Kundenschutz als Disponent und festfahrender Unternehmer

    • RE: Kundenschutz als Disponent und festfahrender Unternehmer

      Saaleteufel schrieb:


      Ein mir bekannter Kollege hat bei einem Sofaspediteur gearbeitet (mündlicher Arbeitsvertrag) hat dort logischerweise seine eigenen Kunden mit eingebracht und auch für Ihn seit Jahren festfahrenden Unternehmer.


      Da würde ich mich ganz entspannt zurück lehnen. Hat wohl auch der Anzi überlesen oder wollte es nicht lesen. Wenn ich meine Kunden mitbringe, nehme ich die auch wieder mit. Hat doch nichts mit ehrbaren Kaufmann zu tun, jeder muß sehen, wo er bleibt. Da es keine Verträge gibt und sicherlich auch für die Zeit vor dem AV der Kontakt zu den "eigenen" Kunden nachgewiesen kann wie auch für die SUB, sehe ich das ganz sportlich. Der ehemalige AG hatte ja auch kein Problem damit, das Dein "Kollege" die Kunden irgendwann mal mitgebracht hat.

      Von den Kunden, die er während seines Arbeitsverhältnisses kennengelernt hat, würde ich die Finger lassen, wobei auch hier ohne AV nicht viel zu machen sein sollte.

      Was die allgemeine Kundenschutzklausel gegenüber dem SUB angeht, diese bedarf einer zeitlich und inhaltlich genauen Beschreibung. Das bedeutet, das der Kunde oder die Kunden einzeln aufgeführt sein müssen, für welche die Klausel gelten soll. Desweiteren muß der Zeitraum definiert sein, da diese nicht unbegrenzt Bestand haben kann. Mehr als ein Jahr dürfte vor Gericht dann wohl nicht anerkannt werden. Wurde ja bereits erwähnt, das dies den freien Wettbewerb behindern würde.

      Sollte der ehemalige Arbeitgeber dann den SUB belangen wollen, würde ich mal die Zahlungseingänge auf die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsziele überprüfen. Wurden diese nicht eingehalten, ist die Kundenschutzklausel auch hinfällig.

      Sollte jetzt wieder mal keine Rechtsberatung sein, nur meine persönliche Meinung. Sollte es noch ärger werden, such ich Dir auch gern mal ein Gerichtsurteil aus dem Archiv raus, wo der kleine David (ich) gegen den Goliath gewonnen hat.

      Ich persönlich habe solchen Mist gar nicht im TA drinstehen, da man Kunden mit guten Service und nicht mit Paragraphen bindet. ;)

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Hat wohl auch der Anzi überlesen oder wollte es nicht lesen. Wenn ich meine Kunden mitbringe, nehme ich die auch wieder mit


      Nein, habe ich nicht überlesen. :)

      Ist für mich seitens des Disponent sebstverständlich. Egal ob mit AV oder ohne.

      Aber beim TU nicht mehr! Er kennt den Kunden ja bereits durch den (in diesem Fall) durch den Sofa der bisher sein Auftraggeber war.

      Ansonsten ist Deine Sichtweiße ja nicht viel anders als die :) meine.

      Recht hin oder her. Was in den Fall wirklich richtig zw. rechtens ist sollen Fachleute beurteilen wenn sie die Fakten kennen.
      Und egal ob Kundenschutz rechtlich durchsetzbar oder nicht, es kann nicht sein das der Unternehmer die Kunden angreift vom vorherigen Auftraggeber wenn bis dato alles gut gelaufen ist. Das setze ich jetzt mal voraus.

      Wenn nicht... Naja, Pack schlägt sich und Pack verträgt sich ;)
      ( :D Hatten wir hier auch schon das sich die bösen Buben untereinander streiten :D )
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • @ thommygera
      Mit vielen Kunden arbeitet er schon ewig zusammen und die schwören auf seinen guten Service.
      Einige Kunden die er während seiner kurzen Zeit dort kennengelernt hat waren entrüstet als er sich am Telefon verabschiedet hat und haben den Kontakt danach wieder gesucht.(über das Internet, oder seine private Handynr.) Also sind die Kunden ihm teilweise auf eigen Wunsch hin gefolgt, weil mit dem Service zufrieden.
      Allein schon die Tatsache und das er nie einen schriftlichen Arbeitsvertrag um den er oft genug gebeten hatte, zeigt mir das da in der Bude wo er beschäftigt war nicht alles glatt lief. Wo ist da der ehrbare Kaufmann des Chefs?
      Auch wurde wohl anfangs mehr versprochen als dann letzlich bei rum kam.
      Dies und das Chaos war dann auch ausschlaggebend für den Wechsel.

      Was die Sache mit dem Transportunternehmer angeht wo er jetzt beschäftigt ist gab es nie einen Vertrag. Es gab lediglich einen Transportauftrag wo "Kundenschutz gilt als vereinbart" aufgeführt war.
      Ein zeitlicher Rahmen oder eine inhaltliche Beschreibung gab es nichtwas den Kundenschutz betrifft und auch keine AGB`s oder einen Verweis darauf?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Saaleteufel ()

    • Thomma schrieb:

      Wie schon geschrieben, wenn kein Rahmenvertrag, also immer nur einzelne Transportauftäge, gilt der Kundenschutz immer nur für diesen einen Auftrag.

      Ein Subunternehmer ist nur, wenn ein zeitlich und weisungberechtigter Vertrag über einen gewissen Zeitraum besteht, alles andere sind Frachtführer.



      Dann gilt also nur das er diesen einen erteielten Auftrag nicht im Selbsteintritt fahren darf?
      Dann dürfte er also jetzt für diesen Kunden fahren?
    • Kundenschutz ja!

      Aaaaaber wenn der Tommy mir eine LD verkauft vom Dachs, da gibt es keinen Kundenschutz aus meiner Sichtweite, ein Spedi ist kein Kunde!

      Auch das Unwort, habe die Ladung verkauft!

      Mal Augen zu machen und da sieht man was man verkaufen kann! :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
    • 0815Kutscher schrieb:

      kundenschutz schön und gut, aber was mache ich, wenn mir der kunde hinterher rennt???
      soll und muss ich dann den kunden ablehnen???
      wenn ich bessere arbeit geliefert habe..., ist doch wohl freie marktwirtschaft!!!


      :) Hi Thomas,

      ich habe weiter vorn bereits geschrieben das hier die Meinungen zu Kundenschutzetc. sehr weit auseinander gehen.

      Es kommt darauf an ....

      Bessere Arbeit geliefert sagt wer ?

      Man(n) kann, ab und an sollte man(n), vielleicht auch mal Nein sagen können bzw. wollen.
      Wenn ich einen Partner habe mit dem ich gut zusammen arbeite oder von dem ich faire Aufträge erhalte, da lehne ich ab, selbst dann wenn der Kunde anfragt und er mir den gleichen (seinen) Preis zahlen will.

      Wieso ? Wenn der "Kunde" Probleme in der qualitativen Abwicklung mit seinem Dienstleister hat und diese nicht vorher mit diesem zu lösen versucht indem er gleich einen "neuen" Dienstleister nimmt ---> Wie gut und werthaltig ist solch ein Kunde??? ?(
      Der ist genau so schnell weg wie er gekommen ist. :!:

      Zusätzlich gewolltes Geschäft kann ich mir (wenn auch schwieriger) bei dem Wettbewerb holen. Auch beim Wettbewerber des guten Partners. Man kann sich nicht mit allen anlegen aber auch nicht mit jeden gut Freund sein. Mit anderen hält man "Burgfrieden". Bin bisher sehr gut damit gefahren.

      Mach wie Du es für richtig hälst ich bin da anderer Meinung.

      schönes WE & Gruß Chris :)
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.