Saaleteufel schrieb:
Ein mir bekannter Kollege hat bei einem Sofaspediteur gearbeitet (mündlicher Arbeitsvertrag) hat dort logischerweise seine eigenen Kunden mit eingebracht und auch für Ihn seit Jahren festfahrenden Unternehmer.
Da würde ich mich ganz entspannt zurück lehnen. Hat wohl auch der Anzi überlesen oder wollte es nicht lesen. Wenn ich meine Kunden mitbringe, nehme ich die auch wieder mit. Hat doch nichts mit ehrbaren Kaufmann zu tun, jeder muß sehen, wo er bleibt. Da es keine Verträge gibt und sicherlich auch für die Zeit vor dem AV der Kontakt zu den "eigenen" Kunden nachgewiesen kann wie auch für die SUB, sehe ich das ganz sportlich. Der ehemalige AG hatte ja auch kein Problem damit, das Dein "Kollege" die Kunden irgendwann mal mitgebracht hat.
Von den Kunden, die er während seines Arbeitsverhältnisses kennengelernt hat, würde ich die Finger lassen, wobei auch hier ohne AV nicht viel zu machen sein sollte.
Was die allgemeine Kundenschutzklausel gegenüber dem SUB angeht, diese bedarf einer zeitlich und inhaltlich genauen Beschreibung. Das bedeutet, das der Kunde oder die Kunden einzeln aufgeführt sein müssen, für welche die Klausel gelten soll. Desweiteren muß der Zeitraum definiert sein, da diese nicht unbegrenzt Bestand haben kann. Mehr als ein Jahr dürfte vor Gericht dann wohl nicht anerkannt werden. Wurde ja bereits erwähnt, das dies den freien Wettbewerb behindern würde.
Sollte der ehemalige Arbeitgeber dann den SUB belangen wollen, würde ich mal die Zahlungseingänge auf die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsziele überprüfen. Wurden diese nicht eingehalten, ist die Kundenschutzklausel auch hinfällig.
Sollte jetzt wieder mal keine Rechtsberatung sein, nur meine persönliche Meinung. Sollte es noch ärger werden, such ich Dir auch gern mal ein Gerichtsurteil aus dem Archiv raus, wo der kleine David (ich) gegen den Goliath gewonnen hat.
Ich persönlich habe solchen Mist gar nicht im TA drinstehen, da man Kunden mit guten Service und nicht mit Paragraphen bindet.

mfg thommy
Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
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