      Sattel. :P

      Grani