Kündigung VOR Arbeitsbeginn

    • Also normalerweise muss eine Kündigung schriftlich erfolgen, Anruf oder SMS zählen nicht, auch nicht per Telematiksystem.

      Im Übrigen kann man während der Probezeit das AV innerhalb der gesetzlichen Fristen kündigen, sind normalerweise 14 Tage wenn die ersten 6 Monate als Probezeit vereinbart sind.

      Ich denke schon man kann als AN dann klagen, zumindest sind 14 Tage Lohn zu zahlen wenn es auch schwierig ist da man ja dann im Prinzip nicht gearbeitet hat, ist ein komplexes Thema und ich denke jeder Richter würde da anders entscheiden oder vielleicht gibt es Musterprozesse von LAG oder BAG.

      Gruss

      Thomas
    • das ist kein komplexes Thema, sondern ganz einfach:

      1. Kündigung ist nicht schriftlich, also unwirksam.
      2. da der AV ja weiterhin gültig ist, hat der AN die Pflicht, seine Arbeitskraft anzubieten, also am 1. zum Fuzzi hingehen und zum Arbeiten melden.
      3. wenn der Dich wieder wegschickt, und keine schriftliche Kündigung mitgibt -> am nächsten Morgen -> siehe 2.
      4. wenn schriftliche Kündigung da, beginnt die Kündigungsfrist. Und vom Beginn des Arbeitsvertrags bis zum Ende der Kündigungsfrist muß er dir den vertraglich vereinbarten Lohn zahlen. Fertig aus!

      Ist doch nicht kompliziert. Es ist nun mal die Schriftform bei einer Kündigung vorgeschrieben, also ist jegliche andere Form unwirksam und also ist der geschlossene Arbeitsvertrag weiterhin gültig. Also hat der Arbeitnehmer Pflichten zu erfüllen, deshalb zum Arbeiten erscheinen. Es liegt in der Hand des Arbeitgebers, diese anzunehmen - das wäre dann Autowaschen, Reifennachschneiden usw... - oder diese nicht anzunehmen, das aber unbedingt bestätigen lassen: Zur Not reicht auch ein Protokoll des Besuchs mit Uhrzeit und Datum und Aussagen der Betroffenen. Auch wenn der AG dich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses - also dem Ende der Kündigungsfrist - freistellt, muß er dich bezahlen. Ganz einfach.

      CU
      Roland
      Das meiste Geld wird man beim Bezahlen los.

      Wilhelm Busch

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von krans ()

    • krans schrieb:

      das ist kein komplexes Thema, sondern ganz einfach:

      1. Kündigung ist nicht schriftlich, also unwirksam.
      2. da der AV ja weiterhin gültig ist, hat der AN die Pflicht, seine Arbeitskraft anzubieten, also am 1. zum Fuzzi hingehen und zum Arbeiten melden.
      3. wenn der Dich wieder wegschickt, und keine schriftliche Kündigung mitgibt -> am nächsten Morgen -> siehe 2.
      4. wenn schriftliche Kündigung da, beginnt die Kündigungsfrist. Und vom Beginn des Arbeitsvertrags bis zum Ende der Kündigungsfrist muß er dir den vertraglich vereinbarten Lohn zahlen. Fertig aus!

      Ist doch nicht kompliziert. Es ist nun mal die Schriftform bei einer Kündigung vorgeschrieben, also ist jegliche andere Form unwirksam und also ist der geschlossene Arbeitsvertrag weiterhin gültig. Also hat der Arbeitnehmer Pflichten zu erfüllen, deshalb zum Arbeiten erscheinen. Es liegt in der Hand des Arbeitgebers, diese anzunehmen - das wäre dann Autowaschen, Reifennachschneiden usw... - oder diese nicht anzunehmen, das aber unbedingt bestätigen lassen: Zur Not reicht auch ein Protokoll des Besuchs mit Uhrzeit und Datum und Aussagen der Betroffenen. Auch wenn der AG dich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses - also dem Ende der Kündigungsfrist - freistellt, muß er dich bezahlen. Ganz einfach.

      CU
      Roland

      Alles richtig , Du hast sowas von recht und wenn mir das Wasser bis zum Hals stehen würde ich würde bei dem Laden nicht aufschlagen , und wenn ich den kit von der Wand fressen müßte ok ist meine Meinung
    • zwergheinrich schrieb:

      richtig , Du hast sowas von recht und wenn mir das Wasser bis zum Hals stehen würde ich würde bei dem Laden nicht aufschlagen , und wenn ich den kit von der Wand fressen müßte ok ist meine Meinung

      Ist schon ne schwierige Situation,wäre es für mich auch,aber es wird sich schon lohnen,dem sein dummes gesicht zu sehen.
      Muß man ja auch so sehen Lenkzeit hat ja auch investiert hat ja 2 Tage Probe gearbeitet.Nicht hingehen würde ich mich auch nicht gut fühlen!
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • So habe mal nach geschaut, egal was jetzt ist! 14 Tage stehen im zu!

      Er kann ihn auch die 14 Tage freistellen und den Lohn zahlen!

      So erhoffe dir da nicht zuviel!

      Angenommen 2000 Brutto!

      Arbeitstage Oktober 23!

      sind rund 87 € Tageslohn mal 10 Tage!

      Lässt dieser die Abrechnung über Datev machen kommt weniger raus, weil Datev den Monatslohn (oder deren Rechner) durch 21 teilt und mal die nicht geárbeitete Tage und von den 2000 abzieht!
    • Mister T. schrieb:

      Ist schon ne schwierige Situation,wäre es für mich auch,aber es wird sich schon lohnen,dem sein dummes gesicht zu sehen.

      Was soll sich denn da lohnen? Deshalb noch mehr Energie und Zeit investieren? So Streitsüchtig kann man doch nicht sein.

      gelöschter User 5 schrieb:

      So erhoffe dir da nicht zuviel!


      Sehe ich auch so.

      Besser die Zeit und Energie für neue Bewerbungen nutzen. Viel Erfolg dabei.

      Gruß
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • So morgen bekomme ich Info von der fachkundigen Person. Habe den kompletten Sachverhalt einem Ra vorgelegt und nach Rat bzw. dem weiteren Ablauf gefragt.

      Ich glaube Ihr macht derzeit noch einen Gedankenfehler.. Ihr geht davon aus was man als normaler AG machen muss/würde. Das sind zwar lobenswerte Gedanken aber die greifen hier nicht.
      Heute habe ich, auf anraten, mich dort gemeldet und habe ein vernünftiges Gespräch gesucht, leider ohne Erfolg.

      Zitat:

      Hallo Herr Lenkzeit,



      wie bereits zweifach telefonisch besprochen

      wird der Ihnen ausgehändigte Arbeitsvertrag von unserer

      Seite nicht zustande kommen. Die Gründe sind Ihnen von unserer Seite mitgeteilt wurden.

      Wir wünschen Ihnen auf Ihrem Weg weiterhin alles gute.



      [font=&quot]--

      Mit freundlichen Grüßen[/font]


      erhalten per Mail.

      Ich habe, bei dem Verlauf war es egal, um eine ordentliche schriftliche Kündigung gebeten. Zitat: "Da kein Vertrag kann auch keine Kündigung erfolgen. Ich kann ab Montag machen was ich will"

      Ich bete das der Ra aus der oben genannten Mail ableiten kann das ich nicht dort aufschlagen muss. Ich werde kein Schreiben erhalten, keine Zeugen haben ( die Angestellten kann ich verstehen ) und "Mitbringsel" von mir werden sicher vorher aussortiert da es zu meinem Vorteil sein könnte.
      Bild- und Tonaufnahmen die ich ohne Einwilligung erstelle haben glaub ich kein Bestand.

      Im übrigen habe ich heute noch schnell ein Exemplar des AV dem AG per Brief eingeworfen. Damit es nachvollziehbar ist als DHL Express Brief für günstige 16,95€. Einschreiben wäre nicht sicher morgen da gewesen.

      Morgen git es mehr...
    • Nicht ganz so hatte ich auch mal ein Fall!

      Als 1976 bei mir ein Arbeitsvertrag abgelaufen war und für die nächste Aktion keine Lust hatte, wurde mir von einem Schwaben Werksleiter von einer Fertighaus Firma die Stelle als Springer angeboten mit einem Top Lohn!

      Kranfahrer, LKW Fahrer und wenn Not am Mann mal in den Heizungsbau!

      Klar nehme ich, haben immer zusammen Frühschoppen gemacht und er mir die mündlich Zusage gemacht. lass nächste Woche den AV vorbereiten und zukommen!

      Da die Stelle auch ausgeschrieben war, haben sich ettliche beworben und vorgestellt!

      Natürlich mein Schwager auch, war damals bei der größten Kranfirma beim 1000 to mit dabei und wollte auch mehr Freizeit am WE!

      Weihnachten bei den Schwiegereltern, na was gibt es neues!

      Ja er fängt am 2 Januar bei Nordhaus an als Springer!

      So so, ich den Schwabe angerufen, du Drecksack!

      Wen hast du denn eingestellt?

      Ja dich, nö mein lieber, meinen Schwager!

      Der hat der Tusse im Personal Büro gesagt, mach dem Hermann den Arbeitsvertrag fertig und schicke ihm den!

      Zufällig ist die Frau eine gebürtige Herrmann! :thumbsup:

      2 Tage später hatte er die Absage, da eine Verwechslung vorlag!

      Silvester ihn getroffen, und fängst am 2 an, nö die haben doch dich eingestellt!

      Hi da wurde am Anfang als Fahrer noch Geld verdient!


      Vorher áls wir die Deutsche Welle gebaut haben war es bedeutend mehr!

      Wegen Bandscheibenvorfall, 2 Wochen krank, Krankengeld die Std.44,50 DM!

      Hätte der 3 Mann das faule Schwein krank gemacht, der hätte über 55 DM die Std. kassiert!

      Es wurde das bezahlt was man hätte verdient!

      Arbeiten die Kollegen dann wenig, bekommst du weniger Lohnfortzahlung oder Urlaubsgeld!

      Ich wäre generell für Einzelakord in sämtlichen Branchen und jeder bekommt was er geleistet hat!

      Akordlöhne sind in den Tarifverträgen hinterlegt und fertig!
    • ZITAT:
      Wie als unerfahrender Neuling starten? Beitrag 40

      Samstag, 22. September 2012, 12:31
      Der Unterschied macht ca. 400-450€ netto aus, sollte ich unfallfrei bleiben würden 1100€ netto dazukommen pro Jahr.Nicht gerade wenig wie ich meine.

      Wie geplant war ich gestern mit meiner Frau essen und wir haben gemeinsam die Sache besprochen. Ergebnis ist der NV, auch wenn es weniger Geld ist, man ist einfach mehr zu hause.

      Werde Anfang nächster Woche den Vertrag unterschreiben und dann im neuen Monat starten.

      Ich halte Euch auf dem laufenden wie es sich entwickelt.

      Dank an EUCH!


      Lenkzeit schrieb:

      wie bereits zweifach telefonisch besprochen

      wird der Ihnen ausgehändigte Arbeitsvertrag von unserer

      Seite nicht zustande kommen.

      Lenkzeit schrieb:

      Die Gründe sind Ihnen von unserer Seite mitgeteilt wurden.

      Lenkzeit schrieb:

      Im übrigen habe ich heute noch schnell ein Exemplar des AV dem AG per Brief eingeworfen. Damit es nachvollziehbar ist als DHL Express Brief für günstige 16,95€. Einschreiben wäre nicht sicher morgen da gewesen.


      Servus,

      hmmmm .. wie soll ich/man das alles eigentlich interpretieren???

      Ich bin kein Rechtsexperte, aber mal meine Gedanken hierzu...

      - am letzten WE (nach dem Familienrat beim Italiener o.ä.) entscheidest Du dich für den Container bzw. NV Job
      - (Unterstellung meinerseits) Montag rufst Du den AG an und sagst "Ja ich nehme die Stelle - bitte AV schicken"
      - Gestern, also MIttwoch bekommt der AG aus irgendwelchen Gründen kalte Füße und teilt Dir telefonisch mit das der AV nicht zu Stande kommt obwohl das Dokument bereits (leider) unterwegs ist
      - Heute teilt er Dir per Mail nochmals mit das der AV nicht zu Stande kommt
      - Heute NACH der Mail unterschreibst Du den AV und reichst ihn per Einschreiben ein

      Nebenfragen die sich mir stellen:
      * wurden die Telefonate seitens AG aufgezeichnet?
      * standen während der Telefonate Zeugen daneben und war der Lautsprecher an?
      * ist das Dokument (welches jetzt bereits auf dem zurück ist) vom AG schon unterschrieben (und rechtsgültig unterschrieben)
      * werden Mails und Lesebestätigungen heute nicht auch bereits anerkannt?

      Also ich habe hier so meine bedenken ob der AV überhaupt schon rechtsgültig gilt bzw. zu Stande gekommen ist.
      Ich denke bevor das Dokument nicht von allen Parteien unterschrieben wieder da ist gilt es nicht.

      Wenn dann die Rechtsexperten entscheiden das noch kein AV besteht wird es auch nichts geben. Ich bin der Meinung das die Chancen hier zu Gunsten des AG stehen.

      Und wer weiß warum er den Rückzieher machte (oder machen mußte), soo tragisch oder böse sehe ich es nicht wenn am MO zugesagt und gleich zwei Tage später das Angebot zurück gezogen wird.

      Ohje... Wenn die Firmen die Mitarbeiter eingestellt haben und die jenigen die am ersten Tag nicht erschienen sind jedesmal verklagen würden dann bräuchten wir doppelt soviel Arbeitsgerichte in unserem Land.

      Nun, ich bin gespannt auf den Ausgang dieser Geschichte.
      Ich bin der Meinung die Energie ist in neuen Bewerbungen besser angelegt.

      Gruß
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • @Anzi, du bist der einzige der wieder mal alles gelesen hat!

      Ich hatte den anderen Faden nicht gelesen!

      Nach aktueller Lage bekommt die Sache ein ganz anderen Rahmen!

      Ich bin auch der Meinung, so lange der Aussteller den Vertrag nicht unterschrieben vom Gegenüber vorliegen hat ist er nicht Rechtskräftig und kann zurück treten!

      Das ist jetzt unsere Meinung!

      Hätte er gleich nach dem Probefahren weiter gefahren, hätte der TU 4 Wochen Zeit gehabt einen schriftlichen AV nach zureichen und es hätte der mündliche gegolten!

      Mündliche Arbeitsverträge sind zulässig mit einer Ausnahme wenn es sich um Zeitarbeitsverträge handelt!