Insolvenzen Schlag auf Schlag

  • Ich habe schon vor 14 Tagen erfahren (aus 100% sicherer Quelle) das KAHMEN in dieser KW Insolvenz anmelden wird.
    Das ne neue „Bude“ schon am Start ist, auch logisch, oder.
    „Werfe der den ersten Stein, der es nicht genauso machen würde.“
  • Original von RWE-Chris
    hat jemand genauere Infos zu NEXANS?
    Denen geht es wohl auch nicht mehr gut.

    nein alles beim alten...
    die diskussion das oberzella zu gemacht werden soll gibt es ja schon seit knapp 3 jahren...
    das einzigste was da geht ist das ewals immer mehr die preise drückt...
  • 8200 IN 416/09
    Geschäftszeichen bei allen Zuschriften bitte angeben !

    Beschluss:

    In dem Verfahren über den Antrag d.

    Firma TLN Transport Logistics GmbH, ges. vertr. d. GF Alfred Billmann, Wolfgang Wetzel und Jens Ort, Bauhüttenstraße 12, 90441 Nürnberg

    auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen

    1.

    Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 12.03.2009 um 11.30 Uhr

    vorläufige Insolvenzverwaltung

    angeordnet.

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

    Rechtsanwalt Dr. Steffen Goede,
    Peuntgasse 3, 90402 Nürnberg

    Tel. 0911 / 27980-0
    Fax 0911 / 27980-90



    IN 92/09

    In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Firma Logistic Systeme Hundt
    GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Udo Hundt, Ascher Straße 8, 95111
    Rehau, wird am 09. März 2009, 9.00 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung
    angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird RA Prof. Dr. Bernd
    Schneiderbanger, Kreuzsteinstraße 41, 95028 Hof, bestellt. Es wird ferner angeordnet,
    daß Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens, insbesondere auch
    der Einzug von Forderungen, nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
    wirksam sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Forderungen der
    Schuldnerin, insbesondere auch Bankguthaben, auf ein Anderkonto einzuziehen.
    Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu
    leisten.

    Hof, den 09. März 2009 Amtsgericht-Insolvenzgericht-Hof


    Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 34/09



    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen




    der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 11441 eingetragenen Cargo Port Projekt Logistik GmbH, Neuhardenbergstr. 14, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Christiane Müller, Im Breiksken 12, 45307 Essen




    Geschäftszweig: Transport- und Logistikgeschäfte






    ist am 09.03.2009, um 00:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Mülheimer Str. 100, 47057 Duisburg bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).



    64 IN 34/09
    Amtsgericht Duisburg, 09.03.2009


    Amtsgericht Aalen, 3 IN 101/09 , Beschluss vom 12.03.2009

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

    Kampa Baulogistik GmbH, Schwabstr. 37 - 43, 89555 Steinheim/Albuch (AG Bad Oeynhausen, HRB 5172), vertr. d.: Josef Haas, Ferlin 1 A, 84332 Hebertsfelden, (Geschäftsführer)

    - Antragstellerin -



    ist heute, am 12.03.2009 , um 09:00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):



    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. jur. Dr.rer.pol. Werner Schreiber, Blumenstraße 19, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221/9118-83, Fax: 06221/9118-84 bestellt .



    Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).



    Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • @grani
    @heini

    danke für schnelle Antwort. Im Internet sind wir derzeit natürlich ständig am schaun. Solltet ihr aber mal insider haben, dann natürlich jederzeit her mit.

    Schönen Tag. Allzeit gute Fahrt.
    Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann.

    Im Gegensatz zu den Menschen benötigen Reifen immer etwas Profil