Ladung nach England "verkauft", Übernahme der Überfahrt !!!

    • @DerChris

      Ich versuche mich immer - wenn´s hart auf hart kommt - in den Richter hineinzudenken.
      Der kann - da er wohl nicht vom Speditionsfach ist - wohl nur das gelten lassen, was im Transportauftrag oder in den AGB (dazu muss im Transportauftrag auch ein Verweis auf die zusätzlich geltenden AGB sein) niedergeschrieben ist.

      Das ist das Risiko in unserer Branche. Wenn man gegen Gesetze und Verordnungen verstößt oder anderweitig unsauber arbeitet läuft man Gefahr, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
      Wenn man "nach Vorschrift" arbeitet und alle Eventualitäten in schriftlicher Form (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) im Vorfeld ausschließen will, bekommt man aller Voraussicht nach keine Touren.
      Beide Arbeitsweisen können kostspielig werden und einen Unternehmer ruinieren.

      Wenn "Brezzer" von vornherein explizit geschrieben hätte "...sieh selbst zu, wie du aus England wieder zurück kommst!" (was ja der Normalfall ist), hätte er vielleicht diesen Transport nicht verkauft bekommen.

      Hätte...wäre...wenn........
    • Das ist soweit alles ok was du schreibst.
      Aber warum geht deiner Meinung nach der Richter davon aus dass der TU leer wieder zum Firmenstandort fährt? Dann würde das ja heißen dass der Richter quasi davon ausgeht dass, wenn nicht explizit anders erwähnt, der Auftraggeber dem TU eine Garantie dafür gibt eine Rückladung zubekommen oder ansonsten für Folgekosten aufkommt.
      Ich versteh halt nicht wo England sich von Frankreich, Deutschland oder BeNeLux unterscheidet.
    • jockl schrieb:





      Zitat von »DerChris«



      Das ist soweit alles ok was du schreibst.
      Aber warum geht deiner Meinung nach der Richter davon aus dass der TU leer wie.......
      Vielleicht wegen dem Zusatz "Überfahrt übernehmen wir"?
      Ich weiß es auch nicht, ich versuche immer vom Schlimmsten auszugehen....also beruflich gesehen.
      Wegen diesem Zusatz habe ich ohne wenn und aber dem TU die Rückreise nach Frankreich bezahlt...
      Wollte nichts riskieren, habe dieses Thema auch des öfteren in der Firma besprochen, war halt nicht eindeutig formuliert wurde. Lieber dem TU die Rückreise ermöglichen und aus dieser Sache gelernt zu haben, anstatt ein Gerichtsverfahren am Hals zu haben.
    • OK aber jetzt mal angenommen der TU hat ne Rückladung mitgenommen und da werden doch auch die Überfahrten bezahlt. Dann hätte er ja jetzt ne sehr schlecht bezahlt Rückladung annehmen können und du hättest denen dann die Überfahrt bezahlt, selbst wenn die Rücktour sehr gut bezahlt wird, dann lässt er sich die Fährkosten ausbezahlen und lacht sich kaputt.
      Das macht für mich nach wie vor keinen Sinn, das irgendein Richter oder Mensch auf die Idee kommt wegen dem Zusatz "Überfahrt übernehmen wir" auf die Idee zu kommen dass der Auftraggeben auch die Rückkosten trägt.
    • Hallo,

      also ich kenn das so, dass idR schon entweder die Fracht so bemessen ist, dass die Hin- und Rückfahrt mit drin ist ( ca 400 € ), oder dem TU die Fährcodes übermittelt werden. Je nachdem, was vereinbart ist.

      Dass die Überfahrt nur Single übernommen wird, ist mir jetzt neu - ich kann mich aber auch täuschen.

      Grüße, Wurzelsepp
      Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten - wahre Profis gründen eine Bank!
    • DerChris schrieb:

      OK aber jetzt mal angenommen der TU hat ne Rückladung mitgenommen und da werden doch auch die Überfahrten bezahlt. Dann hätte er ja jetzt ne sehr schlecht bezahlt Rückladung annehmen können und du hättest denen dann die Überfahrt bezahlt, selbst wenn die Rücktour sehr gut bezahlt wird, dann lässt er sich die Fährkosten ausbezahlen und lacht sich kaputt.
      Das macht für mich nach wie vor keinen Sinn, das irgendein Richter oder Mensch auf die Idee kommt wegen dem Zusatz "Überfahrt übernehmen wir" auf die Idee zu kommen dass der Auftraggeben auch die Rückkosten trägt.
      Habe noch nie eine Ladung ab GB-IRL gesehen/bekommen wo man die Fähre von der Insel bezahlt bekommen hat!
      Normal kalk. man Fähre Hin+Rück oder lässt sich die Fähre Hin+Rück gleich bezahlen bzw. buchen!

      Oder wie in diesem Fall gehandelt wurde...man macht erstmal und wundert sich dann!
      Da Frage ich mich warum vereinbare ich keine ALL IN Preise? Fracht inkl. Maut? Da juckt es mich überhaupt nicht wie A nach B übern Teich kommt! Oder warum spreche ich nicht vorher drüber? Wenn man einen Frachtpreis vereinbart gilt dieser zur Auslieferung des Gutes...nicht wie jemand von der Insel wieder heimkommt!
    • Ja gut er sagte ja dass es für ihn das erste mal war mit England. Das dann nicht alles rund läuft ist klar.

      Wie gesagt ich bin kein Fachmann, ich fahre den Kram und in der Regel interessiert es mich nicht wer mir die Fähre wieder nach hause bezahlt.
      Aber komisch ist es mir schon vor gekommen. Wenn es aber "NORMAL" ist dass der Absender, der ein Produkt nach UK versendet auch für Rückfährkosten aufkommt, dann ist die ganze Diskussion ja überflüssig.
      Dann hat er ja nur den Fehler gemacht dass er sich um die Fähre gekümmert hat, statt einen all inkl Preis zu vereinbaren und den TU in Verantwortung zu stellen?!
    • Normal würde ich jetzt nicht sagen. Nur ich als Deutscher TU kalk. man eig. immer Fähre hoch+runter mit ein!
      Weil die Frachten von oben die Rückfähre einfach nicht minimal hergeben!Preise im Raum von 60-80cent/all in auf dem Spot Markt, und da zahlt dir niemand die Fähre!
      Ist wie auf Schweden!Da kannst in Helsingborg für HH laden! Fracht bekommste aber keine,der Schwede ist so gütig und zahlt die die Fähre nach Lübeck!

      Wir handhaben es so entweder all in Preis, oder wenn Fähre vereinbart ist xxxx all in + 1 bzw. 2 Fähren!