Kooperation

    • Hallo meine Herren,

      Also das wuerde mich auch mal Interresieren.

      Florian, Korigiere mich wenn ich Mich jezt irren solte.

      Im GueKG ( $ 1)koente auch 2 sein, steht was von 3,5 t einschlieslich Anhaengers.
      alles darueber wie du schon Beschrieben hast.

      Gruesse Kosta.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • RE: Kooperation

      Hallo Leute,

      ich habe mich heute Morgen kurz mit der IHK, wegen den Lizenzen ec
      in Verbindung gesetzt.

      Folgendes wurde mir hieirbei mitgeteilt:
      Fahrten bis 3,5 Tonnen sind grundsätzlich erlaubnisfrei.
      Kommt ein Fahrzeug z.B. aus Deutschland, so kann dies auch
      in Frankreich beladen werden und in Italien entladen werden,
      ohne das eine Lizenz oder sonstige Genehmigungen benötigt werden.
      Quelle IHK

      Weiter findet ihr einen Auszug zur Regelung der 6 Tonnen Grenze,
      werchen ihr ebenfals au der HP der IHK finldet.

      Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr bis 6 t zulässiges Gesamtgewicht ist erlaubnisfrei

      In der VO (EWG) 881/92 Anhang II Nr. 3 ist festgelegt, dass die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger, 6 t nicht übersteigt oder deren zulässige Nutzlast, einschließlich der Nutzlast der Anhänger, 3,5 t nicht übersteigt, von allen die Gemeinschaftslizenz betreffenden Regelungen und sonstigen Genehmigungspflichten befreit sind.
      Das heißt konkret, dass Beförderungen von Deutschland in andere EU-Länder bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 6 t nicht erlaubnispflichtig sind. Für Transporte, die in den genannten Gewichtsrahmen fallen, wird also weder eine EU-Lizenz benötigt, noch muss auf dem deutschen Streckenteil eine nationale Erlaubnis vorgewiesen werden.
      Die Verordnung ist zwar nicht neu, dennoch wurde in der Praxis immer wieder die Auffassung vertreten, dass auf deutschen Straßen für Transporte über 3,5 t eine nationale Erlaubnis notwendig sei, die sich aus dem Güterkraftverkehrsgesetz ableite. Bislang vertrat das BAG die Auffassung, dass zwar laut der VO (EWG) 881/92 keine EU-Lizenz mitzuführen sei, aber auf deutschem Streckenteil wurde in der Praxis von deutschen Transportunternehmern eine nationale Güterkraftverkehrsgenehmigung verlangt. Dies wurde u.a. damit begründet, dass die Berufszugangsvoraussetzungen nachzuweisen seien.
      Seit kurzem folgt das BAG jedoch einer anderen Auslegung. Um auch deutsche Transportunternehmer nicht gegenüber den europäischen Nachbarn zu diskriminieren, ist nun im Sinne der Verordnung keine Erlaubnis für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 6 t nicht übersteigt oder deren zulässige Nutzlast insgesamt 3,5 t nicht übersteigt, mehr nachzuweisen. Vorausgesetzt, dass der Entladeort in einem anderen EU-Land liegt, als der Beladeort.
      Transporte in Drittstaaten
      Die Befreiung gilt jedoch nicht für den Verkehr mit Drittstaaten. Für in Deutschland zugelassene und im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzte Fahrzeuge über 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht ist im grenzüberschreitenden Verkehr mit Drittstaaten (Nicht-EU-/ EWR-Staaten) grundsätzlich eine Erlaubnis bzw. EU-Lizenz auf dem deutschen Streckenabschnitt erforderlich.


      konstanz.ihk.de/produktmarken/…r/bis6t_erlaubnisfrei.jsp

      Gruß
      Freizeit

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    • Moinsen Männers,

      schließe mich den Worten von Kurier an... :P

      @ Kosta,

      ist absolut richtig! § 1 Begriffsbestimmungen

      (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen,
      die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.


      Ferner heißt es;


      § 5 Erlaubnispflicht und Gemeinschaftslizenz

      Die Gemeinschaftslizenz nach Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 gilt für Unternehmer, deren Unternehmenssitz im Inland liegt, als Erlaubnis nach § 3, es sei denn, es handelt sich um eine Beförderung zwischen dem Inland und einem Staat, der weder Mitglied der Europäischen Union noch anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, noch die Schweiz ist. Satz 1 gilt nicht für Inhaber von Gemeinschaftslizenzen aus der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Polen, der Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik, der Republik Estland und der Republik Ungarn.


      § 25 Befristete Ausnahmen

      (...) auf die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger 6 Tonnen oder deren zulässige Nutzlast einschließlich Anhänger 3,5 Tonnen nicht übersteigt und deren Ladung einschließlich Anhänger nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt (...)


      Möchte das aber nicht noch weiter auseinander reißen,
      wollen doch Herrn Freizeit nicht noch mehr verunsichern.
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

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    • Hallo zusammen,

      Verunsichert habt ihr mich in keiner weise, was die Regelung bis 3,5 Tonnen angeht.

      Was die Regelung bis 6 Tonnen angeht, habe ich festgestellt das nicht einmal alle alten
      Hasen Bescheid wissen und sogar Fachleute den betreffenden Abschnitt zweimal lesen
      müssen um zu wissen was damit eigentlich gemeint sein soll.


      Was jedoch immer noch nicht angesprochen wurde war meine Frage nach
      Kontakten zu Unternehmen die zu fairen Preisen / Konditonen Aufträge vergeben.


      Gruß
      Freizeit
    • Original von Freizeit
      Hallo zusammen,



      Was jedoch immer noch nicht angesprochen wurde war meine Frage nach
      Kontakten zu Unternehmen die zu fairen Preisen / Konditonen Aufträge vergeben.


      Gruß
      Freizeit


      Da suchen nicht nur Sie und ich, sondern noch 2-3 andere auch!
      (Klinkenputzen, Klinkenputzen, Klinkenputzen, Klinkenputzen)

      Gruss Kurier
    • Hallo Kurier,

      dies werde ich mit Sicherheit unterlassen.

      Da ich bereits mit zwei Unternehmen einen Vertrag zum Transport ihrer Waren
      abgeschlossen habe und auch die Konditionen, KM Pauschale / Zahlungsziele,
      rechtl ordentlich sind, bin ich eigentlich nur noch auf der suche um eventuell
      auftretende Leerfahrten zu vermeiden.
      Meine Auslastung für 2007 beträgt jetzt schon 80 %

      Gruß
      Freizeit

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Freizeit ()

    • Original von Freizeit
      Hallo Kurier,

      dies werde ich mit Sicherheit unterlassen.

      Da ich bereits mit zwei Unternehmen einen Vertrag zum Transport ihrer Waren
      abgeschlossen habe und auch die Konditionen, KM Pauschale / Zahlungsziele,
      rechtl ordentlich sind, bin ich eigentlich nur noch auf der suche um eventuell
      auftretende Leerfahrten zu vermeiden.
      Meine Auslastung für 2007 beträgt jetzt schon 80 %

      Gruß
      Freizeit


      Na dann gute Fahrt und halten Sie die Stossstange sauber.

      Gruss Kurier......
      (...Stossstange, was fürn Wort, kopfschüttel)