Lenk- und Ruhezeiten VO (EG) 561/2006

    • Nee,hab doch noch mal ne Frage.Wieso darf die 2.Doppelwoche nur 79Std. haben?
      Wie sieht das mit folgendem Beispiel aus:

      33.KW 56Std. (Montag bis Samstag 6x9 Std.fahren,Sonntag 24Std. verkürzt)
      34.KW 34Std. (Montag bis Donnerstag4x9 fahren,Freitag-Sonntag 45+21frei)
      35.KW 56Std.
      36.KW 34Std.

      Hab ja da in jeder Doppelwoche immer 90Std.Und bei verkürzter Wochenruhezeit (z.B. in der 35KW) beträgt die vorherige und die folgende Wochenruhezeit 45Std. wie vorgeschrieben.

      Was allerdings nicht geht ist: (Soweit kann ich folgen ?( )
      33.KW 34Std.
      34.KW 56Std.
      35.KW 56Std.
      36.KW 34Std
      ... weiter, weiter ins Verderben, wir müssen leben, bis wir sterben...

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    • Gute Frage, da musst Du die Gesetzesverfasser fragen... :D

      Bei einer maximalen Tageslenkzeit von 4 x 9 h + 2 x 10 h = 56 h für die erste Woche einer Doppelwoche.
      Die darauf folgende Woche einer Doppelwoche darf somit nur max. 34 h Lenkzeit beinhalten. Sofern die Wochenruhezeit nicht am Standort des Fahrzeugs/Fahrers gehalten wurde.

      In Deinem Fall wäre somit lt. VO (EG) 561/2006 am Donnerstag, sogar schon vor Ablauf der vollen Tageslenkzeit schluß!
      Da Du die verkürzte Wochenruhezeit nachgeholt hast, musst Du die nächsten 2 Wochenruhezeiten regulär mit 45 h halten. Eine erneute Verkürzung ist erst nach Ablauf der 4.-ten Woche wieder möglich.
      Die Lenkzeit in der 35.KW beträgt dennoch nur 45 h, ebenso in der KW. 36!
      Problem ist, das Du in Deinem Beispiel innerhalb dreier Doppelwochen jeweils auf eine Gesamtlenkzeit von 90 h kommen würdest.
      Zulässig sind allerdings nur:
      90 h in der ersten Doppelwoche,
      79 h in der zweiten Doppelwoche
      und erst ab der dritten Doppelwoche wieder 90 h.
      In der 5.-ten Woche sind 50 h ebenfalls nicht mehr zulässig!


      Als Alternative würde ich vorschlagen;

      33.KW = 56 h,
      34.KW = 34 h, anschließend Einhaltung der Wochenruhezeit, verkürzt auf 24 h
      35.KW = 45 h,
      36.KW = 45 h, anschließend Einhaltung der Wochenruhezeit, 45 h um 21 h verlängert somit 66 h Wochenruhezeit.
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

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    • Hallo Florian,

      Wie kriegt man mehrere Zitate von verschiedenen Leuten in einen Beitrag? Sehe ich immer wieder bei dir, wie jetzt gerade.

      Zum Thema kann ich nur sagen, ein Glück, daß ich solche Probleme nicht (mehr) habe (und hoffentlich auch nie mehr haben muß). Der beste Fahrtenschreiber ist nicht der analoge und erst recht nicht der digitale, sondern gar keiner!
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Original von Kühltaxi
      Hallo Florian,

      Wie kriegt man mehrere Zitate von verschiedenen Leuten in einen Beitrag? Sehe ich immer wieder bei dir, wie jetzt gerade.


      Hey Andreas,

      geht ganz easy. Einfach beim ersten Post auf Zitat und den Rest einfach rein kopieren mit (quote) + (/quote) [ + ] ersetzt durch ( + )



      Original von Kühltaxi

      Zum Thema kann ich nur sagen, ein Glück, daß ich solche Probleme nicht (mehr) habe (und hoffentlich auch nie mehr haben muß). Der beste Fahrtenschreiber ist nicht der analoge und erst recht nicht der digitale, sondern gar keiner!


      Du sprichst mir aus der Seele, aber wenn man bedenkt was sich mittlerweile für ein Kruppzeug auf der Straße rumtreibt und was rumgetrieben wird, ist das schon eine sinnvolle Enrichtung!
      Ich müsste das Ding aber auch nicht haben....!
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    • Hallo Kollegen,

      Ich hab da mal ne Frage:
      Ich fahre ja nur an den Wochenenden, wie ihr vielleicht wisst.

      Also gesetzt den Fall, ich fahre Freitag Nachmittag los -
      4 Stunden Fahrzeit+ 2 Stunden ent- & wiederbeladen (wird als Pause geschrieben) + 2 Stunden Fahrzeit + 1,5 Stunden ent- & wiederbeladen (wieder als Pause) + 3 Stunden Fahrzeit + 0,75 Stunden entladen (Pause) + 1 Stunde Fahrzeit und zu guter Letzt noch Fahrzeug Waschen & Tank reinigen -

      Und ich fahre diese Tour 2 mal (Fr. auf Sa & Sa auf So)

      Könnte ich da irgendwie Probleme kriegen wegen Gesamtzeit am Steuer/ oder wegen der gesamten Arbeitszeit, die ich unterwegs bin?


      Gruß

      P.S: Hat einer von euch zufällig so nen Bußgeldkatalog für Gewichtsüberschreitungen?
    • Hallo Apo,

      Müßte so gerade noch gehen, meines Wissens ist immer noch zwei mal die Woche zehn Stunden Lenkzeit erlaubt. Aber ich dachte, beim Milchwagen sei es egal, hatten wir hier doch schonmal.

      Hallo Florian,

      Danke, werd's beim nächsten Mal mal so probieren.

      Gruß Andreas
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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    • Original von Apo
      1 Stunde Fahrzeit und zu guter Letzt noch Fahrzeug Waschen & Tank reinigen

      Sonst gibt's nächstes Mal Buttermilch! :P :D
      PS: Dieses eklige Zeug trinkt meine Mutter (die aber komischerweise keine normale Milch mag). Ich könnte mich nur bek.....
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • @ Apo
      Rein von der Lenkzeit her paßt das grad noch so, wenn du das nur 2x in der Woche machst.Aber beim Be-und Entladen immer auf Pause stellen ist verdächtig.Das bringt sogar den dümmsten Bullen zum Grübeln. Soll ja sogar verboten sein,beim Laden / Entladen auf Pause zu stellen.Wie das allerdings kontrolliert wird werden soll,weiß ich nicht. Ein wenig "Sonstige Arbeitszeit" auf der Scheibe macht die Grünkittel nicht ganz so mißtrauisch.
      ... weiter, weiter ins Verderben, wir müssen leben, bis wir sterben...
    • @ apo,

      Kollege "furchenzieher" hat vollkommen Recht!

      Solange Du Deine regul. Pausenzeiten nicht kaputtfährst, kannst Du ruhigen Gewissens auf "Sonstige Arbeitszeit" stellen. Wenn Du Lieferscheine o.ä. hast, woraus sich die Be- und Entladetätigkeiten ergeben, kann es brenzlich werden.
      Ähnliches hatte beim Tanken schon einmal. 15 Min. Standzeit (Pause bzw. LZU) und runter vom Autohof, da stand auch schon ein Grün-weißer Partybus dort und wollte meine Tankquittung und die Diagrammscheibe sehen. Dumm nur, das Sie mich beim Tanken beobachtet haben.... :evil:


      Was die Überschreitung des Gesamtgewichtes angeht,
      schau mal im BKatV nach.
      Unter den Nummern 198 & 199 (Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen) wirst Du fündig!
      2% - 5% liegen im Verwarnbereich. Alles was über 41.XXX geht ist schon heikel und mit hohen Geldbußen und Punkten im KBA zu verzeichnen.
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • @ Locke1973
      Also 10% Toleranz mit Sicherheit nicht. Ich hab schon mal 30Eurochen Verwarngeld hingelegt,weil ich mit 40.900kg unterwegs war.Du bist so schnell überladen,das glaubst du gar nicht. Nen voller Tank (wie bei mir 1200ltr.,man wohnt ja fast in Polen),33 Tauschpaletten,20 Spanngurte u.s.w., alles hat seine Pfunde.
      Gewichtskontrollen durch BAG/Polizei sind zwar, zumindest auf meinen Strecken, relativ selten,können aber schnell ins Geld gehen.
      ... weiter, weiter ins Verderben, wir müssen leben, bis wir sterben...
    • Original von Locke1973
      sorry aber habe mal was von einem toleranzbereich bei der überladung gehört, kann das? wenn ich es richtig in erinnerung habe war das wohl mal was von 10% des zul. Gesamtgewichtes. meine disponenten kalkulieren das auch mit ein und geben mir regelmässig eine ladung zwischen 23to - 24,5to bei einem gesamt leergewicht von 18,6to.


      Toleranzbereich gibt es! 2% - 5%! Alles darüber hinaus, kann man evtl. in Auslegungssache als Toleranz betrachten, jedoch wird es nicht mehr als Toleranz gewertet. Etwas anderes ist es evtl. bei Ladungsübernahme ohne Gewichtsangabe, z.B. im Schüttgutbereich, aber auch da liegt es im Ermessen des Betrachtes.
      Fakt ist: Ab 6% Überladung zahlst Du kräftig und ein Punkt im KBA ist ebenfalls fällig!

      18.600 Kg + 24.500 Kg = 43.100 Kg ~ 7% Überladung und somit: mind. 50,- + 1 Pkt. für Dich als Fahrer, für den Halter mind. 75,- + 1 Pkt. (Für das dulden, anordnen oder zulassen).
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