Insolvenzen Schlag auf Schlag Teil 3, nur Auszüge aus dem Registergericht!

  • Hi Krischan

    Du hast schon richtig gedacht. Beim Bier-Mehrweg ist ein normaler Auflieger mit 30-32 Paletten ausgeladen. Auf meinen Berger lade ich immer 33 und hab je nach Ladung (24x0,33l sind leichter) noch Luft nach oben, aber keinen Platz. Sind meistens so um die 26to, über 27 hatte ich auch schon drauf.

    Da bringt der Jumbo nur den Vorteil, dass man wesentlich mehr Leergut zurückbringen kann.

    Die Rede war aber z.B. von Pepsi. Mehrweg in PET-Flaschen ist ziemlich leicht und wir haben mit unserem Jumbo immer 40 Pal. Gerolsteiner geladen, die Paletten im Tiefbett also doppelt. War auch recht stabil, da die Kisten etwas aushalten.

    Beim Einweg in den 1,5ltr-Folienpackungen sieht es dann anders aus. Die Paletten sind 1. sehr schwer, da wesentlich mehr Flaschen drauf sind und 2. kannst du sie nicht doppelt laden.

    Getränkekutschergruß vom Sky
  • Original von Krischan
    @gelöschter User 4
    Ah ja, jetzt geht mir ein Licht auf. Ich hatte vollkommen übersehen, dass bei den Einwegflaschen der Kasten fehlt. Und das man deswegen keine Paletten stapeln kann. Danke für die Info.

    Grüße, Krischan


    Am Lager kannst schon versetzt stapeln, aber nicht beim Transport!
  • Az.: 35 IN 19/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der THEO Transport Handels Organisation GmbH, vertr. d.d. GF, Gewerbestr. 1+6, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 35787), vertr. d.: Konrad Deppe, Breite Str. 37, 31249 Hohenhameln, (Geschäftsführer) ist am 24.01.2011 um 13.45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Johannes Franke, Verdener Platz 1, 30419 Hannover, Tel.: 0511/794573, Fax: 0511/794576 bestellt worden.

    Amtsgericht Gifhorn, 24.01.2011
  • 601 IN 481/10

    In dem Verfahren über die Anträge d.

    Translogistik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Grossendorf 92, 4551 Ried im
    Traunkreis, Österreich
    - antragstellende Gläubigerin -
    Verfahrensbevollmächtigte:
    Rechtsanwälte Asmus & Kollegin, Rosenheimer Str. 89, 83064 Raubling, Gz.:
    00390-10B/as/PW
    und den eigenen Antrag der Schuldnerin

    auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

    PE-TRANS Deutschland GmbH, Kufsteiner Str. 40, 83088 Kiefersfelden,
    vertreten durch den Geschäftsführer Peintner Robert, Carl-Wagner-Str. 2 a, 6330
    Kufstein, Österreich
    Registergericht: AG Traunstein Register-Nr.: HRB 17979
    - Schuldnerin -
    Geschäftszweig: Spedition


    Über das Vermögen der
    PE-TRANS Deutschland GmbH, Kufsteiner Str. 40, 83088 Kiefersfelden
    wurde am 01.02.2011 um 08.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

    Insolvenzverwalter:
    RA Severin Kiesl
    Stollstrasse 5, 83022 Rosenheim
    Telefon: +49(8031)380960
    Telefax: +49(8031)13892
    Email: kanzlei@kiesl.de

    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 04.03.2011
    bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
    Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten der Schuldnerin sind
    dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
    Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
    Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
    bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
    daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
    Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert,
    nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

    Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines
    anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie
    über die in den §§ 66 (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), 100
    (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157
    (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders
    bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung),
    233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) InsO
    bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
    Donnerstag, 31.03.2011, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 112, 1. OG, Bismarckstr. 1,
    Amtsgericht Rosenheim

    Hinweise:
    die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
    Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

    Prüfungstermin wird anberaumt auf
    Donnerstag, 31.03.2011, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 112, 1. OG, Bismarckstr. 1,
    Amtsgericht Rosenheim

    Hinweise:
    Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

    Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 01.02.2011
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    Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 532/10

    Über das Vermögen



    der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 17072 eingetragenen Franz Morsbach KG Spedition und Lagerung

    , Lütgendortmunder Hellweg 207-209, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Andreas Morsbach, Rheiderlandweg 17, 45770 Marl





    wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 24.01.2011, um 08:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



    Die Eröffnung erfolgt aufgrund zweier am 12.05.2010 und am 20.05.2010 bei Gericht eingegangenen Anträge zweier Gläubiger.



    Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Imberger, Huestraße 34, 44787 Bochum.



    Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2011 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.



    Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



    Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.



    Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am



    Mittwoch, 13.04.2011, 09:30 Uhr,

    im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Viktoriastr. 14, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A 29.



    Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über



    die Person des Insolvenzverwalters,

    gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

    - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

    - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

    - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).






    Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.03.2011 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Raum A 27 niedergelegt.



    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).





    80 IN 532/10

    Amtsgericht Bochum, 24.01.2011
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    660 IN 381/10 : Über das Vermögen der DTL Deutsche Transport + Logistikgesellschaft mbH (ehemals M & B logistic service GmbH), Warburgerstraße 51, 34246 Vellmar (AG Kassel, HRB 14011), vertr. d.: Udo Breidenbach, (Geschäftsführer) ist am 31.01.2011 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Königstor 23, 34117 Kassel, Tel.: 0561/220799-60, Fax: 0561/220799-79, E-Mail: kassel@kueblerlaw.com, Internet: kueblerlaw.com. Insolvenzforderungen sind bis zum 25.03.2011 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

    Berichts- und Prüfungstermin am Freitag, 15.04.2011, 10:35 Uhr, Saal 110, Amtsgericht Kassel, Goethestraße 41 - 43, 34119 Kassel, zur Beschlussfassung über folgende Tagesordnungspunkte:

    §§ 35 (Selbständigkeit des Schuldners),

    57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),

    66 (Rechnungslegung),

    67 (Wahl eines Gläubigerausschusses),

    68 (Wahl anderer Mitglieder des Gläubigerausschusses),

    100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse),

    149 (Hinterlegung/Anlegung Wertgegenstände),

    157 (Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens),

    160 (Besonders bedeutsame Rechtshandlungen - auf die ab 01.07.2007 geltende Fassung des § 160 I 3, 1. HS InsO wird besonders hingewiesen: "Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung als erteilt;"),

    162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte),

    207 (Einstellung mangels Masse),

    271 (Nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung),

    286 ff. (Restschuldbefreiungsverfahren) InsO

    sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

    Hinweis des Gerichts: Es handelt sich um einen Eigenantrag, eingegangen am: 26.11.2010.

    Amtsgericht Kassel
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  • Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 404/10

    Über das Vermögen



    der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 19406 eingetragenen NST-Nord-Süd-Transporte Speditionsgesellschaft mbH, Mühlenhagen 67-75, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Reinhard Holzmüller



    Geschäftszweig: Speditionsabwicklung und Transporte sowie Beteiligung an ähnlichen Firmen





    wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.02.2011, um 14:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



    Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.



    Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2011 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.



    Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



    Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.



    Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am



    Montag, 11.04.2011, 11:05 Uhr,

    im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.



    Der Termin dient -soweit entsprechende Anträge gestellt werden- zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über



    die Person des Insolvenzverwalters,

    die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),

    gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

    - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

    - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

    - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

    - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

    - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).




    Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.03.2011 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.

    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).





    67c IN 404/10

    Amtsgericht Hamburg, 07.02.2011
  • 46 IN 393/06 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVISPED Logistik GmbH & Co.KG, Hittfelder Kirchweg 10, 21220 Seevetal (AG Lüneburg, HRA 110618), vertr. d.: 1. AVISPED Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Hittfelder Kirchweg 10, 21220 Seevetal, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Karlheinz Thierbach, C./Velàzquez 101°, 7002 Palma de Mallorca, SPANIEN, (Geschäftsführer) sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

    Amtsgericht Lüneburg, 26.01.2011
  • Original von Jupiter
    eben bei K. in Arsnberg angerufen, hatte noch 380€ offen, zurück kam Fax mit Inso Beschluß vom 29.7.2010

    Nu hat er für 280€ auch waß für mich gefahren, was ich noch nicht überweisen habe. Kann man das eigentlich gegenrechnen ? Dann wäre ich mit 100€ aus der sache raus ....



    Auf jeden Fall aufrechnen. Und zukünftig einfach dadurch absichern, indem Du eine entsprechende Klausel in Deinen Transportauftrag aufnimmst. Muster gern per Mail...
  • Az.: 10 IN 47/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Spedition Philipp Orth GmbH vertr. d. d. GF Gerd Hinrichs, Branterei 8 - 12, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRB 131421), vertr. d.: Gerd Hinrichs, Hoppentun 2, 26419 Schortens, (Geschäftsführer) ist am 15.02.2011 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Naraschewski, Adalbertstr. 2, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: 04421/507090, Fax: 04421/507099, E-Mail: info@naraschewski.de bestellt worden.

    Amtsgericht Wilhelmshaven, 15.02.2011


    Az.: 10 IN 46/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Spedition Philipp Orth KG, Branterei 8 - 12, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRA 130648), vertr. d.: Gerd Hinrichs, Hoppentun 2, 26419 Schortens, (persönlich haftender Gesellschafter) ist am 15.02.2011 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Naraschewski, Adalbertstr. 2, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: 04421/507090, Fax: 04421/507099, E-Mail: info@naraschewski.de bestellt worden.

    Amtsgericht Wilhelmshaven, 15.02.2011


    Az.: 10 IN 48/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NW-NorthWestLogistics GmbH vertr. d. d. GF Jörg Hinrichs, Branterei 8 - 12, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRB 131394), vertr. d.: Jörg Hinrichs, Hoppentun 2, 26419 Schortens, (Geschäftsführer) ist am 15.02.2011 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Naraschewski, Adalbertstr. 2, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: 04421/507090, Fax: 04421/507099, E-Mail: info@naraschewski.de bestellt worden.

    Amtsgericht Wilhelmshaven, 15.02.2011

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