Genehmigungspflichtiger Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
> 3,5 to. nicht Genehmigungspflichtig, aber dennoch Güterkraftverkehr!
> 3,5 to. nicht Genehmigungspflichtig, aber dennoch Güterkraftverkehr!
"Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"
Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!