stahltrucker schrieb:
gelöschter User 3 schrieb:
Haben die Unternehmen eine Güterkraftverkehrsgenehmigung?
ist beim reinen Baustellenverkehr, d.h. beim Befördern innerhalb der Baustelle als nichtöffentlichem Verkehrsraum nicht notwendig.
Hier brauchst in der Regel nichtmal nen Führerschein.
Andererseits wäre eine Mitteilung an die zust. Finanzbehörde /BAG sinnvoll ( werden entsprechend Abgaben gezahlt und vielleicht noch Subventionen kassiert) ??
siehe Isegrimms Beitrag![]()
Wäre mir da nicht so sicher,da es gewerblicher Baustellenverkehr ist,weiss nur das die TUs im raum Lippst.damals da Dampf abgelassen haben ,alle drei und vierachser standen sich die Reifen eckig









Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.