Können wir alle nicht rechnen!

    • stahltrucker schrieb:

      gelöschter User 3 schrieb:

      Haben die Unternehmen eine Güterkraftverkehrsgenehmigung?



      ist beim reinen Baustellenverkehr, d.h. beim Befördern innerhalb der Baustelle als nichtöffentlichem Verkehrsraum nicht notwendig.
      Hier brauchst in der Regel nichtmal nen Führerschein.


      Andererseits wäre eine Mitteilung an die zust. Finanzbehörde /BAG sinnvoll ( werden entsprechend Abgaben gezahlt und vielleicht noch Subventionen kassiert) ??


      siehe Isegrimms Beitrag :)

      Wäre mir da nicht so sicher,da es gewerblicher Baustellenverkehr ist,weiss nur das die TUs im raum Lippst.damals da Dampf abgelassen haben ,alle drei und vierachser standen sich die Reifen eckig X( und die Agrarfuzzis haben sich erst eine Runde gegrinst :D ,danach aber nicht mehr,im übrigen hatte ich schon gehört das die für 35 e fahren würden ?( ,auf der 33 Bst.haben die auch etliche stillgelegt wegen fahren ohne Führerchein und ohne Fahrtenschreiber,da die über öffendliche Strassen mussten. :wacko: :( da haben aber viele Emsköppe ne lange Nase gemacht :D :D :D :D :D
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.