IV geht schnur gerade nach dem § 129 der IO

    • IV geht schnur gerade nach dem § 129 der IO

      Insolvenzanfechtung
      Mitarbeiter müssen Gehalt zurückzahlen
      Ist der Arbeitgeber insolvent, fürchten Angestellte um ihren Job. Im schlimmsten Fall fordert der Insolvenzverwalter bereits bezahlte Gehälter zurück.
      Von FOCUS-Online-Autorin Nadine Nöhmaier

      Insolvente Firma fordert Lohn zurückRobert Wartenberg aus Bamberg ist kein gern gesehener Gast im oberfränkischen Mainleus: Als Insolvenzverwalter der Firma Maintaldruck fordert er, dass die 40 inzwischen entlassenen Mitarbeiter drei Monatsgehälter zurückzahlen. Das Recht dazu geben ihm laut Florian Loserth, Fachanwalt für Insolvenzrecht in Mühldorf am Inn, die Paragrafen 129 und folgende der Insolvenzordnung: „Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen rückgängig machen, die vor dem Insolvenzverfahren vorgenommen wurden“, sagte er zu FOCUS Online. Zahlungen eines Unternehmens innerhalb der letzten drei Monate vor Insolvenzantragstellung seien anfechtbar, wenn der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kannte. Im Klartext heißt das, Mitarbeiter müssen ihre Gehälter zurückzahlen, wenn sie von der finanziellen Schieflage des Unternehmens wussten.


      Nicht nur Mitarbeiter, auch Lieferanten und Dienstleister sind davon betroffen.

      Nur der eine unterschied, dass die Mitarbeiter IV Geld bekommen von allen Unternehmern bezahlt und der Lieferant und Dienstleister wenn überhaupt mit 10 % nach Jahren abgespeist wird.
    • Ich habe den bericht im TV gesehen und da war nicht die Rede davon das es eine Schriftliche Information gegeben hat. Auch wenn ich so ein schreiben plötzlich aus dem Hut zaubere muss ich erstmal nachweisen das dieses Schreiben auch an die Mitarbeiter verteilt wurde. Ich versende ja keine Einschreiben an die Mitarbeiter.

      Also dürfte der nachweis da recht schwer werden. Es sei den der Insolvenzverwalter is ne linke Sa.... dann besticht er einen EX mitarbeiter mit Geld das er den erhalt und die verteilung des Schreibens bestätigt. Also wenn ich Insolvenzverwalter wär würde ich auf so eine Idee kommen. Ob ich sie auch in die Tat umsetzen würde ......... ich weiss nicht.
      Schließlich hat man ja Moral. Und wie ich in dem Bericht mitbekommen habe sind die meissten der Ex Mitarbeiter noch Arbeitslos und kommen eh kaum über die Runden. Wie sollen sie da die Gehälter überhaupt zurückzahlen. Es war sogar die rede von Privat Insolvenz.
    • Das gewerbliche Personal gehört aus dem § raus.

      Für einen Manager hätte ich kein Verständnis. :D

      Es nur da drum um Geld in der Kasse zu haben um die Inso. durch zuführen und das
      Geld für den IV da ist, ob die anderen dann was bekommen ist egal.
    • Entschuldigung ... aber ich finds super.

      Es sind allzu oft die Mitarbeiter, die Frachtführer wegen offener Rechnungen am Telefon abwimmeln, vertrösten und mit irren Diskussionen Zahlungen zu verschleppen und zu verzögern versuchen.
      Ist zwar nicht der Sinn des 129, aber auf dem Wege kriegen sie dann auch noch ihr Fett weg. Wobei der Nachweis über die Kenntnis tatsächlich schwierig zu führen sein dürfte ... welches Unternehmen gibt seinen Mitarbeitern eine solche Information schon freiwiliig? Die packen dann ja eigentlich ihre sieben Sachen und sind weg, insbesondere die Leistungsträger. Die Schlafmützen bleiben natürlich.....

      Karl Ützelbrütz
      Vergißmeinnichtweg 12
      76548 Rotzenberg