Insolvenzanfechtung
Mitarbeiter müssen Gehalt zurückzahlen
Ist der Arbeitgeber insolvent, fürchten Angestellte um ihren Job. Im schlimmsten Fall fordert der Insolvenzverwalter bereits bezahlte Gehälter zurück.
Von FOCUS-Online-Autorin Nadine Nöhmaier
Insolvente Firma fordert Lohn zurückRobert Wartenberg aus Bamberg ist kein gern gesehener Gast im oberfränkischen Mainleus: Als Insolvenzverwalter der Firma Maintaldruck fordert er, dass die 40 inzwischen entlassenen Mitarbeiter drei Monatsgehälter zurückzahlen. Das Recht dazu geben ihm laut Florian Loserth, Fachanwalt für Insolvenzrecht in Mühldorf am Inn, die Paragrafen 129 und folgende der Insolvenzordnung: „Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen rückgängig machen, die vor dem Insolvenzverfahren vorgenommen wurden“, sagte er zu FOCUS Online. Zahlungen eines Unternehmens innerhalb der letzten drei Monate vor Insolvenzantragstellung seien anfechtbar, wenn der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kannte. Im Klartext heißt das, Mitarbeiter müssen ihre Gehälter zurückzahlen, wenn sie von der finanziellen Schieflage des Unternehmens wussten.
Nicht nur Mitarbeiter, auch Lieferanten und Dienstleister sind davon betroffen.
Nur der eine unterschied, dass die Mitarbeiter IV Geld bekommen von allen Unternehmern bezahlt und der Lieferant und Dienstleister wenn überhaupt mit 10 % nach Jahren abgespeist wird.
Mitarbeiter müssen Gehalt zurückzahlen
Ist der Arbeitgeber insolvent, fürchten Angestellte um ihren Job. Im schlimmsten Fall fordert der Insolvenzverwalter bereits bezahlte Gehälter zurück.
Von FOCUS-Online-Autorin Nadine Nöhmaier
Insolvente Firma fordert Lohn zurückRobert Wartenberg aus Bamberg ist kein gern gesehener Gast im oberfränkischen Mainleus: Als Insolvenzverwalter der Firma Maintaldruck fordert er, dass die 40 inzwischen entlassenen Mitarbeiter drei Monatsgehälter zurückzahlen. Das Recht dazu geben ihm laut Florian Loserth, Fachanwalt für Insolvenzrecht in Mühldorf am Inn, die Paragrafen 129 und folgende der Insolvenzordnung: „Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen rückgängig machen, die vor dem Insolvenzverfahren vorgenommen wurden“, sagte er zu FOCUS Online. Zahlungen eines Unternehmens innerhalb der letzten drei Monate vor Insolvenzantragstellung seien anfechtbar, wenn der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kannte. Im Klartext heißt das, Mitarbeiter müssen ihre Gehälter zurückzahlen, wenn sie von der finanziellen Schieflage des Unternehmens wussten.
Nicht nur Mitarbeiter, auch Lieferanten und Dienstleister sind davon betroffen.
Nur der eine unterschied, dass die Mitarbeiter IV Geld bekommen von allen Unternehmern bezahlt und der Lieferant und Dienstleister wenn überhaupt mit 10 % nach Jahren abgespeist wird.