Also normalerweise muss eine Kündigung schriftlich erfolgen, Anruf oder SMS zählen nicht, auch nicht per Telematiksystem.
Im Übrigen kann man während der Probezeit das AV innerhalb der gesetzlichen Fristen kündigen, sind normalerweise 14 Tage wenn die ersten 6 Monate als Probezeit vereinbart sind.
Ich denke schon man kann als AN dann klagen, zumindest sind 14 Tage Lohn zu zahlen wenn es auch schwierig ist da man ja dann im Prinzip nicht gearbeitet hat, ist ein komplexes Thema und ich denke jeder Richter würde da anders entscheiden oder vielleicht gibt es Musterprozesse von LAG oder BAG.
Gruss
Thomas
Im Übrigen kann man während der Probezeit das AV innerhalb der gesetzlichen Fristen kündigen, sind normalerweise 14 Tage wenn die ersten 6 Monate als Probezeit vereinbart sind.
Ich denke schon man kann als AN dann klagen, zumindest sind 14 Tage Lohn zu zahlen wenn es auch schwierig ist da man ja dann im Prinzip nicht gearbeitet hat, ist ein komplexes Thema und ich denke jeder Richter würde da anders entscheiden oder vielleicht gibt es Musterprozesse von LAG oder BAG.
Gruss
Thomas