Insolvenzen Schlag auf Schlag

  • Az.: 93 IN 6/09 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kalb Pflanzenöle GmbH, Wendelinusstr. 20, 36151 Burghaun (AG Fulda, HRB 5236), vertr. d.: Gerald Kalb, (Geschäftsführer) ist am 18.02.2009 gegen die Antragstellerin

    die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Moderegger, Heinrichstraße 13, 36037 Fulda, Tel.: 0661/25008080, Fax: 250080860 bestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, im Rahmen der vertraglichen Abreden Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin sowie eingehende Gelder auf ein Treuhandkonto (Anderkonto) einzuziehen. Die Antragstellerin darf insoweit nicht mehr über die Bankguthaben verfügen und Forderungen nicht mehr einziehen. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten. Direkte Zahlungen an die Antragstellerin werden verboten.

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen eingestellt worden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

    Amtsgericht Fulda, 18.02.2009
  • Spanien Sped.

    IN 68/09

    In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Firma ISH Internationale
    Speditionsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Müller,
    Eppenreuther Straße 117, 95032 Hof, wird am 23. Februar 2009, 11.00 Uhr, die
    vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird RA
    Christian Adolf, Ludwigstraße 50, 95028 Hof, bestellt. Es wird ferner angeordnet, daß
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens, insbesondere auch der
    Einzug von Forderungen, nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
    wirksam sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Forderungen der
    Schuldnerin, insbesondere auch Bankguthaben, auf ein Anderkonto einzuziehen.
    Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu
    leisten.

    Hof, den 23. Februar 2009 Amtsgericht-Insolvenzgericht-Hof
  • In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma
    Spedition Drebinger GmbH & Co. KG, Dambachstr. 7 in 91074 Her -
    zogenaurach

    wird zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver -
    änderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 24.02.2009 um 09:30
    Uhr

    vorläufige Insolvenzverwaltung

    angeordnet.

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

    Rechtsanwalt Hans Raab, Marktstr. 1, 91448 Emskirchen, Tele -
    fon: 09104/829418, Fax: 09104-829441

    Es wird gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO

    angeordnet, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung
    des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Außenstän -
    de der Schuldnerin einzuziehen, Gelder in Besitz zu nehmen
    und treuhänderisch zu verwahren.

    Den Gläubigern wird die Einziehung von Außenständen und
    Forderungen sowie die Aufrechnung oder Verrechnung von debito -
    rischen Salden mit eingehenden Geldern untersagt.

    Fürth, den 24.02.2009 Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht -
    Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit;
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
    Albert Einstein
  • Aber es gibt auch Insolvenzen über die man(n) schmunzeln kann :D :D :D



    Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 172/08



    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen




    der Anna Monika Werner, geboren 1974, Mürmeln 77a, 41363 Jüchen,






    ist am 05.02.2009, um 08:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Potrafke, An der Eickesmühle 8, 41238 Mönchengladbach bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).



    19 IN 172/08
    Amtsgericht Mönchengladbach, 05.02.2009
  • RE: Wieder 2 Bekannte aus der Nachbarschaft

    Original von Ubacher
    Original von Granitteufel
    IK 84/09
    IN 84/09
    In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Karl
    Klüber GmbH Fuhrunternehmen und Spedition KG (vertr.d. d. phG Karl Klüber GmbH, GF:
    Doris Klüber), Neue Straße 3, 36419 Scheid, ist heute am Mittwoch, 18.02.2009, um
    13:30 Uhr beschlossen worden:

    1. RA Peter Scholl, Andreasstr. 39, 99084 Erfurt ist als vorläufiger Verwalter
    bestellt.
    2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
    wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
    3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.

    Amtsgericht Meiningen

    --------------------------------------------------------------------------------------------------
    IN 55/09
    In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Wedel
    Transport GmbH (GF: Wedel, Timo), Pferdsdorfer Weg 05, 99831 Creuzburg, ist heute am
    Dienstag, 17.02.2009, um 15:31 Uhr beschlossen worden:

    1. RA Stephan Mitlehner, Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin-Charlottenburg ist als
    vorläufiger Verwalter bestellt.
    2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
    wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
    3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.

    Amtsgericht Meiningen

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------
    Es wird erst gar nicht mehr über die Anmeldung berichtet, sondern nur noch Eröffnung oder mangels Masse eingestellt.

    Überrascht micht genau sowenig wie Leypold Suhl im letzten Jahr...
    Da werden im nächsten halben Jahr noch ein paar mehr drauß...



    Leypold und Wedel kannst du nicht vergleichen! Leypold = Sammelgutspediteur. Er hat mit Dumpingpreisen versucht die anderen thüringer Stückgutspedis zu ärgern. Zum Glück ging das nach hinten los.

    Wedel = reiner Fuhrunternehmer. Er fuhr mit einen Großteil seines Fuhrparks für eine Sped. aus NRW (Nähe von Steinfurt). Ich habe ihn auch gerne eingesetzt. Qualität hat immer gestimmt. Schade, Timo war schon ein Guter.
  • RE: Wieder 2 Bekannte aus der Nachbarschaft

    Original von RWE-Chris
    Original von Ubacher
    Original von Granitteufel
    IK 84/09
    IN 84/09
    In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Karl
    Klüber GmbH Fuhrunternehmen und Spedition KG (vertr.d. d. phG Karl Klüber GmbH, GF:
    Doris Klüber), Neue Straße 3, 36419 Scheid, ist heute am Mittwoch, 18.02.2009, um
    13:30 Uhr beschlossen worden:

    1. RA Peter Scholl, Andreasstr. 39, 99084 Erfurt ist als vorläufiger Verwalter
    bestellt.
    2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
    wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
    3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.

    Amtsgericht Meiningen

    --------------------------------------------------------------------------------------------------
    IN 55/09
    In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Wedel
    Transport GmbH (GF: Wedel, Timo), Pferdsdorfer Weg 05, 99831 Creuzburg, ist heute am
    Dienstag, 17.02.2009, um 15:31 Uhr beschlossen worden:

    1. RA Stephan Mitlehner, Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin-Charlottenburg ist als
    vorläufiger Verwalter bestellt.
    2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
    wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
    3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.

    Amtsgericht Meiningen

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------
    Es wird erst gar nicht mehr über die Anmeldung berichtet, sondern nur noch Eröffnung oder mangels Masse eingestellt.

    Überrascht micht genau sowenig wie Leypold Suhl im letzten Jahr...
    Da werden im nächsten halben Jahr noch ein paar mehr drauß...



    Leypold und Wedel kannst du nicht vergleichen! Leypold = Sammelgutspediteur. Er hat mit Dumpingpreisen versucht die anderen thüringer Stückgutspedis zu ärgern. Zum Glück ging das nach hinten los.

    Wedel = reiner Fuhrunternehmer. Er fuhr mit einen Großteil seines Fuhrparks für eine Sped. aus NRW (Nähe von Steinfurt). Ich habe ihn auch gerne eingesetzt. Qualität hat immer gestimmt. Schade, Timo war schon ein Guter.


    Sind beide für mich gefahren und deine Aussage über Leypold Suhl stimmt keines falls. Wenn er Dumper gewesen wäre warum hatte er kaum eigene Kunden? Weil die Preise keines Wegs billig waren...

    Und Wedel hätte nicht sein müssen... Da hat er aber vor 3Jahren selber schön seinen Beitrag zu geliefert...
  • ich stand selber in Kundenverhandlungen mit Verladern, welche Ihre Versandtätigkeiten mit Leypold abwickelten. Ich möchte und werde keine Beispiele nennen aber die Preise sind keinesfalls marktgerecht gewesen. Deshalb findet es in Thüringen auch niemand weiter wild, dass es die in Suhl nicht mehr gibt. Außerdem war es nur eine Frage der Zeit.